FEHLBESETZUNG

Der Mordfall Peggy muss neu aufgerollt werden, weil eine Schöffin gar nicht für das Verfahren eingeteilt war:

Staatsanwalt Gerhard Heindl hatte am Morgen die Aussetzung beantragt, nachdem bekannt wurde, dass die Schöffinnen bei der Ladung verwechselt worden waren – Verteidigung und Nebenklage schlossen sich diesem Antrag an. Wolfgang Schwemmer, der Verteidiger von Ulvi K., sagte, die Anwälte hätten von der Verwechslung der Schöffinnen nichts mitbekommen. (Spiegel online)

Das ist kein Ruhmesblatt für die Kollegen, wenn sie sich in so einer Sache nicht mal die Mühe gemacht haben, die Schöffenliste einzusehen. Selbst wenn sie es noch selbst gemerkt hätten, wäre ihre Rüge verspätet gewesen. Der Verteidiger kann die fehlerhafte Besetzung des Gerichts nur bis zur ersten Vernehmung des Angeklagten zur Sache beanstanden (§ 222a Abs. 2 Strafprozessordnung).

Unabhängig davon ist das Gericht in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet zu überprüfen, ob es ordnungsgemäß besetzt ist (Meyer-Goßner, StPO, § 222b Rdnr. 2). Ob das dann freilich auch geschieht, ist häufig eine ganz andere Frage…