KURZER PROZESS

Manche Anklageschriften sind, kurz gesagt, Schrott:

An das
Amtsgericht

In der Strafsache
gegen
K., Claudia

beantrage ich, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Ein hinreichender Tatverdacht nach § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapsieren) liegt nicht vor. Meine Mandantin hat ausweislich der Akte schlechte, kaum leserliche Fotokopien von Ausweispapieren vorgelegt. Damit kann der Tatbestand nicht erfüllt werden, denn bei § 281 StGB muss es sich um echte Papiere handeln (Tröndle/Fischer, StGB, § 281 Rdnr. 2).

Rechtsanwalt