Ein „Hallo“ bleibt vor Gericht unerhört

+++ Die Rente mit 54 bleibt einem Thüringer Beamten verwehrt. Er wollte sich per Gerichtsbeschluss in den Ruhestand versetzen lassen, weil er unter der von einem Linken geführten Regierung nicht arbeiten kann. Das Verwaltungsgericht Gera, das insoweit ordnungsgemäß Dienst tat, sieht schon keinen Gewissenkonflikt.

Der Mann sei ohnehin „nur“ als Sachbearbeiter bei der Landesanstalt für Umwelt tätig. Da komme es auf politische Bekenntnisse eher wenig an. Das Gericht gibt dem Kläger noch den Tipp, dass er jederzeit selbst kündigen kann (Aktenzeichen 1 E 132/15 Ge). +++

+++ Wie groß müssen Bundespolizisten sein? Eine Bewerberin mit zwei juristischen Staatsexamen wollte in den höheren Polizeivollzugsdienst, wurde aber mit ihren 1,58 Zentimetern Körpergröße gar nicht berücksichtigt. Frauen bei der Bundespolizei sollen mindestens 1,63 Meter, Männer sogar 1,65 Meter groß sein.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sieht keine „belegten Gründe“ für diese Anforderungen. Überdies kritisieren die Richter, dass nicht erkennbar ist, warum Männer und Frauen auch noch ungleich behandelt werden. Der Klägerin wurde eine finanzielle Entschädigung zugesprochen (Aktenzeichen 12 A 120/14). +++

+++ Ein Windows-Zwangsupdate blockierte den Matchcomputer bei einem Spiel des Basketballclubs Finke Baskets aus Paderborn. Da die Verzögerung mehr als 15 Minuten betrug, wurde das Spiel der Baskets entsprechend der Regeln als verloren gewertet – obwohl sie gewonnen hatten. Das hat einen Ligaabstieg zur Folge. Die Baskets wollen jetzt juristisch klären lassen, wie weit das „Verschulden“ im Umgang mit Betriebssystemen reicht. +++

+++ Jetzt vergreifen Sie sich mal nicht im Ton. Das Amtsgericht München beantwortet keine Mails, die mit „Hallo“ beginnen. +++