UNNÖTIG

Ich erkläre für meine Mandantin – eine Firma – schriftlich, dass die Kündigung zurückgenommen wird.

Eigentlich ist die Sache damit erledigt. Die Anwältin des Arbeitnehmers kann die Klage zurückziehen.

Aber warum einfach, wenn wir Papier produzieren können?

Sie schreibt mir, ich solle „ausdrücklich erklären, dass aus der Kündigung keinerlei Rechtsfolgen hergeleitet werden und dass das Arbeitsverhältnis unverändert über den 31. März 2003 hinaus fortbesteht“.

Ja, super: Wenn ich eine Kündigung zurücknehme, wie soll ich dann daraus noch Rechte herleiten? Wenn eine Kündigung zurückgenommen wird, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort, weil es an einer Kündigung fehlt. Logisch für alle, aber anscheinend nicht für Juristinnen aus Essen.

Schön, ich schicke also noch ein Fax mit der gewünschten Erklärung. Damit der Arbeitsgerichtstermin am Mittwoch wirklich aufgehoben wird und ich da nicht hinlaufen muss.

Sicher kommt am Montag unter „Eilt! Sofort vorlegen!“ der Hinweis, dass sie mein Schreiben mit normaler Post braucht. Aber dann gehe ich lieber zum Arbeitsgericht…