22.6.2005

MIETE, ZWECKENTFREMDET

Sozialhilfeempfänger waren bisher beliebte Mieter. Denn das Amt zahlte die Miete direkt aufs Vermieterkonto. Das hat sich geändert, und zwar mit Hartz IV. Sämtliche Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten die Miete seit Jahresanfang ausgezahlt, berichtet die Rheinische Post (Printausgabe 21. Juni).

Eine direkte Zahlung an den Vermieter sei nur noch zulässig, wenn der Leistungsempfänger zustimme. Da eine beträchtliche Zahl Leistungsempfänger aber nicht daran denkt und das Geld auch nicht für die Miete ausgibt, soll die Zahl der Räumungsprozesse schon jetzt um bis zu 25 % gestiegen sein.

Das Bundeswirtschaftsministerium wird mit dem Hinweis zitiert: “Durch Hartz IV sollen die Leute ja wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.” Dazu gehöre nun mal, auch zu lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen.

67 Kommentare zu “MIETE, ZWECKENTFREMDET”

  1. celise meint: (22.6.2005 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Schon der Hammer das Erwachsene Menschen lernen müssen mit Geld umzugehen … und dann bietet der Staat den "Unbelehrbaren" noch diese Versuchung …

  2. kju meint: (22.6.2005 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Das Problem sind wohl die Leute, die zwar an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen, dies aber nicht wollen. Es ist vollkommen realitätsfern anzunehmen, daß die dieses Angebot irgendwie umsetzen. Die Nachbarn meiner Freundin haben sich zu ihrem Unmut auch sehr gut in der Arbeitslosigkeit eingerichtet, und zelebrieren diese durch lärmende und dadurch störende Gartenparties von 10 Uhr morgens bis 10 Uhr abends. Aber hier (Gelsenkirchen) gehört man als arbeitender Mensch sowieso so langsam zu einer Minderheit. Der Freizeitpark Deutschland nimmt ungeahnte Ausmaße an.

  3. Andreas meint: (22.6.2005 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Oh mein Gott, da werden sich die Vermieter aber freuen.
    Zudem werden Sozialhilfeempfänger es nun sehr viel schwerer haben einen Wohnung zu finden.
    Von Mietnomaden braucht man gar nicht erst reden…

  4. matse meint: (22.6.2005 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    ich kann das nur bestätigen.

    ohne verallgemeinern zu wollen – sicher werden die allermeisten leute nach wie vor ihre miete pünktlich bezahlen – aber das nimmt teilweise wirklich unglaubliche züge an.

    die zustimmung, dass die miete direkt an den vermieter gezahlt werden soll, wird selbstverständlich nicht gegeben. dann zahlen die leute zum teil noch nicht mal die nebenkostenvorausszahlung (!) und keinen cent miete (!) – und wehren sich dann gegen eine fristlose kündigung mit den absurdesten einwänden (ein fenster schließt nicht richtig, die farbe im klo blättert in ener ecke ab, der teppich ist im flur schon durchgelaufen usw).
    dh in der konsequenz räumungsklage und gerichtsvollzieher losschicken. das dauert und kostet ein schweinegeld.

    wenn es das ist, was das bundeswirtschaftsministerium mit erziehung zum verantwortlichen umgang mit geld meint, na dann hat das ja hervorragend geklappt!

  5. marcc meint: (22.6.2005 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Was würden denn die Arbeitnehmer sagen, wenn die Miete gleich von Arbeitgeber an den Vermieter geht? Da würden sie sich doch bevormundet fühlen. Und so würden sich auch zu Hartz IV-Empfängern mutierten und stigmatisierten Arbeitslosen fühlen, die ein solides Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen. Nicht jeder Hartz-IV-Empfänger steht morgends am Kiosk Kümmerlinge kippenderweise.

    Problem ist doch, dass früher die Arbeitslosenhilfeempfänger (denen man wohl den Willen zur Arbeitsaufnahme nicht absprechen wollte) die Miete selber zahlten und die Sozialhilfeempfänger (denen man wohl den Willen zur Arbeitsaufnahme eher abspricht) nicht. Jetzt ist das gleichgeschaltet und eine entsprechende Regelung musste her.

    Wobei es doch auch vorher schon keine sichere Sache war, die Miete vom Amt zu bekommen. Mir erzählte eine Hausverwalterin, dass einer ihrer Mieter Auflagen von Sozialamt nicht erfüllte und deswegen die Miete nicht mehr gezahlt wurde. Den mussten sie rausklagen und zwangsräumen.

  6. stefanolix meint: (22.6.2005 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Tja. Die halten sich eben an den Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Und da man einen gewissen Anteil von Hartz-IV-Empfängern zu gar nichts mehr verpflichten kann, bleibt die Pflicht eben am Besitzer des Wohneigentums haften.

    Dafür werden andere Branchen einen ungeahnten Aufschwung hinlegen: der Umsatz bei billigen Spirituosen, Fastfood und Bier wird sicher zunehmen. Und die Betroffenheitsbranche wird wieder mal boomen. Denen wird es sicher leichtfallen, die alleinige Schuld den Vermietern und dem Staat zuzuschieben :-)

  7. stefanolix meint: (22.6.2005 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    @marcc: Ich sehe das nicht als Bevormundung. Wenn die Miete vom Staat (aus Steuern und Abgaben) gezahlt wird, wäre sie bei einem Hartz-IV-Empfänger ohnehin ein durchlaufender Posten. Denn er kann eigentlich keine freie Entscheidung treffen, *ob* er die Miete bezahlt. Es ist klar, dass nach der Zusammenlegung eine Entscheidung getroffen werden musste, wie es mit der Miete weitergeht. Es wäre aber weder EDV-technisch noch verwaltungstechnisch ein Problem gewesen, diese Entscheidung dem verantwortlichen Träger zu überlassen.

  8. A. John meint: (22.6.2005 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @ marcc:
    [Was würden denn die Arbeitnehmer sagen, wenn die Miete gleich von Arbeitgeber an den Vermieter geht?]

    Du vergleichst Apfel mit Birnen.
    IMO sind die wenigsten Arbeitnehmer begeistert, wenn dem Arbeitgeber eine Lohnpfändung ins Büro flattert.
    Da sind die Folgen wesentlich gravierender als bei einem Hartz IV-Empfänger, der eh nichts mehr zu verlieren hat und für den Vermieter prellen unterm Strich tatsächlich lukrativ ist.
    Die wissen meist auch, dass auf Grund ihrer sozialen Situation eine Räumungsklage faktisch aussichtslos ist.

    Gruß A. John

  9. c.s. meint: (22.6.2005 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    M.E. ist das praktische Problem doch, dass im Gegensatz zur früheren Regelung die Zahlung für Unterkunftskosten für eine Bedarfsgemeinschaft von der Höhe der tatsächlichen Miete abweichen kann. Es macht also wenig Sinn, etwa 300 Euro anerkannte Unterkunftsleistungen direkt an den Vermieter zu überweisen – während der Rest noch vom Mieter gezahlt werden muss. (Bitte um Aufklärung, falls das vor Hartz IV auch so war)

    Im Übrigen ist es natürlich eine politische Entscheidung, ob man hier Eigentum oder soziale Verantwortung in den Mittelpunkt stellen möchte. Natürlich spricht einiges dafür, die Möglichkeiten eines (Imobilien)Eigentümers zu erleichtern, einen nicht-zahlenden Mieter loszuwerden. Aber wo ist die Grenze? Was heute der nicht-zahlende Mieter ist, ist morgen der ungeliebte Mieter und übermorgen der Mieter mit Kind. Ich denke, dass die gesetzgeberische Entscheidung, gerade im Mietrecht die soziale Verantwortung in den Vordergrund zu stellen, in einem Land mit geringer Immobilienverteilung die richtige ist. Das ist auch nur konsequent im Hinblick auf den besonderen Schutz der Wohung als Lebensmittelpunkt im GG.

    Im übrigen denke ich mangels besseren Wissen, dass die publikumswirksame Aufbereitung von Mietnomaden-Fällen deren reale Verbreitung weitaus übersteigt.

  10. stefanolix meint: (22.6.2005 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @c.s.: Ich glaube, Du hast eine Sache ein klein wenig missverstanden. Ich habe hier nicht dafür plädiert, dass Vermieter ihre Mieter leichter loswerden sollen. Die meisten Vermieter sind doch froh, wenn das Haus ordentlich ausgelastet ist und wenn die Miete pünktlich reinkommt. Auch wenn die Miete vom Sozialamt oder der Arbeitsagentur kommt.
    Nein, es geht darum, dass die Unterkunftskosten nicht auf dem Weg von den zuständigen Behörden zum Vermieter hängenbleiben sollen. Den Mietern wird mit der neuen Regelung ermöglicht, ihre Unterkunftskosten vom Staat zu kassieren, aber trotzdem nicht an den Vermieter zu bezahlen. Und das geht an der Realität einer nicht so kleinen Minderheit unter den Empfängern vorbei.
    In früheren Zeiten gab es auf dem Arbeitsamt eine Zahlstelle, wo problematische Fälle (z.B. Alkoholiker oder Leute, die nicht mit Geld umgehen können) ihr Geld wochenweise in bar ausgezahlt bekamen. Damals nahm man an, dass das Arbeitsamt eine gewisse Fürsorgepflicht hat. Ich sehe den Sachverhalt mit der Vermietung ähnlich. Wenn der Staat schon für die Unterkunftskosten aufkommt, dann sollte das Geld auch den Vermieter erreichen.

  11. stefanolix meint: (22.6.2005 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Letzter Satz, den ich noch schreiben wollte: Daher sollte es bei der Verwaltung des ALG2 eine Auswahlmöglichkeit geben, das Geld für die Miete entweder direkt an den Vermieter *oder* eben an den Empfänger auszuzahlen.

  12. c.s. meint: (22.6.2005 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix: ich habe schon verstanden. daher mein erster absatz (mit dem ausdrucklichen Wunsch nach Aufklärung evtl. Irrtümer ;-): Nach meiner Kenntnis stimmen die anerkannten Unterkunfsleistungen eben nicht immer mit der tatsächlichen Miethöhe überein. Gerade bei dem Hartz-IV-Idealfall der Bedarfsgemeinschaften, in denen mglw. nur eine Person Leistungsansprüche hat und nur anteilig einen geringen Teil der Mietkosten vom Amt bekommt. Ich denke wir reden hier über zwei unterschiedliche Modelle (um nicht Ideale zu sagen), von denen der Gesetzgeber ausging. Hartz IV sieht als Normalfall die Bedarfsgemeinschaft, also mehrere Personen (in haushaltlicher Verbundenheit), die nicht alle bedürftig sind und – im Idealfall – den Staat entlasten, da Vermögen und EInkünft der Übrigen mit angerechnet werden. Wenn man jetzt einem einzelnen ALGII-Empfänger die Unterkunftskosten nicht überweisen möchte, Bedarfsgemeinschaften aus mehreren Personen aber schon, ist das m.E. eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. (Und wie gesagt: die Überweisung von 300 Euro direkt an den Vermieter für eine Bedarfsgemeinschaft, die 600 Euro Miete zahlt, ist m. E. wenig praktisch).

  13. RKS meint: (22.6.2005 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Für Rechtsanwälte ist es doch prima, wenn die Zahl der Räumungsprozesse steigt. Relativ hoher Streitwert und nicht sonderlich problematisch. Der Vermieter bleibt zwar auch im Falle des Obsiegens idR auf den Prozesskosten sitzen, was seinen Prozessvertreter indes weniger interessieren dürfte.

  14. stefanolix meint: (22.6.2005 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Du gehst von mündigen und vernünftigen Bürgern aus. Es gibt aber nicht nur einzelne ALG-Empfänger und Bedarfsgemeinschaften aus einer arbeitenden und einer bezugsberechtigten Person. Es gibt fest in der Sozialhilfe "verfangene" Familien, teilweise in der dritten Generation, teilweise ohne jede Motivation zur Arbeit. Und da ist es eher kontraproduktiv, das Geld direkt auszuzahlen. Daher sagte ich ja, es müsste für die Behörde beide Optionen geben. So wie es eben früher auch die Option gab, manchen Menschen das Geld für's Leben wochenweise und in bar auszuzahlen. Selbstverständlich sollen alle Zuverlässigen und Vernünftigen ihr Geld direkt bekommen!

  15. Steffen meint: (22.6.2005 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Das reiht sich mal wieder nahtlos ein in die Reihe von Regelungen, die unsinnigerweise ausschließlich dem "Mieterschutz" dienen sollen, aber total unsinnig sind, da sie nur Unsicherheit erzeugen. "Verantwortungsvoll" mit Geld umgehen lernen manche Leute eben ihr Leben nicht, sonst wären viele auch nicht Hartz-IV-abhängig.

  16. Patrizia meint: (22.6.2005 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix
    Diese Option gab und gibt es doch nach wie vor (§ 22 IV SGB II).
    Wenn du aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit triftige Gründe hast, die Auszahlung an dich anzuregen, dann solltest du das tun. Am besten durch einen Brief an das derzeit zuständige Amt mit der Bitte, auch weiterhin aus den von dir näher zu beschreibenden Gründen die Miete direkt an dich überweisen zu lassen.
    Allerdings: Einen Anspruch darauf hast du nicht. Spätestens, wenn die erste Mahnung oder eine Räumungsklage
    vorliegt, sollte es sonnenklar sein.

  17. Patrizia meint: (22.6.2005 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Rein hypothetisch, versteht sich. :-)

  18. Bloom meint: (22.6.2005 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Wurde ja auch höchste Zeit, dass mit dem Unfug aufgehört wurde, den Vermietern für Bruchbuden garantierte Einnahmen zu sichern. Die meisten von denen, die gerne an Sozialhilfeempfänger vermieteten, hatten meist keine Chance ihre Drecksbude zu den verlangten (und vom Sozialamt bezahlten) horrenden Preisen auf dem freien Markt zu vermieten.

    Hartz IV richtet sich eben nicht nur gegen Arbeitslose. Aber das bekommen die Abzocker und andere Hirntote, die laut gegen den Sozialstaat schreien und über Sozialhilfeempfänger lästern, nur langsam mit, dass sie oft sehr gut mit von eben diesem gescholtenen Sozialstaat profitierten.

    Diese Bruchbudenvermietungen sind keine Einzelfälle. Da machte so mancher ein Vermögen.

  19. Bloom meint: (22.6.2005 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix: Wer entscheidet, wer zuverlässig und vernünftig ist? Das Arbeitsamt? Dass ich nicht lache.

    Die Regelung ist so wie sie ist einwandfrei. Wenn ein Vermieter kein Geld bekommt, muss er klagen oder verzichten. Wenn er weiss es ist nichts zu holen, wäre er blöde zu klagen und auf den Prozesskosten sitzenbleiben. Ist jedoch sein Problem. Ich könnte mich schon seit geraumer Zeit halb tot lachen, wenn ich die Kommentare oft auch hier im lawblog gegen Sozialhilfeempfänger lese, weil sie oft von Leuten kommen, die nicht checken, dass sie an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen.

    Trotzdem, es gibt noch viel zu viele vom Staat "geschützte", Berufsgruppen neben den Vermietern. RA und Handwerker zum Beispiel. Da ist noch viel zu tun.

  20. Sebs meint: (22.6.2005 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nicht glauben, was die die haben, hier ablassen über die die nicht haben.

    Ich kann das mit dem Fingergezeige echt nimmer sehen/ hören. Wie kann sich jemand über die Gartenparties von Arbeitslosen aufregen. Ist wirklich jedermanns Sache ob er draussen feiert oder ins Kopfkissen hineinheult.
    Sorry, auch das Argument das "die" nicht arbeiten wollen, das ist eine generalisierung unter der Gürtellinie.
    Auch ich war schon arbeitslos und auch ich war schon mal auf dem Sozialamt: Ich stinke nicht, habe den Willen zur selbstorganisation und bin in dem was ich mache ned schlecht.

    Ich kann aber schon nachvollziehen wie man als potentieller Millionär, von mum and dad durchs Jura Studium finanziert, zu so einem Meinungsbild kommen kann.
    (mal schnell zurückgeneralisiert, damit jeder merkt wie das ist).

  21. Bloom meint: (22.6.2005 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @sebs: Ablassen ist gut gesagt. Sie fallen hier bei der Meldung auf die griffige und völlig irreführende Formulierung

    "Sozialhilfeempfänger waren bisher beliebte Mieter"

    herein. Wenn die Sozialhilfeempfänger so beliebt als Mieter waren, warum haben sich die Leute nicht säckeweise als Sozialhilfeempfänger ausgegeben, sondern sich so entwürdigenden Prozeduren wie die "letzten drei Abrechnungen vorlegen" unterzogen, wenn sie eine Wohnung suchten?

  22. A. John meint: (22.6.2005 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @ Bloom:
    [Wenn er weiss es ist nichts zu holen, wäre er blöde zu klagen und auf den Prozesskosten sitzenbleiben. Ist jedoch sein Problem.]

    Es ist auch sein Problem, wenn er die Raten für seine als Alterssicherung gekaufte Wohnung nicht mehr bezahlen kann und dann selbst zum Sozialfall wird.
    Wundert mich nicht, wenn russische / albanische Entmietungsfirmen Hochkonjunktur haben.
    Bevor ich wegen einem Mietpreller pleite ginge, würde ich mich auch eines solchen Dienstleisters bedienen.
    Die arbeiten inzwischen hochprofessionell und sehr erfolgreich.

    Gruss A. John

  23. Torsten Karwoth meint: (22.6.2005 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @Sebs(20.):

    Da gebe ich Dir Recht. Auch ich mußte bei einigen Kommentaren hier schon sehr schlucken.

  24. norbert meint: (22.6.2005 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Ein Beispiel aus der Praxis, leider mich selbst betreffen. Ich habe eine kleine Eigentumswohnung vermietet. Die Miete ist fest eingeplant für die Hypothek einer grösseren Wohnung.
    Seit Januar erhalte ich keine Miete mehr. Der Mieter reagiert weder auf Mahnungen noch auf die xte fristlose Kündigung. Inzwischen stehen ca. 2.400 € aus.
    Mir fehlt dieses Geld effektiv!
    Und wenn ich dann hier lese, der Mieter ist selbst Schuld wenn er kein Geld bekommt und ähnliches, geht mir die Galle hoch.

  25. marcc meint: (22.6.2005 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Und wieder ein kratzen wir Habenichtse uns gegenseitig die Augen aus und lassen Steuerhinterzieher, Subventionsbetrüger, hauptberufliche Söhnchen und Töchterchen und Windfallprofits einsackende Manager laufen.

    Das Spiel geht immer wieder auf.

  26. Bloom meint: (22.6.2005 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @A. John: Man sollte Leuten, die russische / albanische Entmietungsfirmen empfehlen, dringend das Handwerk legen. Wer so agiert, sägt Standbein dieser Republik. Dass nicht alles gut ist, ist eine Sache. Zu Gewalt aufzurufen um sein Recht zu bekommen, ist verbrecherisch.

    Sollen jetzt alle, denen aus irgendwelchen Gründen die Alterssicherung oder sonstwas Geld entgeht, sich in der Art und Weise bedienen. Zwei meiner Vermieter waren eine ganz üble Typen. Der eine hat während ich im Krankenhaus lag, Strom von mir für seine Flex-Arbeiten im Hof gezapft, was mir eine Stromrechnung von 350 DM bescherte. Soll ich mir den Spass was kosten lassen. Solche Entmietungsfirmen sind bestimmt gerne auch zu sowas bereit. Oder weil mir Ihre Stellungnahme hier nicht gefällt…

    Sie sind mir vielleicht eine Type. Sehr merkwürdig.

  27. matse meint: (22.6.2005 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    ich verstehe nicht ganz, wieso das hier so aufgeregt und stellenweise unter der gürtellinie duskutiert wird.

    ich hab in der praxis jetzt schon mehr als nur ein paar mal mitbekommen, dass es vermietern durch die zahlugns"moral" mancher leute an die – finanzielle – existenz gegangen ist. ergebnis der geschichte: zwangsverwaltung. ich denke, dass muss nicht sein. und da könnte es helfen, wenn das arbeitsamt / sozialamt weiterhin die miete direkt an die vermieter zahlt.

    und ganz ehrlich:
    wäre ich selbst vermieter, ich würde auch so eine entmietungsfirma beauftragen. kündigung / räumung nützt entweder nix oder macht mich arm.

  28. RKS meint: (22.6.2005 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @ 22 und @ 27:

    Jetzt sind ja schon zwei hier, die mit "Entmietungsfirmen" liebäugeln.
    Der Rechtsstaat steht in Deutschland ganz und gar nicht auf sicheren Füßen. Gut, dass es keine Volksabstimmungen gibt.

  29. Bloom meint: (22.6.2005 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    @RKS: Die "Entmieteten" könnten auf die Idee kommen, den Spiess umzudrehen, nachdem sie die Arbeit der "Entmieter" aus erster Hand kennen und sich diese als "Vermietobjekt samt Vermieter unbrauchbar machen" mieten.

    Sollte das flächendeckend Schule machen, könnte man auf Rechtsanwälte und Gerichte verzichten.

    Vom Rechtlichen abgesehen sollten sich Vermieter, die solche Gedanken hegen, sich einmal überlegen, ob sie nicht am Ende die "besseren", weil leichter zu treffenden Opfer sind.

  30. A. John meint: (22.6.2005 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    @ RKS:
    [Der Rechtsstaat steht in Deutschland ganz und gar nicht auf sicheren Füßen.]

    Was wären denn die formalrechtlich korrekten Alternativen?
    Sich von Betrügern und Prozesstricksern formalrechtlich legal ruinieren zu lassen?
    Oder NPD/DVU (beides rechtsstaatlich legale Parteien) wählen?
    Die werden bestimmt keine Volksabstimmungen einführen. ;-)

    Gruß A. John

  31. RKS meint: (22.6.2005 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    @ 30:
    Dass das Gewaltmonopol des Staates unabdingbare Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Ordnung ist, sollte eigentlich jedem einleuchten.

  32. A. John meint: (22.6.2005 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @ RKS:
    [Dass das Gewaltmonopol des Staates unabdingbare Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Ordnung ist]…

    Aha. Und was ist mit privaten Sicherheitsdiensten, Wachschutzfirmen oder Personenschützern?
    Stehen die etwa nur herum und rufen die Polizei an?
    Und was ist mit dem Nothilferecht?
    Sorry, aber ein Rechtsstaat, der es nicht schafft, die Rechte seiner Bürger *effektiv* zu schützen, braucht sich nicht wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.

    Dazu ein TV- Tipp:
    Heute Abend 21:45. ARD- Exclusiv, "Hart an der Grenze – Inkasso Moskau treibt Schulden ein".

    Gruß A. John

  33. RKS meint: (22.6.2005 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @ 32:

    von mir auch ein Tipp.

    Machen Sie den Rechner aus.
    Ziehen Sie die Trachtenjacke an.
    Nehmen Sie Ihren Dackel.

    …und gehen Sie zu Ihrem STAMMTISCH.

  34. A. John meint: (22.6.2005 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    @ RKS:
    […und gehen Sie zu Ihrem STAMMTISCH.]

    Jepp. Darauf habe ich gewartet. Der gern bemühte Stammtisch ist immer der der letzte Versuch, wenn die Argumente fehlen.
    Schubladen sind doch was Feines. ;-))

    Gruß A. John

  35. AC meint: (22.6.2005 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @31:
    [Dass das Gewaltmonopol des Staates unabdingbare Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Ordnung ist, sollte eigentlich jedem einleuchten.]

    Das ist nunmal die Definition des Rechtsstaates. Aber was wenn er offensichtlich nicht funktioniert? Sich zurücklehnen und zuschauen, wie es den Kriminellen (und um diese geht es ja hier) immer besser geht und einem selbst immer schlechter? Darauf hoffen, dass irgendwann Besserung eintritt, auch wenn sie für einen selbst zu spät kommt?
    Oder vielleicht doch einsehen, dass auch im Rechtsbereich letztenendes nur Privatisierung hilft…

  36. SvenS meint: (22.6.2005 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Hach, immer wieder lustig wenn man sowas liest. Die "Gutmenschen" ziehen aus die Benachteiligten Randgruppen zu schützen gegen die bösen "Reichen" die den Reichtum ja nur auf Kosten der armen gemacht haben. Halloooo? Merkt hier nochw er was? Die meisten sogenannten Reichen sind hart arbeitende Leute die ihren "Reichtum" nicht geschenkt bekommen haben und in der deutschen Öffentlichkeit und auch vom lieben Staat ständig vorgehalten bekommen Sie müssten mehr tun um die die nichts haben zu unterstützen. Wo soll da ein Leistungsgedanke herkommen? Neid allerorten, Erfolg wird schlechtgeredet und alle die nichts haben sind ja nur benachteiligt und ohne die Benachteiligung wären sie Raketenforscher…das sich einige absichtlich im sog. sozialen Netz ausruhen und andere mangels einfachster Qualifikationen (Lesen, Schreiben, Umgang mit modernen Maschinen, ausreichende Sprachkenntnisse und da refde ich nicht unbedingt von Ausländern) schlicht keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben wird ignoriert. Faulheit, Dummheit und mangelndes Wissen wird leider immer mehr unterstützt anstatt Anreize zu schaffen für das eigene Auskommen zu sorgen. Lieber wird der Neid geschürt ich frage mich nur was das bringen soll. speziell was das Mietthema betrifft, nicht jeder Vermieter ist stinkreich und verzichtet mal ganz einfach auf das Geld das ihm laut Vertrag zusteht. Solche Mietpreller sind simple Kriminelle mit denen man dementsprechend verfahren sollte.

    Ach ja und zum Thema reich und arm…schöne Erklärung am Beispiel Steuer hier: http://blog.it-luemmel.de/archives/2005/02/28/steuererleichterung-in-der-praxis/

  37. wb meint: (22.6.2005 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    so in die runde gesprochen:

    fehlt ja nur noch der rückschluss, daß der staat (sprich die regierung) durch die änderung der auszahlungspraxis beihilfe zum mietbetrug in großem stil betreibt oder die selbstjustiz fördert.

    wb

  38. Dave-Kay meint: (22.6.2005 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    @37
    Ja, darauf warte ich schon die ganze zeit :)

  39. manuel meint: (23.6.2005 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    naja ich kann so manchen vermieter schon verstehen. viele von diesen haben´s eben auch nicht so dicke und die mieteinnahmen müssen zur aktiven kostendeckung reinkommen. da ist´s in erster linie mal egal ob der mieter ein sozialhilfe/harzIV-empfänger ist oder ein "normal arbeitender". der dumme, wenn der mieter nicht zahlt ist in den meisten fällen der vermieter. der kann dann versuchen eine räumungsklage anzustreben, deren durchsetzung dann meist ewig dauert und deren kosten der vermieter zumeist zusätzlich zu den entgangenen einnahmen selbst trägt. ich habe in meinem bekanntenkreis auch jemanden. familie mit 3 kindern – beide eltern in normalen berufen tätig – normales einkommen. sie haben ein haus gebaut, das irgendwann mal den kindern gehören soll und eine eigentumswohnung gekauft, die vermietet wird und später als altersruhesitz dienen soll. mit den mieteinnahmen werden die eigentumswohnung und teilweise das haus abbezahlt. nun hatten die auch einen mieter, der so gar nicht zahlen wollte. mit klagen kam man auch nicht arg viel weiter. quintessenz des ganzen ist, das ihnen irgendwann das geld ausging und sie nun selbst auf der straße stehen und ihr haus verkaufen müssen. und ich mein das kann´s doch irgendwo nicht sein finde ich…

    klar gibt´s unter vermietern schwarze schafe, aber die meisten die ich so kenne, sind ganz normale familien, die sich damit ein bischen was nebenbei verdienen oder was für´s alter zurücklegen wollen.

  40. stefanolix meint: (23.6.2005 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Aus dieser Diskussion kann man nur den Schluss ziehen, dass jeder, der zwischen diese beiden Seiten vermitteln will (und vielleicht sogar eine gewisse Differenzierung wagt), schon verloren hat. Wenn bereits zu diesem Thema Vorschläge zum Durchsetzen von Forderungen per Faustrecht gemacht werden, sind wir sicher nicht weit von der nächsten "Kopf-ab"-Debatte entfernt.

  41. Sven meint: (23.6.2005 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    @stefanolix

    ja, leider wahr, aber das sollte dann dem "Gesetzgeber" endlich zu denken geben das etwas ganz grundsätzlich nicht stimmt. D.h. mit der herrschenden Gesetzeslage bzw. deren aktueller Auslegung stimmt etwas nicht gegenüber dem moralischen Empfinden der normalen Bevölkerung. Ich mach mir da nur leider keine große Hoffnung auf baldige Besserung..

  42. matse meint: (23.6.2005 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    @rks:

    meiner meinung nach ist es auch nicht besonders rechtsstaatlich, wenn jemand für umme in der wohnung eines anderen wohnt, obwohl das eigentlich anders vereinbart war, und du ihn da frühestens nach einem halben bis dreiviertel jahr – auf legalem weg mit kündigung und räumungsklage – rauskriegst.

    oder seh ich da was falsch?

  43. stefanolix meint: (23.6.2005 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    Die Demokratie hat Fehler, der deutsche Rechtsstaat hat auch Fehler. Die Alternativen Diktatur und Faustrecht will aber sicher auch niemand. Was kann man also auf legale Weise tun? Für einen Teil der Betroffenen, die wirklich nicht mit Geld umgehen können, sollte das Geld wie bisher an den Vermieter überwiesen werden. Und es muss doch irgend einen Straftatbestand dafür geben, wenn jemand vom Staat Geld für die Miete erhält und es nachweislich nicht an den Vermieter weitergibt?

  44. norbert meint: (23.6.2005 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    Nr. 43 schrieb: Und es muss doch irgend einen Straftatbestand dafür geben, wenn jemand vom Staat Geld für die Miete erhält und es nachweislich nicht an den Vermieter weitergibt?

    Ich hab als Nr. 24 bereits gepostet, dass ich einer der Leidtragenden bin.
    Ist das nicht Unterschlagung, wenn die Gelder nicht weitergeleitet werden?
    Ich weiss, individuelle Rechtsberatung ist hier nicht, aber mal rein akademisch :-)

  45. RKS meint: (23.6.2005 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Was soll man denn machen, wenn jemand den Kaufpreis, den Werklohn, die Darlehensforderung oder sonst etwas nicht zahlt?
    Hingehen, verhauen und Geld mit Gewalt holen???

    Nein, natürlich nicht, wird man hören.
    Und warum sollte das bei der Miete anders sein?

    Ich bin echt erschüttert, wieviele Leute hier Verständnis für die Gewaltlösung haben.
    Und das hat rein gar nichts mit Sozialromantik zu tun!!!

  46. thfk meint: (23.6.2005 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Kann man überhaupt über Geld (eigenes und das Anderer) sachlich-differenziert diskutieren? Ist es nicht so, dass krass auffällige Minderheiten und deren Verhalten leider immer den Rückschluss auf ALLE provozieren?
    Und, ist es nicht auch oft so, dass gerade die vermieter an der falschen Stelle sparen, nämlich vor der Vermietung sich gescheit beraten zu lassen und sich rückzuversichern? Bekanntlich gerät man über eigene peinliche Fehler immer in die größte Wut …

  47. A. John meint: (23.6.2005 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @ matse:
    [...und du ihn da frühestens nach einem halben bis dreiviertel jahr - auf legalem weg mit kündigung und räumungsklage - rauskriegst.]

    Realistisch sind 2,5 – 3 Jahre. Wenn Du dann mit Polizei und Gerichtsvollzieher anrückst, beantragt der Mietpreller Vollstreckungsschutz und das Spiel begint von vorne.
    (Falls die Bank die Wohnung bis dahin nicht schon zwangsversteigert hat).

    IMO liegt das eigentliche Problem weniger im Mangel an anwendbaren Gesetzen, sondern eher an einer hoffnungslos überlasteten, weil überregulierten Justiz.
    (Von einfältigen- die Lebenswirklichkeit ignorierenden Richtern noch garnicht gesprochen).
    Zudem kennt jeder Anwalt die Tricks und Winkelzüge, mit denen man Prozesse torpedieren- oder jahrelang verschleppen kann.

    Bis ein Handwerker oder Vermieter nach Jahren -vielleicht- einen vollstreckbaren Titel bekommt, ist er oft selber längst pleite und seine Mitarbeiter arbeitslos.
    Selbst mit einem Titel ist noch nichts in trockenen Tüchern. Sein Vermögen so umzuschichten, dass man auf dem Papier bettelarm ist, geht völlig problem- und risikolos.

    Selbstverständlich alles vollkommen legal und rechtsstaatlich.

    Gruß A. John

  48. A. John meint: (23.6.2005 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @ RKS:
    [Ich bin echt erschüttert, wieviele Leute hier Verständnis für die Gewaltlösung haben.]

    Dann frag mal Leute, die sich jahrelang 80 – 90 Std./ Woche krumm schuften und dann ohnmächtig zusehen müssen, wie sie von Betrügern mit gerichtlicher Hilfe in die Vernichtung ihrer Existenz getrieben werden.
    Ich weiß, für Leute, die den Staat als Vollkaskoversicherung für jedes denkbare Lebensrisiko betrachten, ist das schwer nachvollziehbar.

    Gruß A. John

  49. RKS meint: (23.6.2005 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    @ 48:

    Ich hätte vorher auf Ihre Internetseite schauen sollen.
    Dann hätte ich sofort erkannt, dass sich jeder weitere Kommentar erübrigt.

  50. matse meint: (23.6.2005 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    @45:

    ich denke, der unterschied liegt darin, dass die leute, die keine miete zahlen und trotzdem in der wohnung bleiben, den vermieter effektiv noch weiter und noch mehr geld kosten.

    um es nochmal klarzustellen: es geht mir hier nur um diejenigen, die das ganz bewusst ausnutzen. die ganz genau wissen, wie lange eine räumungsklage dauert und welche möglichkeiten sie haben, sich zu verteidigen. es geht mir nicht um menschen, die mal in zahlungsschwierigkeiten kommen.

  51. RKS meint: (23.6.2005 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @ 50:

    "es geht mir hier nur um diejenigen, die das ganz bewusst ausnutzen"

    Es gibt also welche, gegen die man Gewalt anwenden darf. Wer entscheidet denn, ob der Mieter zu dieser Gruppe gehört?

    Merken Sie etwas?

  52. A. John meint: (23.6.2005 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    [Wer entscheidet denn, ob der Mieter zu dieser Gruppe gehört?]

    IMO greift hier das Nothilferecht.
    Niemand muss es dulden, von Anderen massiv geschädigt zu werden.
    Wenn jemand ein Auto demoliert, ist nicht nur der Eigentümer, sondern jedermann berechtigt, den Täter notfalls auch unter Gewalteinwirkung daran zu hindern.
    Natürlich gilt es die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Kein normaler Mensch wird einem Mieter 2 Wochen ach ersmaligem Ausbleiben einer Mietzahlung eine Entmietungsfirma auf den Hals schicken.
    Droht dem Gläubiger jedoch (z.B. wegen trickreicher Prozessverschleppung und zwischenzeitlicher Vermögensverlagerungen) eine existenzgefährdende Situation, sieht das IMO anders aus.

    Gruß A. John

  53. H. Mitterw. meint: (23.6.2005 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Ich bekomme aus der Verwandschaft (sind Hausverwalter) live die derzeitige Lage mit.

    Die Bereitschaft, bei ALG II zu zahlen ist rapide nach unten abgerutscht. Für den Vermieter bedeutet es, dass er zwar die Wohnungsnebenkosten an die WEG weiterzahlen muss, allerdings im Gegenzug keine Miete mehr erhält. D.h. er verdient nicht nur nichts mehr an der Wohnung, sondern bleibt zusätzlich auch auf den durch die Mieter entstandenen Kosten sitzen.

    Hat er mit der Hausverwaltung keine SEV-Verwaltung (sprich: Mietverwaltung) vereinbart, ist die Hausverwaltung durch das WEG Recht verpflichtet, die ausstehenden Unkosten "nach angemessener Zeit" notfalls gerichtlich vom Eigentümer einzufordern. Hier sind max. 2-3 Monate die Regel.

    Eine Räumungsklage kann sich hingegen bis zu einem Jahr hinziehen. Eine andere (legale) Möglichkeit, den säumigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen besteht meines Wissens nicht.

    D.h. der Vermieter hat in einem solchen Fall dreifach verloren:
    1. Er bekommt kein Geld
    2. Er muss die Unkosten trotzdem zahlen
    3. Kann er nicht zahlen, darf er die Anwaltskosten begleichen und verliert schlimmstenfalls seine Wohnung durch Zwangsversteigerung.

    Der ALG-II Empfänger kann gegen eine Räumungsklage gerichtlich vorgehen, da ihm keine Gerichtskosten anfallen.

    Konsequenz einer guten Hausverwaltung – alleine um sich den Ärger und Unkosten zu ersparen: ALG-Empfängern wird – meist mit Rücksprache der Vermieter – keine Wohnung mehr vermittelt.

    Gelackmeierte sind in meinen Augen ehrliche ALG-Empfänger, die das System nicht ausnützen wollen, und trotzdem keine Wohnung bekommen.

  54. loishulot meint: (24.6.2005 um 02:50) AntwortenReply to this comment

    Nach dem Platzen der Immobilienblase wird es schwer werden die aktuellen Mietpreise zu halten. In den USA arbeiten die Rentner wieder nach dem platzen der Aktienblase, hier eben nach dieser.

  55. helmut meint: (26.7.2005 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    das was ihr hier schreibt, ist nur teilweise richtig. es wird nicht zu verhindern sein, das jemand seine miete nicht bezahlt, wenn er das nicht will!
    eine direkte überweisung an den vermieter ist ok, wenn der betroffene zustimmt und das mietverhältnis unbelastet ist.
    was passiert aber, wenn es mietmängel gibt und die zu mietminderung führt?

    hier gibt es so viele variante, da sollte man nicht pauschalisieren.

  56. gautami meint: (7.10.2005 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    …ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern,deren Vater keinen Unterhalt zahlt.Zu allem übel bin ich zum 01.07.2005 auch noch arbeitslos geworden.Das ALG1 reicht gerade für die Miete,so mußte ich zusätzlich ALG also HartzIV beantragen.Das war im August.Ich habe bis heute noch keinen Cent gesehen,da mein Antrag in irgendwelchen Büros schlummert.Um überhaupt mit meinen Kindern zu überleben habe ich Mietschulden gemacht,das interessiert aber kein Amt.Hier in Düsseldorf scheint alles drunter und drüber zu gehen.Ich kann mit geld umgehen, wenn mal welches da wäre,auch wenn die Miete auf mein Konto überwiesen würde. Ich habe mich nicht freiwillig in diese Situation gebracht.Natürlich gibt es viele Fälle von ehem. Sozialhilfeempfängern, die keine Lust haben zu arbeiten,was ich aber nicht verstehen kann,denn von dem bischen Geld kann doch keiner wirklich überleben,deshalb wird von dem Mietgeld wahrscheinlich mal etwas gekauft,wofür das Geld nicht reichen würde,wie Bekleidung oder eine Monatskarte für die Straßenbahn.Ich kann das verstehen,denn irgendwann nimmt einfach die Motivation ab,wenn man aufgrund finanzieller Mißstände nicht mehr am Leben da draußen teilnehmen kann,da man sich noch nicht mal einen Kinobesuch oder ähnl. leisten kann

  57. Jojo meint: (23.10.2005 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich müsste man doch nur eine Verordnung o.ä. für das zuständige Amt erlassen, dass wenn ein Vermieter nachweislich die ihm zustehende Miete nicht vom Mieter erhalten hat, diese künftig direkt an den Vermieter gezahlt wird.

  58. Malte meint: (14.2.2006 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Ich kann die Wohnungsvermieter nur warnen, eine Wohnung an Sozialhilfeempfänger zu vermieten.
    Ich habe eine Wohnung an eine Roma-Familie vermietet und das zuständige Sozialamt hat anfangs die Miete und die Nebenkosten bezahlt. Seit Anfang 2005 sind die Zahlungen immer wieder gekürzt worden bzw. ganz ausgeblieben.
    In vielen Briefen und Telefonaten mit meinem Mieter und dem Sozialamt ist herausgekommen, dass das Sozialamt immer wieder Bargeldbeträge an meine Mieter ausgezahlt hat mit der Auflage, davon die Miete zu bezahlen. Das haben die natürlich nicht gemacht. Nachdem ich massiv mit Kündigung und Gericht gedroht habe, hat das Sozialamt jetzt einen Teil der Rückstände bezahlt. Offen sind noch 1600 Euro Miete plus 2500 Euro Nebenkosten-Nachzahlung, plus etwa 4600 Euro, die für die Renovierung anfallen werden (niemals gestrichen, Korkboden völlig kaputt, Türen müssen ausgetauscht werden etc etc). Das Sozialamt beruft sich auf seine Vorschriften; die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Sozialamt Recht, aber ich bleibe auf meinen Kosten sitzen.
    Ich werde niemals wieder an Sozialhilfeempfänger vermieten und ich rate jedem Vermieter, es ebenso zu tun.

  59. Sabine zu Malte (19.3.2006) meint: (19.3.2006 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Ich habe eine vergleichbare Situation wie Malte. Hast Du Lust, dass wir uns kurzschliessen? sabrien@gmx.de

  60. Stefan Thiesen meint: (31.5.2006 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Es ist leider so wie Malte und Sabine beschreiben. Mein Vater – pensionierter Maurermeister/Kleinunternehmer – hatte sich als Altersversorgung ein Mietshhaus gebaut. Die Idee war, ein Haus für einkommensschwache Familien zu bauen. Das Resultat ist ein einkommensschwacher Vermieter, der an seinem Lebensabend ohne Unterlass auf der einen Seite von den Banken und auf der anderen Seite von renitenten Mietnomaden getriezt wird. Wir sind der Ansicht, jemand der auf unsere Kosten wohnt und durch Verbrauch Nebenkosten verursacht, ist nicht anders, als jemand der in meine Wohnung einbricht und mein Portemonnaie klaut. Es ist im Resultat dasselbe. Und dennoch scheinen Vermieter von real existierender rechtlicher Absicherung ausgenommen zu sein. Es ist schon komisch, daß letztlich nur die Bank immer ihr Geld kriegt. Da gibt es keine Kompromisse, obwohl die nciht wirklich etwas tut, außer das Geld anderer Leute zu vermitteln (Zinszahlung als oberstes Staatsziel?).

    Leider bleibt einem bei all dem auch nichts anderes übrig, als anhand bestimmter potentieller Mietergruppen zu pauschalieren. Das ist sicher nicht schön, aber die reine Existenznot zwingt dazu. Es ist oft besser eine Wohnung leerstehen zu lassen, als hinterher auf Kosten für Räumung und Renovierung etc. sitzen zu bleiben.

  61. Christian meint: (4.5.2007 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Es muß sich einfach was ändern! Vermieter müssen mehr Rechte haben.
    Einerseits sollen wir uns für die Zukunft sichern und kaufen Eigentumswohnungen und andererseits hat der Vermieter keine Rechte mehr.
    Da finde ich, hört die soziale Ader bei mir auf. Jeder arbeitet schwer für sein Geld, und wenn, dann sollten wir auch etwas dafür haben, aber nein, wir müssen uns noch von sehr vielen Leuten die ganze Scheisse gefallen lassen.
    Wo führt das noch hin? Das kann u. darf nicht sein, dass unsere Gesellschaft das ausbaden muss, was andere Leute verbocken. Wir sind ja kein Auffangbecken!

    Meine Äusserung ist begründet. Komme gerade von einer Sozialhilfeempfängerin. Sie sagt, sie könne das Geld nicht überweisen, da sie kein Konto hat. Jedes Monat, aber auch wirklich jedes Monat muss ich mich darum kümmern, dass die Miete für meine Wohnung, die ich abzahlen muss, bezahlt wird.
    Wahnsinn, das ist heut zu Tage normal?!?!
    Ich kann nicht einmal auf das Recht bestehen, das Geld direkt von dem Sozialamt zu bekommen. Die sind doch zu blöd mit dem Geld umzugehen u. das landet alles bei uns….
    Na vielen Dank!!! Sollen wir vielleicht Ihnen noch die Wohnung putzen?
    Da platzt mir der Sack, aber ganz gewaltig!!!!!!!!!

    Kritik bitte an chzip@gmx.de …von mir aus kann sich auch eine nette Frau melden!

    Also, viel Spaß!

  62. Karsten meint: (3.7.2007 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe meine erste ALG 2 Mieterin für meine Wohnung gefunden.Die Mieterin unterschreibt eine Abtretungserklärung so das die Miete direkt von der ARGE auf mein Konto gelangt.Die Schlüssel gibts nur bei Barzahlung Kaution !!!
    Nun hoffe ich das alles so klappt denn bis jetzt hatte ich nie Ärger mit Mietern gehabt.
    Gruß Karsten

  63. insolvenz meint: (31.3.2008 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Viele Sozialhilfeempfänger leben von der Hand im Mund und wissen oftmals nicht wie Ihre Kinder ernährt werden. Da ist es nur natürlich und selbstverständlich ärgerlich das der eine oder andere ohne Vorsatz die Miete anderweitig verwendet.

  64. Dieter Karstens meint: (6.7.2008 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Ich bin selbst betroffen.Und ich sage euch ich bin echt erschüttert. Meine Bankforderungen muß ich erfüllen, sonst gibt es eine Zwangsversteigerung. Die Heizung muß ich der Mieterin reparieren, obwohl sie keine Miete bezahlt und lieber ihren Kindern Mountain Bikes und Handys kauft. Du kriegst halt nix ab vom Wohngeld. Das Sozialzentrum versteckt sich hinter Datenschutz.So jetzt hab ich einen Haufen Schulden , muß noch die Räumungsklage, den Gerichtsvollzieher bezahlen. Zu allem Überfluß dauert die ganze Gerichtsentscheidung 6 Monate.
    Das finde ich persönlich zu viel Geld von meinem Konto, damit die Frau Selbstständigkeit lernt.Wobei ich noch keinen Ansatz von Besserung gemerkt habe, aber vielleicht bezahlt sie ja wenigstens ihre anderen Käufe.
    Ja und Steuern muß ich ja sowieso bezahlen, damit diese Sozialsystem funktioniert.

  65. Stephan meint: (16.4.2009 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    ich würde gerne wissen, ob ein Vermieter drauf bestehen kann, dass er die Miete auf sein Konto bekommt???????????
    Ist es Gesetzlich verankert das der Mieter zustimmen muss das die Miete direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird??

  66. Michael meint: (11.11.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Frage : habe einen Mieter oder sagen wir eher Schmarotzer. Er ist Arbeitslos und hätte 300 Euro für einen Nebenanbau warm zu Bezahlen !Er zahlt nun seit 6 Monaten nichts mehr ! Vom Amt bekomme ich jeden Monat 100 euro ! Er meinte er zahlt doch !
    Wie kann ich mich verhalten ?

  67. Elly meint: (9.3.2012 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    Hallo, bin seit November auch von einem Mietpreller betroffen dh. 2500,00 € mittlerweile offene Forderungen. Er wohnt schon seit 2006 in meiner Wohnung und hat oft zögerlich, teils auch vom Amt direkt, gezählt. Er ist frech und wirft mit Beleidigungen um sich aber er weiß genau wie er alles machen muss, denn der Mieterschutzbund berät und hilft ihm. Das war dann mein Grund ihm zu kündigen daraufhin hat er gar keine Miete mehr gezählt und seine Mitteilung war: "wenn ich mit ihnen fertig bin habe ich sie um 10.000,00 € erleichtert". Mein Mann und ich haben 650,00 € im Monat zum Leben ich weiß wirklich nicht was ich noch machen kann um nicht Gesetze zu brechen. Mein Anwalt hat die fristlose Kündigung und die Räumungsklage geschrieben. Ich habe von der Creditreform erfahren, dass er 11 offene Inkasso hat und seit dem 23.02.12 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ich hatte damals einen Mieterfragebogen von ihm ausfüllen lassen, da gab er eine reine Weste an, aber durch die Creditreform habe ich auch erfahren, dass er in der Zeit von 1996 – 2006 zehn mal die Anschrift gewechselt hat. Er bekommt das Mietgeld vom Amt, das Amt sagt "Datenschutz" ich habe Null Chancen an mein Geld je zu kommen und weiß auch nicht wie ich den " Feind " aus meiner Wohnung bekomme. Als Vermieter ist man wirklich der Depp der Nation.

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