GRUNDVERSORGUNG
Grotesk, dass acht Millionen Euro jährlich für Harald Schmidt noch unter die “Grundversorgung” fallen sollen. Mittlerweile rebelliert laut Spiegel online auch der Verwaltungsrat des WDR gegen die undurchsichtige Vertragspolitik der Senderführung.
Irgendwann, davon bin ich fest überzeugt, macht auch das Verfassungsgericht das Spiel der Anstalten nicht mehr mit. Die Frage ist nur, ob es derzeit schon eine realistische Chance gibt, die Gebührenpflicht zu kippen.
Nunja, das ZDF zahlt Carmen Nebel für ein paar Sendungen mit volkstümlicher Musik ja auch viele Millionen Euro (angeblich bis zu 20 Millionen für ein paar Jahre). Auch etwas, was ich nicht als Grundversorgung ansehe.
Und ich hab lieber, die ARD gibt Geld für Harald Schmidt aus, als das sie damit das Team Telekom sponsoren. Dort sehe ich nämlich noch weniger den Auftrag der Grundversorgung erfüllt.
@Dirk
Soso, also lieber ein bisschen Korruption bei der Vergütung von Harald Schmidt, also ein bisschen mehr Korruption bei der Klüngelei mit der Telekom?
Ich finde Harald Schmidt auch deutlich lustiger als Thomas Gottschalk oder Carmen Nebel. Trotzdem muss es möglich sein, dem Steuerzahler nicht den taeglich abgesonderten Schwachsinn als Grundversorgung zu verkaufen und ihn auch noch zwangsweise dafür zur Kasse zu bitten.
Wenn ich mich recht entsinne hat die ARD einen hohen einstelligen Milliardenbetrag zur Verfügung — etwa viermal so viel wie der Milliardenbetrag des ZDF (war mal im Spiegel zu finden). Die interessante Grundversorgung läuft eher in Form der BBC-Dokumentationen auf VOX oder im Internet.
Die simple Frage, wo das viele Geld der ARD abbleibt, ohne dass das Programm wahrnehmbar besser ist, als das des ZDF, das mit einem Viertel des Etats auskommt, sollte schon Grund zu Nachforschungen geben.
Wenn ich nur noch einen Sender haben dürfte würde ich – etwas kurios vielleicht – 3sat wählen. Da kommt alles drin vor bis auf Daily Talk, Reality Soaps und Gerichtsshows.
Schmidt hin oder her, das mag Geschmackssache sein, und was davon jetzt zur "Grundversorgung" zählt oder nicht, dazu sind die Meinungen sehr verschieden. Zu denken geben sollte einem aber eher das Verfahren, mit dem anscheinend die Kontrollmechanismen der öffentlich-rechtlichen Sender umgangen werden sollten. Über Sinn und Zweck der Rundfunkräte mag man ebenfalls trefflich streiten können, Fakt ist, dass sie existieren, und Fakt ist, dass sie gewisse Rechte haben über die sich ein Intendant nicht einfach hinwegsetzen kann.
Ob das BVerfG hier allerdings "kippt", halte ich für zweifelhaft, dazu leben und lebten zu viele Verfassungsrichter vom Rundfunkrecht. Ich glaube nicht, dass man das System enrsthaft gefährden würde.
Vielleicht wird es eher Zeit für ein "Rundfunkvergaberecht", mit dem es, ohne Gefährdung der "Programmausahlfreiheit", ein Mundestmaß an Überprüfbarkeit solcher Entscheidungen gibt.
Hey, wir sprechen hier von einer Stunde Sendung pro Woche, aufgeteilt in 2 Teile, um die Gesundheit des Hauptdarstellers zu schonen. Ob Schmidt das Geld wert ist, werde die Quoten entscheiden. Aber es ist schlimm, dass die ARD/ZDF-Verantwortlichen auch nicht besser sind, wie der Bürgermeister von Kleinkleckersdorf. Alle stellen sich auf Kosten des Steuer-/Gebührentahlers Prestigeprojekte hin. Von den einen profitiert die Bauindustrie (und ein paar Beamte in der Bauverwaltung) und von den anderen halt in diesem Fall Herr Schmidt.
Das alles, nur damit die Chefs von den öffentlich-rechtlichen bei der nächsten Programm-Messe in Cannes auf einer Augenhöhe mit den Mangagern der Privatsender saufen können.