27.5.2005

AMTLICHER FEHLER

Ein Leser schildert folgendes Problem:

“Ich habe ein gebrauchtes Motorrad gekauft, das vor 11 Jahren aus den USA
importiert wurde. Beim Importieren wurde allerdings beim Übertragen der
Fahrzeugnummer in den Fahrzeugbrief ein Fehler gemacht (nur eine Stelle ist
unterschiedlich). Dieser Fehler ist 11 Jahre lang keinem aufgefallen.
Folglich ist es also so, dass ich einen Brief hatte, zu dem kein Motorrad
vorhanden war und umgekehrt.

Nun ist meine Frage, ob ich aufgrund dieses Sachverhaltes meine geleisteten Versicherungsbeitraege zurueckerstattet bekommen koennte, da die Versicherung sicherlich im Falle eines Unfalles auch nicht gezahlt haette, da ich ja eine nicht vorhanden Fahrzeugident versichert hatte und das potentielle Unfallmotorrad ja nicht versichert war.”

Nach meiner Meinung war das Motorrad schon versichert und die Versicherung hätte im Schadensfalll zahlen müssen. Die Versicherung ist doch immer (auch) an die Zulassung geknüpft, d.h. das jeweilige Kennzeichen. Das Fahrzeug wäre also identifizierbar gewesen.

Falls ich falsch liege, wird sich das sicher in den Kommentaren niederschlagen :-)

28 Kommentare zu “AMTLICHER FEHLER”

  1. christian meint: (27.5.2005 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    immerhin ein netter versuch von ihm :-)

    aber ich denke auch das die versicherung gezahlt hätte, und er sowieso keine rückerstattung bekommt weil da könnte ich mit 18 jahren ohne einen unfall auch zur versicherung gehen und sagen das ich 18 jahre eingezahlt habe und sie nichts bezahlt haben deshalb möchte ich die beiträge zurück.

    aber immerhin ideen haben die leute …

  2. Jo meint: (27.5.2005 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Ist das jetzt nicht Rechtsberatung im Einzelfall? Oder wie funktioniert dieses komische Rechtsberatungsgesetz?

  3. Hobbyjurist meint: (27.5.2005 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    Es scheint sich anzudeuten, daß das unselige und einstmals von den Nazis geschaffene Rechtsberatungsgesetz früher oder später ohnehin in der Mottenkiste der Geschichte verschwindet (wo es meines Erachtens auch hingehört):
    http://www.forumjustizgeschichte.de/Rechtsberatungs.113.0.html

  4. ck meint: (27.5.2005 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Das war keine Rechtsberatung, sondern ein Gedankenfluss, der im Delta einer Aufforderung zum Mitdenken mündet. Das sollte auch dem Rechtsanwalt gegönnt sein.

  5. D.M. meint: (28.5.2005 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    Irgendein Münchner Rechtsanwalt wird jetzt eine andere Münchner Rechtsanwaltskanzlei bitten eine Abmahnung zu versenden.
    Die Abmahnkosten werden bei 4.679,32 € liegen, weil die Münchner sind ja keine WEICHEIER und der Streitwert liegt weit über allem Nachvollziehbaren.
    Die Unterlassungerklärung weist einen Betrag von 50% des Nichtnachvollziehbaren auf.

    Der Abgemahnte wird dann seinen Blogbeitrag löschen und nach 14 Tagen bekommt er eine Rechnung, weil er gegen die Unterlassungserklärung verstossen hat.

    Er geht vor Gericht und verliert, weil er vergessen hat den GoogleCache und web.archive zu löschen.

  6. Andreas meint: (28.5.2005 um 09:16) AntwortenReply to this comment

    Zurück zur Ausgangsfrage:

    Juristisch würde ich das relativ problemlos unter falsa demonstario subsumieren.
    (http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_nocet)

    Ansonsten für moral hazard.
    (http://ingrimayne.saintjoe.edu/econ/RiskExclusion/Risk.html)

    Schlimm, schlimm …

  7. Udo Vetter meint: (28.5.2005 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank, dass ihr euch um mich sorgt. Allerdings bin ich Anwalt und darf Rechtsberatung machen. Sogar im Einzelfall :-)

  8. Realflo meint: (28.5.2005 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Und was macht der liebe Mandant dann, wenn er eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Versicherungspflicht bekommt?
    Dürfte auch ärgerlich sein.

    Außerdem hat er wissentlich und wollen Willens eine Versicherung abgeschlossen und immer wieder gezahlt.
    Warum sollte er dann die Prämie zurückfordern können?

  9. TM meint: (28.5.2005 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Der Gelegenheit kann ich nicht widerstehen. Weswegen wird bei Diskussionen über das Rechtsberatungsgesetz immer darauf hingewiesen, dass es von den Nazis erlassen wurde? Welche Bedeutung dieser Umstand heute hat, hat sich mir bisher nicht erschlossen.

  10. christian meint: (28.5.2005 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @tm

    die nazis haben mit dem gesetz verhindert das juden als anwälte oder rechtsberater tätig werden dürfen, nur zugelassene anwälten ist das erlaubt, da die juden keine zulassung bekammen und sie auch niemand beraten durfte waren sie damit nicht mehr in der lage irgendeine art von gerichtsverfahren zu bestreiten. und die beteutung für heute hast du doch selber indirekt angegeben…. es ist immer noch gültig aber eigentlich schon längst überflüßig aber bestimmte anwälte wie z.b. ein gewisseher freiher haben es bis jetzt geschafft sich ihre pfründe ins trocken zu bringen und können weiter drauf los mahnen und so geld machen. das gesetz selber ist in meinen augen längst überholt und gehört abgeschafft, was ja jetzt auch langsam im gange ist.

    die bedeutung für heute ist das leute abgemahnt werden mit gesetzen die zur diskriminierung geschaffen wurden vor über 70 jahren von einem staat den es nicht mehr gibt und desen regierenden heute fast ale als verbrecher gelten.

  11. TM meint: (28.5.2005 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @ christian

    Mag sein, dass sich der urspüngliche Zweck heute (glücklicherweise)überholt hat. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass es auch keine anderen Gründe gibt. Insofern ist der Hinweis auf die Nazivergangheit sinn- und fruchtlos. Über einige Formen kostenloser Beratung mag man streiten können. Aber ich finde es durchaus sinnvoll, dass entgeltliche Rechtsberatung nur von Personen erbracht werden darf, die eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben. Letztlich dient das auch dem Verbraucherschutz und einem funktionsfähigen Rechtswesen.

    Die paar Abmahner ins Feld zu führen, zieht das Pferd von hinten auf. Die Anbindung von Rechtsberatung an eine vereinheitlichte juristische Qualifikation hat Sachgründe. Ein Verbot ist allerdings nur durch Sanktionen effektiv. Das Mittel der Abmahnung hat sich schon in mehreren Bereichen als Sanktionsform durchgesetzt. Insbesondere dann, wenn eine umfassende staatliche Kontrolle zu aufwendig wäre. Dass es Auswüchse gibt, ist sicherlich zutreffend. Nicht zu letzt ist dieser Thread ein schönes Beispiel dafür ;)Aber auch das kann allenfalls das Sanktionssystem in Frage stellen, ändert jedoch nichts an den Gründen der Beratungsbeschränkung.

  12. christian meint: (28.5.2005 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @ tm

    du hast im prinzip recht nur kann es nicht sein das verbraucherschutzforen eben genau durch dieses gesetz mit der schließung bedroht werden weil sie angebliche rechtsberatung liefern und in wirklichkeit nur geschädigte schildern wie es ihnen erging. und genau selberiger freiherr hat das bereits mehrfach versucht um seinem klientel kritiker vom hals zu schaffen udn ise mundtot zu machen, und das ist meiner meinung nach nicht sinn des gesetzes und deshalb muß es weg. und er hinweis auf die nazivergangenheit ist nicht sinnlos in meinen augen denn sie haben es beschlosen, man wird ja ncoh auf den verfasser hinweisen können und gleichzeitig darauf das das gesetz mal dringenst modernisiert gehört. und mehr sagt der hinweis ja nicht in meinen augen.

  13. asg meint: (28.5.2005 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    @TM:

    "Aber ich finde es durchaus sinnvoll, dass entgeltliche Rechtsberatung nur von Personen erbracht werden darf, die eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben."

    Ich sehe das nicht so. Klar, Rechtsberatung ist kompliziert und wir haben ja auch lange studiert und außerdem im Referendariat einen abgerundeten Überblick bekommen, aber warum soll Rechtsberatung nur von besimmten Personen erbracht werden *dürfen*?

    Das wiederholt teilweise die "Meister-Debatte": Ist schlechte/falsche Rechtsberatung wirklich so gefährlich, dass sie verboten gehört? Ich meine nein, und ich denke auch nicht, dass der Rechtsstaat als solcher bei schlechter Beratung Schaden nimmt.

    Ich glaube, dass die Entscheidung letztlich demjenigen überlassen bleiben sollte, der die Beratung in Anspruch nimmt, denn er ist auch derjenige, der das ökonomische Risiko einer schlechten Beratung trägt und auf diesem Schaden möglicherweise mangels Pflichtversicherung sitzen bleibt.

    Ich halte den Markt für Rechtsberatung auch nicht für so intransparent, dass der "arme, unmündige Verbraucher" partout geschützt werden müsste – er kann schon ganz gut entscheiden, vom wem er sich beraten lässt (und genau davor haben wir ja letztlich Angst: das er es eben nicht bei uns tut).

    Letztlich handelt es sich beim Rechtsberatungsgesetz, um ein Marktzugangshindernis, dass primär die Marktteilnehmer – sprich: uns Anwälte – schützt. Da macht es auch keinen Unterschied, ob es das Deutsche RBerG ist oder eine amerikanische bar-admission.

    Haben wir das wirklich nötig? Ich denke nicht, denn wenn unsere Beratung dem Mandanten nicht wirklich von Nutzen wäre, hätte sie auch keinen Schutz verdient.

    Andreas

  14. asg meint: (28.5.2005 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @myself:

    Verdammt, ich glaube, ich bin ein Ordoliberaler!

    Noch nicht 40 aber trotzdem schon reif für die FDP?

  15. Ben meint: (28.5.2005 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @asg
    Du bist aus genau einem Grund nicht reif für die FDP: weil selbige die Pfründe ihrer Klientelgruppen erbittert verteidigt, so auch den Meisterzwang.

    Du bist ein echter Liberaler, und hast somit das Problem, dass es in Deutschland keine nennenswerte Partei gibt, die du wählen könntest.

  16. Sake meint: (29.5.2005 um 03:24) AntwortenReply to this comment

    Danke fuer die Aufklaerung … der TÜV hat mittlerweile erkannt, dass das Motorrad weder gestohlen ist, noch sonst irgendwelche Mängel aufweist, trotzdem wollten sie das Motorrad sofort entwerten. Nun soll wohl irgendwie für das Motorrad ein neuer Brief erstellt werden, was sich als nicht leicht gestaltet, da das Szenario, wie es hier vorleigt im System nicht eingeplant ist. Was macht man in so einem Fall denn? Der FAll dürfte gar nicht vorkommen, deshalb gibt es dafür auch kein Rechtskonstrukt.

    Der nette Mann von der Polizei meinte übrigens ich solle es einfach mal bei einem anderen TÜV probieren, vll würde der ja die Fahrzeugident auf dem Fahrgestell nicht überprüfen … *kopfschüttelt* Hat ja aber auch 11 Jahre funktionniert.

  17. christian meint: (29.5.2005 um 07:38) AntwortenReply to this comment

    @sake

    doch es gibt eine möglichkeit, ich arbeite mit quads da kommen manchmal auch welche aus übersee die keine zulassung haben. DU brauchst die Zollbescheinigung, die Orginalrechnung und dann kannst du entweder einen neuen brief beantragen oder wenn alle stricke reißen eine einzelabnahme machen lassen nach der du ebenfalls neue papiere bekommst, das blöde nur das das beides nicht kostenlos ist.

  18. Thomas meint: (29.5.2005 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @ asg

    "Ich halte den Markt für Rechtsberatung auch nicht für so intransparent, dass der “arme, unmündige Verbraucher” partout geschützt werden müsste – er kann schon ganz gut entscheiden, vom wem er sich beraten lässt (und genau davor haben wir ja letztlich Angst: das er es eben nicht bei uns tut)."

    Ich meine schon, dass der Laie meist nur schwer einschätzen kann, ob eine Rechtsberatung qualitativ gut war. Erfolg mit dem ursprünglichen Verlangen stellt ihn natürlich meist zufrieden. Aber auch dann kann es durchaus sein, dass bspw. noch zusätzlich Schadenspositionen geltend gemacht werden könnten oder aber alternative Ansprüche, die dem eigentlichen Ziel besser gerecht werden. Umgekehrt ist ein Misserfolg nicht zwangsläufig auf schlechte Beratung zurückzuführen.

    "Das wiederholt teilweise die “Meister-Debatte”: Ist schlechte/falsche Rechtsberatung wirklich so gefährlich, dass sie verboten gehört? Ich meine nein, und ich denke auch nicht, dass der Rechtsstaat als solcher bei schlechter Beratung Schaden nimmt."

    Der Rechtsstaat ist wohl nicht direkt gefährdet, aber ein funktionierendes Rechtswesen. Nicht umsonst wird bei Verfahren vor den Landgerichten gefordert, dass beide Parteien von Rechtsanwälten vertreten sind, die den Streit auf das relevante beschränken und vorbereiten.

    Den Meisterzwang halte ich in besonders sensiblen Bereichen (bspw. Elektroinstallationen) für durchaus gerechtfertigt. Ähnlich sensibel, wenn auch auf ganz andere Art ist Rechtsberatung. Ist ein Anspruch präkludiert oder verjährt, dann ist er eben verloren, was auch Existenzen begraben kann. Und ein Schadensersatzanspruch gegen einen nicht haftpflichtversicherten "Nichtanwalt" wird im Zweifel auch kein ausreichenden Ausgleich bringen.

    Auch ein schönes Beispiel sind die Unfallersatztarife von Autovermietungen und Werkstätten, die oft allzugerne die gesamte Unfallabwicklung übernehmen würden.

    Letztlich werden der Anwaltschaft durch die Beratungsbeschränkung auch angemessene Einnahmequellen gesichert. Aber dadurch wird die Institution Rechtsanwalt mit ihrer Qualifikation, Bindung an Standesregeln und Pflichtversicherung geschützt. Und das liegt meine ich im Allgemeininteresse.

  19. Thomas meint: (29.5.2005 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Thomas = TM
    (Autovervollständigen verwählt)

  20. Sake meint: (29.5.2005 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @Christian: Zollbescheinigung … glaube nicht, dass ich die habe … Ok, aber der Fehler wurde ja definitiv nicht von mir gemacht. Kann ich mir eventuell das Geld von der Zulassungsstelle zurückholen, die ursprünglich den Fehler gemacht hat. Ich finde irgendwie es geht da ums Prinzip … andererseits hätte ich die Ahrzeugident überprüfen müssen vor der Abnahme. Typischer Fall von dumm gelaufen würde ich meinen .. :(

    Trotzdem Danke für die Hilfe!

    Da ich grade in den USA bin … würde es eventuell etwas bringen den Erstbesitzer auszumachen?? Der wohnt irgendwo in Texas. Jemand ne Idee?

  21. christian meint: (29.5.2005 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @ sake

    ds problem ist das du nicht beweisen kannst das die zulassung den fehler gemacht hast und damit hast du den schwarzen peter. der erstbesitzer hilft dir nur insofern etws das du mit ihm einen kaufvertrag machen kannst, zurückdatiert, damit kannst du zumindest beweisen das das motorad dir gehört. und ich weiß jetzt gar nicht ob du bei gebrauchtgeräten überhaupt eine zollbescheinigung brauchst, tut mir leid. der kaufvertrag kann dir insovern helfen als das du ja momentan gar nicht beweisen kannst das dir das motorrad gehört, weil du ja keine passenden papiere hast.

  22. Sake meint: (29.5.2005 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    Der Kaufvertrag hilft auch nicht, da dort ja auch die falsche Fahrzeugident drin steht … ich denke ich bin wohl auf Kulanz der Behörden in diesem Fall angewiesen.

  23. TomBoy meint: (30.5.2005 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Bei Autos ist es so, dass gegen einen offiziellen Eintrag in den Brief/Schein, Nummern und Daten vom Fachmann (zertifizierte Motorradwerkstatt) geändert werden können. Also, ab zum Harleydealer und per Schreibmaschine den Faux Pas abändern.

  24. Sake meint: (30.5.2005 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Das geht beim Schein, aber der Brief ist meines Erachtens nach sehr viel schwerer zu ändern. Denn er verbrieft ja die Eigentumsrechte.

  25. Dirk meint: (1.12.2007 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Beim Brief es viel schwerer aber es geht.

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