ANGEBOT

Die Bahncard für nur 100 Euro – also zum halben Preis? Die Bahn hat offensichtlich an tausende Kunden dieses Schnäppchenangebot geschickt, berichtet Spiegel online.

Der Fall könnte es zum Klassiker im Jurastudium bringen. Dort diskutieren sich Anfangssemester seit jeher die Köpfe heiß, wann ein rechtsverbindliches Angebot vorliegt. Und wann es sich lediglich um eine „invitatio ad offerendum“ handelt, also eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Klassischer Fall sind Werbeprospekte und Flugblätter.

Ohne jetzt einen juristischen Kommentar aus dem Regal zu holen, meine ich, man kann von einem verbindlichen Angebot ausgehen, wenn der Kunde einfach nur noch „Ja“ sagen muss; zum Beispiel durch Absendung des Bestellformulars. Die Bahn könnte also ganz schön in die Klemme kommen.

PS an Frau Lösche von der Bahn: Zu dem Preis würde ich auch eine Bahncard nehmen…