VERLUST

Wenn man mal selbst Geld anlegt, kommt so was dabei raus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir mitgeteilt, dass der Dachfond Clever Select Top Dynamic liquidiert wird.

Als Grund nennen Sie das geringe Fondsvolumen. Dieses geringe Volumen ist unzweifelhaft eine Folge der Tatsache, dass der Fond in Deutschland nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte. Infolgedessen mussten sie geraume Zeit nach dem Start jedwede Werbung für den Fonds einstellen; der Fonds tauchte nicht einmal mehr in den normalen Kurszetteln auf.

Das geringe Fondsvolumen ist somit selbst verschuldet.

Im übrigen hätte ich den Fonds niemals erworben, wenn Sie mich über die Tatsache der fehlenden Genehmigung aufgeklärt hätten. Ihre Prospekte, die ich archiviert habe, erweckten im Gegenteil sogar den Eindruck, dass es sich um eine Anlage für den langfristigen Kapitalaufbau handelt, die besonders für das breite Publikum geeignet ist. Hiervon kann bei einem ungenehmigten Fonds natürlich nicht die Rede sein.

Durch die Liquidierung nehmen Sie mir die Möglichkeit, den Fonds länger zu halten und mittlerweile eingetretene Kursverluste auszusitzen. Bitte verstehen Sie, dass ich aufgrund der fehlenden Transparenz in Ihren Angaben nicht bereit bin, die dadurch entstehenden finanziellen Nachteile zu übernehmen.

Im Interesse einer gütlichen Einigung schlage ich vor, dass Sie mir den eingezahlten Betrag erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Die Bank hat den Kaufpreis erstattet. Den tausenden Telekom-Klägern wünsche ich genauso viel Glück.