A-LÖCHER UND NAZIMETHODEN

A-LÖCHER UND NAZIMETHODEN

Als Kontrastprogramm zum vorigen Beitrag mal ein Beispiel, dass es in deutschen Gerichtssälen mitunter auch fair und souverän zugeht:

Ich hatte vor einiger Zeit eine Frau zu vertreten, die Polizisten beleidigt haben soll. Sie soll „Arschlöcher“ zu den Beamten gesagt haben. Außerdem habe sie behauptet, die Beamten wendeten „Nazimethoden“ an.

Anlass war die Verhaftung des Sohnes der Frau. Was die Beamten nicht in die Anzeige aufnahmen, war die Vorgeschichte. Als meine Mandantin darauf hinwies, dass der Junge eine Magenoperation hatte und bei der „Behandlung“ auf der Kühlerhaube eines Pkw vielleicht Schaden nimmt, sagte einer der Polizisten:

„Wissen sie eigentlich, was für ein Verbrecher ihr Sohn ist? So einer gehört vor die Wand gestellt und erschossen.“

Auf die Bitte meiner ungläubigen Mandantin wiederholte der Beamte diese Aussage.

Erst darauf nannte meine Mandantin die Beamten Arschlöcher und erklärte: „Das sind doch Nazimethoden.“

Weil es zum Glück eine Handvoll unbeteiligter Zeugen gab, mussten die Beamten in der Hauptverhandlung einräumen, dass sie in der Anzeige einige Details „vergessen“ hatten.

Die Richterin begründete ihr Urteil:

Wer als Polizeibeamter so was sagt und seine Dienstpflichten verletzt, muss kräftige Widerworte aushalten. Der Hinweis auf die Nazimethoden sei keine Beleidigung, sondern schlicht und einfach „die Wahrheit“.

Das gab einen Freispruch. Und lange Gesichter bei den Polizisten.

Es kommt halt sehr darauf an, vor welchem Richter man steht…