SPÄTES GESTÄNDNIS

Der als Mörder der 16-jährigen Carolin angeklagte Mann soll die Tat gestanden haben. Wie die Kölnische Rundschau berichtet, sagte der Mann in seinem Schlusswort vor Gericht:

Das Geschehene tut mir Leid.

Sein Anwalt soll der Wertung des Gerichts, dass es sich hier um ein Geständnis handelt, nicht entgegengetreten sein. Vorher hatte er allerdings darauf hingewiesen, dass es lediglich für eine Anwesenheit seines Mandanten am Tatort Belege gebe, nicht jedoch für den Mord.

Der Mandant, der mit seinem Schlusswort vieles ruiniert – ein Gau für die Verteidigung. Wenn in dem Prozess ein Geständnis zur Diskussion gestanden hätte, wäre es wohl früher angebracht gewesen. Vielleicht hätte sich so die Möglichkeit ergeben, die im Raum stehende besondere Schwere der Schuld abzuwenden. Damit wäre es dann unter Umständen denkbar gewesen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nach meiner Meinung lautet das ideale Schlusswort ohnehin wie folgt:

Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.