Stur, selbstgerecht und abgehoben vom Gesetz – so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über einige selbstherrliche Richter am Oberlandesgericht Naumburg. Diese weigern sich beharrlich, dem Vater eines nichtehelichen Kindes, das von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war, regelmäßigen Kontakt mit seinem Kind zu gestatten. Und das, obwohl sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits klargestellt hatten, dass dem Vater bis zur endgültigen Klärung des Sorgerechts das Kind nicht völlig entzogen werden darf.
Dabei geht es momentan nur darum, dass der Vater zwei Stunden (!) in der Woche mit seinem Kind zusammen sein kann. Diesen Umgang hatte das zuständige Amtsgericht angeordnet. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte die Entscheidung aber auf eine Beschwerde (u.a. des Jugendamtes) wieder ausgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht attestiert den Richtern in seltener Deutlichkeit, dass diese sich nicht mal die naheliegendsten Gedanken machen. Darüber hinaus wirft das Gericht den Kollegen vor, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Deshalb hätten die Richter sogar die Regelungen der Zivilprozessordnung umgangen, wonach eine Beschwerde
gegen einstweilige Umgangsregelungen gar nicht zulässig ist.
Bei so einer klaren Ansage sollten sich die Naumburger Richter nicht wundern, wenn sie demnächst eine Vorladung als Beschuldigte erhalten. Wegen Rechtsbeugung.
Komplette Entscheidung
Stur, selbstgerecht und abgehoben vom Gesetz - so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über einige selbstherrliche Richter am Oberlandesgericht Naumburg. Diese weigern sich beharrlich, dem Vater eines nichtehelichen Kindes, das von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war, regelmäßigen Kontakt mit seinem Kind zu gestatten. Und das, obwohl sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits klargestellt hatten, dass dem Vater bis zur endgültigen Klärung des Sorgerechts das Kind nicht völlig entzogen werden darf.
Dabei geht es momentan nur darum, dass der Vater zwei Stunden (!) in der Woche mit seinem Kind zusammen sein kann. Diesen Umgang hatte das zuständige Amtsgericht angeordnet. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte die Entscheidung aber auf eine Beschwerde (u.a. des Jugendamtes) wieder ausgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht attestiert den Richtern in seltener Deutlichkeit, dass diese sich nicht mal die naheliegendsten Gedanken machen. Darüber hinaus wirft das Gericht den Kollegen vor, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Deshalb hätten die Richter sogar die Regelungen der Zivilprozessordnung umgangen, wonach eine Beschwerde
gegen einstweilige Umgangsregelungen gar nicht zulässig ist.
Bei so einer klaren Ansage sollten sich die Naumburger Richter nicht wundern, wenn sie demnächst eine Vorladung als Beschuldigte erhalten. Wegen Rechtsbeugung.
Komplette Entscheidung
[Bei so einer klaren Ansage sollten sich die Naumburger Richter nicht wundern, wenn sie demnächst eine Vorladung als Beschuldigte erhalten. Wegen Rechtsbeugung.]
So gesehen müsste man wohl den Großteil aller Justizpaläste in Justizvollzugsanstalten umwandeln.
Für sture und bornierte Amtsschimmel sollte es wohl kein Problem sein, die Sache noch so lange zu verschleppen, bis das Kind volljährig ist und über sich selbst bestimmen darf.
Und dass derart selbstherrliche, vom Standesdünkel zerfressene "Oberrichter" sich in irgend einer Weise belehren lassen, kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß A. John
Zum Thema verbohrte und selbstherrliche Richter kann ich den Beitrag von RA Dr. Egon Schneider im DAV Ratgeber für Junge Rechtsanwälte empfehlen. Dr.Schneider war selber mal Richter und erläutert zum Teil wirklich witzig die Macken der Angehörigen der Richtergilde und schildert,was besonders interessant ist, die Ursachen für das Verhalten einiger Richter…