AUSREDEN

Immer wieder gern gelesen. Der Express hat die schönsten Ausreden von Autofahrern aus Schreiben an die Versicherungen und polizeilichen Vernehmungen zusammengestellt:

Das andere Auto krachte in meins, ohne mir vorher seine Absicht mitzuteilen.

Schon bevor ich ihn anfuhr, war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Straßenseite erreichen würde…

Meine Frau, die auf dem Beifahrersitz saß, sagte mit, dass sie schwanger ist. Da ging der Wagen plötzlich von sich aus ab wie eine Rakete…

Hier geht es weiter.

HOHE KUNST

Aus einem Protokoll des Familiengerichts:

Das Gericht würde den Antragsgegner überreden, seinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückzuziehen, leider ist er heute nicht da, deshalb wird die Sache vertagt auf den …

Da steht überreden. Nicht überzeugen. Ich schwöre.

HIRE AND FIRE

Die Wirtschaftswoche beleuchtet den amerikanischen Arbeitsmarkt:

Umfragen zufolge haben die Amerikaner weniger Angst um ihre Arbeitsplätze als die Deutschen. Verwundern kann das letztlich jedoch kaum. Zum einen ist das Entlassungsrisiko auch im Land des „bedenkenlosen Hire and Fire“ (Kanzler Schröder) keineswegs so groß, wie oft unterstellt: Einer aktuellen Analyse des Princeton-Ökonomen Hank Farber zufolge beträgt das Risiko für einen amerikanischen Arbeitnehmer, binnen drei Jahren seinen Job zu verlieren, kaum mehr als zehn Prozent. Auf der anderen Seite ist in den USA die Gefahr, dauerhaft ausgegrenzt zu bleiben, ungleich geringer als in Deutschland. Nur jeder achte amerikanische Arbeitslose benötigte im Rezessionsjahr 2001 länger als sechs Monate, um einen neuen Job zu finden; in Deutschland hingegen waren selbst im Boomjahr 2000 zwei Drittel der Arbeitslosen länger als ein halbes Jahr auf der Suche.

Aber wir packen uns weiter selbstgerecht in Watte – bis wir dran ersticken.

BEHÖRDENSTREIT

BEHÖRDENSTREIT

Arbeitsamt und Krankenversicherung streiten sich oft, wer für einem erkrankten Arbeitslosen Geld zahlen muss. Dabei bleibt dann regelmäßig der Arbeitslose auf der Strecke, weil beide Seiten die Zahlung verweigern.

So nicht, entschied jetzt laut Anwalt-Suchservice das Sozialgericht Dortmund. Es befand, dass Behördenstreit nicht auf dem Rücken des Leistungsempfängers ausgetragen werden darf. Das Arbeitsamt wurde deshalb zur Weiterzahlung verurteilt.

SCHÖNFELDER

SCHÖNFELDER

Für die meisten Juristen (angehende eingeschlossen) ist der Schönfelder immer noch die Gesetzessammlung schlechthin. Auch auf meinem Schreibtisch steht einer, gleichwohl sich die handlicheren Nomos-Texte, e-books und Online-Gesetzessammlungen in meiner Gunst schon weit nach oben gearbeitet haben. forum-recht beleuchtet die Frage, wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Dino der Gesetzessammlungen zur Ordnungsnummer 20 kam:

… fast jedeR BenutzerIn weiß auch, daß das Grundgesetz die Nummer 1 und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Nummer 20 in dem numerierten Werk hat. Warum eigentlich? […] Noch bis 1932, als der „Schönfelder“ noch keine Loseblattsammlung war, trug das BGB die Nummer 1, gefolgt von Einführungsgesetz zum BGB mit der Nummer 2.

Erst nach der Machtübernahme der FaschistInnen wird der „Schönfelder“ noch vom Autor selbst neu numeriert. In der 7. Auflage (1936), die schon eine Loseblattsammlung ist, werden die ersten 20 Ziffern von den Sondergesetzen der FaschistInnen ausgefüllt: 1. Programm der NSDAP, 2. Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, 3. Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, […] 12 a. Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, 13. bis 15. Erstes bis Drittes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich, […]. Dann erst kommt das BGB mit der Nummer 20.

Und so ist es bis heute geblieben, mit der marginalen Ausnahme, daß das Parteiprogramm der NSDAP mit der Nummer 1 durch das Grundgesetz ersetzt wurde.

Am Rande: FaschistInnen – von dem Wort werde ich heute Nacht schlecht träumen.

(link und Zitatbearbeitung von Vertretbar.de)

UNGLEICHGEWICHT

Der Mannesmann-Prozess könnte laut einem Experten des NRW-Justizministeriums das „größte juristische Ungleichgewicht der Geschichte“ mit sich bringen: weitgehend unerfahrene Richter auf der einen Seite, die Elite der deutschen Strafverteidiger auf der anderen. Wobei die Anwaltsseite noch dazu über praktisch unbeschränkte personelle und wissenschaftliche Ressourcen verfügen dürfte, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Ich glaube nicht, dass sich die Verteidiger über eine ehemalige Jugendrichterin und 2 „Azubis“ auf der Richterbank freuen. Gerade junge Richter neigen ausbildungsbedingt und durch maximalen Abschluss von den Unbilden des wirklichen (Arbeits-)Lebens zu einer akademischen Weltsicht. Und eine formale Betrachtung (Zuwendungen ohne hinreichende Beschlüsse = Untreue) ist für die Angeklagten sicher nicht die ungefährlichste Variante.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

MITGEHANGEN

Bei Sammelbestellungen haftet jeder für jeden. Jeder der Besteller muss im Zweifelsfall für die Gesamtkosten der Lieferung aufkommen, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichtes Pirmasens. Die Folge: Zahlt einer der Kunden aus der Bestellergemeinschaft nicht, darf der Lieferant sich einen anderen als «Zahlmeister» aussuchen (Az.: 1 C 197/02).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Heizöllieferanten statt. Der hatte an eine Sammelbesteller-Gemeinschaft 36 500 Liter Heizöl geliefert. Als einer der Mitglieder seine Rechnung über rund 832 Euro nicht zahlte, bat der Lieferant kurzerhand den Sammelbesteller zur Kasse, der das Öl, auch im Namen der anderen, bei ihm geordert hatte.

(Quelle: PM des Anwalt-Suchservice)

PROST

Aus der Homepage eines Hamburger Anwaltes:

Ich habe keine Telefonzentrale, keinen Empfang, nicht einmal eine Sekretärin, dafür aber eine Menge PCs. Wenn Sie mich anrufen, melde ich mich im Zweifelsfall direkt. Sie brauchen nicht zu warten, sondern können gleich zur Sache kommen.

Überhaupt ist der Kollege sowieso

… irgendwie anders. Das fängt schon mit dem Büro an. Es hat nichts gemein mit Kanzleien oder Büros, wie man sie kennt. Bei mir können Sie auch schon mal die Jukebox aktivieren, vor dem Kamin Caipirinha trinken – oder im Büro Fahrrad fahren, wenn Sie das beflügelt.

Interessanter Ansatz: Besoffene Mandanten sind einfach leichter zu ertragen.

(link gefunden im E-Business Weblog)

ÄRGERLICH

ÄRGERLICH

Da gewinnt man einen langen Rechtsstreit. Für einen Mandanten, der das Geld dringend braucht. Genau am Tag nach der Urteilsverkündung meldet die Beklagte Insolvenz an.

Dass die Forderung damit wertlos sein dürfte, ist nicht unbedingt eine Nachricht, die man gerne überbringt…

SCHNELLE REAKTION

Gestern abend habe ich für mein Patenkind ein Prepaid-Handy gekauft. Im Vodafone-Shop hat die Dame nur noch nach meinem Namen gefragt. Sie hätte garantiert auch Stefan Raab akzeptiert. Adresse oder Personalausweis hat sie überhaupt nicht mehr verlangt.

Die Ermittlungsbehörden werden toben.

Update:Prepaid-Handy-Urteil empört deutsche Kriminalbeamte (heise).

GENAUSO GUT

Die Rechtsschutzversicherungen wollen ihre Kunden außergerichtlich selbst beraten, berichtet die Wirtschaftswoche. Begründung: 80 % ihrer Schadensbearbeiter seien Volljuristen und damit genauso qualifiziert wie Anwälte.

Tja, was kann man dagegen sagen? Ach was, unseren Anwaltsverbänden fällt schon was ein…

(via HandakteWebLAWg)

SONDERPREIS

Ein Mandant will seine Frau aus Indien nachziehen lassen. Da die deutsche Botschaft den Antrag nach seiner Meinung nicht schnell genug bearbeitet, habe ich ihm vorgeschlagen, mal per mail nachzufragen. Wenn sich ein Anwalt meldet, beschleunigt sich ja so manches Behördenverfahren.

Da der Gute nicht viel Geld hat, habe ich ihm gesagt, dass die mail 20 Euro pauschal kostet. Aber nur, wenn die Sache damit erledigt ist.

War sie natürlich nicht. Inzwischen gibt es Probleme mit dem Pass, mit der Echtheit der Heiratsurkunde, einer möglicherweise fehlenden Scheidung meines Mandanten, die Frau ist mittlerweile schwanger und das Ausländeramt zickt auch.

Und überdies ist mein Mandant steif und fest der Meinung, ich hätte gesagt, die ganzen Verhandlungen würden 20 Euro kosten.

Thank God it´s Friday.

PREPAID ANONYM

Mobilfunkanbieter müssen nicht mehr die Namen und Adressen von Kunden festhalten, die Prepaid-Karten kaufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, berichtet beck-aktuell.

Prima, das fördert wenigstens den Mobilfunkmarkt. Jetzt können alle Kriminellen aus Deutschland und Resteuropa bei uns anonym ihre Prepaidkarten kaufen. Bislang war das nach meiner Kenntnis nur in der Schweiz möglich. Was sich damit ja als „Geheimtipp“ erledigt hat.

EISKALT

Es spricht das OLG Oldenburg:

Eine Diabeteserkrankung stellt für einen Asylbewerber aus Algerien kein zielstaatsbezogenes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis im Sinne des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG dar. Dies gilt zumindest wenn die Ausländerbehörde dem Abzuschiebenden einen Kühlkoffer mit einem Insulinvorrat für fünf Jahre zur Verfügung stellt.

Was gilt wohl für Länder, in denen der Strom für den Kühlkoffer fehlt?

(beck-aktuell)