FOLTER-POLIZIST
Die Frankfurter Rundschau veröffentlicht die wichtigsten Passagen aus dem Urteil gegen den stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Der Mann hatte einem Beschuldigten Gewalt angedroht für den Fall, dass dieser nicht verrät, wo er einen entführten Jungen versteckt hat.
Dazu das Gericht:
Hecker (Kritische Justiz KJ 2003, 210 ff.) weist nach Auffassung der Kammer zu Recht darauf hin, dass angesichts des Niveaus der heutigen professionellen Standards polizeilicher Vernehmungs- und Befragungstechniken die Drohung mit oder die Zufügung von Schmerzen ein Rückgriff auf Techniken des Mittelalters sei. …
Es ist nicht Aufgabe der erkennenden Kammer, in die abstrakte Diskussion verfassungsrechtlicher Grundsätze einzugreifen, da dies zur Beurteilung des vorliegenden Einzelfalles nicht erforderlich ist. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die diskutierten Ausnahmefälle sind theoretische Grenzfälle, die möglicherweise hinsichtlich der Bewertung in eine juristische Grauzone und an die Grenzen der Jurisprudenz stoßen.
Der vorliegende Fall stellt aber keine derartige extreme Ausnahmesituation dar, sondern bewegt sich in einem Rahmen, in dem die Anwendung von Zwangsmitteln schon deshalb nicht in Betracht kommen konnte, weil die Verdachtsmomente noch nicht ausreichend sicher ermittelt und die zulässigen Ermittlungsmaßnahmen bei weitem noch nicht ausgeschöpft waren. Entschuldigungsgründe liegen ebenfalls nicht vor.
Hatte der Typ nicht schon zugegeben, daß er den Jungen versteckt hält?
Zu diesem Zeitpunkt mussten die Ermittler davon ausgehen, dass der entführte Junge noch leben könnte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Beschuldigte überhaupt nichts gesagt, es gab nur Indizien, dass er den Jungen entführt haben könnte. In Wahrheit war der Junge schon tot, als der Beschuldigte befragt wurde.
Das sind ja (zum Glück) relativ klare Worte in dem Urteil. Ich frage mich trotzdem, weswegen das Gericht es dann bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt hat bewenden lassen. Es bleibt zu hoffen, dass sich manche Cops nicht durch die geringe zu erwartende Strafe dazu ermutigen lassen, einfach auf die bewährten mittelalterlichen Methoden zurückzugreifen…
Was kann man in Deutschland schon anderes erwarten? Daß der Mann mit einer Geldstrafe auf Bewährung davonkommt, ist leider ermüdende Regelmäßigkeit im Umgang mit straffällig gewordenen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern. Amtshaftung ist und bleibt ein Fremdwort…