ANZÜGLICH

ANZÜGLICH

Ein Baugeselle sagte zu einer Personalsachbearbeiterin nach einem Streit über eine Spesenabrechnung:

„So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte.“

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat, so der Anwalt-Suchservice, die fristlose Kündigung abgesegnet.

Bei dem Urteil mag eine Rolle gespielt haben, dass der Arbeitnehmer erst wenige Wochen im Betrieb war. Also hatte er keinen Kündigungsschutz (erst ab 6 Monaten). Vielleicht galt auch eine Probezeit.

In einem Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz würde es wohl nicht ohne Abmahnung gehen. Zumal es sich ja auch noch um eine Branche handelt, die nicht gerade für ihren sanftmütigen Umgangston bekannt ist.