GÖTTLICH

GÖTTLICH

Tricksen, Hauen und Stechen – anders kann man das Verhalten mancher Einrichtungen der katholischen Kirchen nicht beschreiben, wenn sie vors Arbeitsgericht zitiert werden. Da wird die Vergütung von ein paar Überstunden für eine Kindergärtnerin zur Göttlichen Schmierenkomödie. Erst gibt es gar keine Überstunden, dann werden Überstunden grundsätzlich nicht bezahlt und wenn doch – dann aber auf jeden Fall ohne Zuschlag. Aber soweit kommt man nur, wenn die Damen und Herren unter dem Dach der Caritas mit ihren gemeinen Ausschluss- und Verfallfristen nicht durchkommen, mit denen sie ihre Arbeitsverträge zugepflastert haben.

Dabei kann man in der Präambel jedes kirchlichen Arbeitsvertrages folgendes lesen:

Die Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die … Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werk christlicher Nächstenliebe. Dienstgeber und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Verfü der Aufgaben der Einrichtung bei. Die Mitarbeiter haben den ihnen anvertrauten Dienst in Treue und Erfüllung der allgemeinen und besonderen Dienstpflichten zu leisten. Der Treue des Mitarbeiters muss von seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen.