CIRCUMCISION

Eine Mandantin wehrt sich mit aller Kraft dagegen, in ihr Heimatland Gambia abgeschoben zu werden. Ihr Vater gehört zu einer Volksgruppe, in der Beschneidung noch einen hohen Stellenwert hat. Als er sie aufforderte, mit ihm allein zu verreisen, will sie aus Angst vor dieser grausamen Verstümmelung (Hintergrundinfos) geflohen sein. Mit Hilfe eines deutschen Lkw-Fahrers, der sie in seinem Laster versteckte.

Jetzt stellt sich die Frage, ob in Gambia die Beschneidung auch noch einer Frau Mitte 20 droht – oder ob sie sich hinreichend dagegen wehren kann.

Nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz kann von einer Abschiebung abgesehen werden, wenn dem Ausländer konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Ich hoffe, dass wir über diesen Weg eine Duldung hinkriegen.

Es gibt ja schönere Nachrichten als die, dass eine frühere Mandantin in irgendeinem Busch verblutet ist.