GRÜNER PFEIL

GRÜNER PFEIL

Vorhin dazwischen gegangen, als ein Autofahrer eine ältere Dame beschimpfte. Die hatte an einer roten Ampel mit dem Rechtsabbiegen auf Grün gewartet, obwohl es einen grünen Pfeil gibt. Der Mann stand neben ihrem Auto und brüllte die Frau an. Die saß relativ gelassen hinter dem Steuer und erwiderte nur: „Ich biege hier nur bei Grün ab, das ist mir zu gefährlich mit dem Gegenverkehr.“

Der Mann droppte völlig aus. Wo wir denn hinkämen, wenn sich jeder seine Verkehrsregeln selbst macht. Ob sie den ganzen Berufsverkehr aufhalten will. Blablabla. Der einzige, der den Verkehr aufhielt, war im Moment der Herr Choleriker. Sein Zustand verbesserte sich auch nicht wesentlich, als ich ihm freundlich erklärte, dass die alte Dame Recht hat.

Am Grünen Pfeil darf man bei Rot abbiegen. Man muss aber nicht. Haha, so was Bescheuertes habe er ja noch nie gehört. Er steckte mir seine Visitenkarte zu mit dem gönnerhaften Bemerken, dass ich ihm ja mal den Beweis zumailen könnte. Das habe ich vorhin gemacht, zum Beispiel diese schöne Broschüre aus Hamburg: „Das Rechtsabbiegen am Grünpfeil bei Rot ist nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen.“

Na ja, der Mann ist Consultant bei einer Unternehmensberatung, die derzeit etwas im Gerede ist. Vielleicht hat er Sorgen, dass er demnächst das Arbeitsamt nicht nur aus beruflicher Warte kennen lernt…

KEINE LUST

In der Nacht zum Samstag wird ein Abiturient verhaftet. Wegen angeblichen Drogenhandels. Die Polizei kündigt der Mutter an, er komme ins Polizeigewahrsam. Am nächsten Tag werde er dem Haftrichter vorgeführt. Die Mutter wendet sich an einen Anwalt. Der erklärt ihr folgendes: Man müsse jetzt sehen, was weiter passiert. Bevor der Haftrichter eine Entscheidung getroffen habe, könne er gar nichts unternehmen. Die Mutter möge ihn doch bitte am Montag Bescheid sagen, ob der Junge in Haft geblieben sei. Er werde sich dann um alles Weitere kümmern.

Entweder hat der Kollege überhaupt keine Ahnung. Oder er wollte sich den Samstag nicht kaputtmachen, aber auch das Mandat nicht verlieren. Fragt sich nur, was schlimmer ist.

HANDOUT

Wieder was gelernt. Ein Arbeitspapier rumgehen lassen ist von gestern. Das heißt handout. Ich werde es gleich nächsten Mittwoch im Rechtskundeunterricht ausprobieren: „Zum Thema ein kleines handout. Könnt ihr das bitte mal circeln.“

KLEINE ANFRAGE

Zwei der rss-feeds (unten auf der Seite) funktionieren häufig nicht. Die Fehlermeldung verweist auf eine „nicht definierte Entität“. Hat anscheinend was mit den Umlauten ä,ö,ü zu tun. Ich habe schon alle verwendbaren Schriftarten bei Blogger ausprobiert, aber es hakt trotzdem weiter.

Bitte, bitte, kennt jemand eine Lösung für das Problem?

FLUCHTMÄNNCHEN

FLUCHTMÄNNCHEN

Für 6 Millionen Euro hat Düsseldorf den Rheinufertunnel sicherer gemacht. Unter anderem mit neuen Schildern, welche die Fluchtwege zeigen. Nach einem Bericht des Express müssen alle Schilder wieder ausgewechselt werden. Der Grund: Die beleuchteten Männchen laufen in die falsche Richtung.

NETTE NACHBARN

Ein Rechtsanwalt kann den Mietvertrag für seine Kanzlei nicht aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Eigentümer andere Räume im selben Objekt an die Staatsanwaltschaft vermietet. So das Oberlandesgericht Köln.

In der ersten Instanz hatte der Kollege noch Recht bekommen. Das OLG meinte dagegen, es gebe keine allgemeine Unverträglichkeit zwischen der Staatsanwaltschaft und einem Rechtsanwalt als Mietparteien. Beide seien Organe der Rechtspflege.

Keine Lust auf Ärger. Deshalb bleibt diese Meldung unkommentiert.

(Quelle: beck-aktuell)

ANWÄLTE, MANDANTEN, SENSATIONEN

ANWÄLTE, MANDANTEN, SENSATIONEN

Die Kaufhausanwälte haben ein Problem. Das Landgericht Berlin hat es ihnen per einstweiliger Verfügung untersagt, ihre Kanzlei neben dem Süßwarenstand oder der DOB-Abteilung zu betreiben.

Den Vizepräsidenten der Anwaltskammer erinnert die Kaufhauskanzlei „an das Mittelalter, wo man sich bekanntlich auf Jahrmärkten vor den Augen der Zuschauer die Zähne ziehen lassen konnte“ (Pressemitteilung).

Unser Besprechungszimmer geht zur Straße raus. Müssen wir jetzt immer die Jalousien geschlossen halten?

(link gefunden bei Jurabilis)

AUSBEUTER

Eine Mitarbeiterin machte ein etwas mürrisches Gesicht. Magenkrämpfe. Mein Rat, doch mal den Doktor aufzusuchen, kam nicht gut an. „Kommt gar nicht in Frage, das kostet ja 10 Euro.“

Ist das jetzt ein Prinzip. Oder zahlen wir so schlecht?

IDEALISMUS

Die Kämpfer gegen Spam kriegen zwar vor den Gerichten häufig Recht. Die Gegner werden zur Unterlassung verurteilt, selbst politische Parteien haben keine Sonderrechte. Im Jura-Forum finden sich einige Beiträge über die Streitwerte in den Prozessen. 2500 Euro, wie in diesem Fall, gelten offensichtlich schon als Erfolg.

Das macht bei einem normalen Prozess Gebühren von unter 400 Euro brutto – und das häufig auswärts und sicherlich mit erheblichem Begründungsaufwand. Bei einem Streitwert von 1000 Euro kommt der Anwalt auf knapp 220 Euro brutto.

Ohne Idealismus lässt sich dieses „Geschäft“ offensichtlich nicht betreiben.

MIETERFREUNDLICH

Mieter müssen bei Auszug nicht das Parkett abschleifen, selbst wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. So ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Außerdem haben die Richter entschieden, dass nicht jeder Kratzer und nicht jede Schleifspur auf Parkett eine übermäßige Abnutzung darstellt, die zur Schadensersatzpflicht führt. Einzelheiten bei n-tv.

(via advobLAWg)

FREIWILLIG

Zusatz in einem Anschreiben:

Die Staatsanwaltschaft bittet Sie um freiwillige Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, damit eine eventuelle Geldstrafe korrekt berechnet und eine möglicherweise nachteilige Schätzung Ihrer Einkommensverhältnisse vermieden werden kann.

Nach meiner Erfahrung werden Einkommen in der Regel sowieso zu niedrig geschätzt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Staatsanwälte denken, sie würden gut verdienen und manchmal auch nicht wissen, was so in der wirklichen Welt gezahlt wird. Es spricht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass man ohne Angabe der Einkommensverhältnisse besser wegkommt. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft sowieso nichts endgültig festlegen, da jedem Beschuldigten der Weg zum Gericht frei steht.

Dass so Formular beim Staatsanwalt außerdem nicht unbedingt den Eindruck erweckt, dass der Beschuldigte sich für unschuldig hält, wird man ebenfalls kaum bezweifeln können.

BRAV

„Ich bin überhaupt nicht verpflichtet, irgendeinen Gast zu fahren, und Sie Neger sowieso nicht.“ Mit diesen Worten soll ein Berliner Taxifahrer einen Fahrgast beleidigt haben. Außerdem hat der Mann noch diverse Anklagen wegen Freiheitsberaubung am Hals. Wenn er mit seinen Gästen übers Fahrgeld stritt, verriegelte er angeblich kurzerhand die Türen.

Gegen den Entzug des Taxischeines wehrte sich der Mann vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Erfolglos. Das Gericht bescheinigte ihm laut beck-aktuell, dass er in jeder Hinsicht verfahrensresistent und somit unzuverlässig ist.

Der Taxifahrer ist mit Sicherheit der Meinung, dass er im Vergleich zu vielen seiner Kollegen ein ganz braver Kerl ist.