WIRKT PRÄVENTIV

Das Arbeitsgericht Offenbach am Main bringt auf seinen Mitteilungen zur Streitwertfestsetzung folgenden Hinweis an:

Der oben aufgeführte Betrag dient der Berechnung der Anwaltsgebühren und entspricht nicht dem zu zahlenden Betrag.

Sehr löblich, Schreiben ohne diese Info sind nämlich grundsätzlich geeignet, die Gesundheit von Rechtsuchenden zu schädigen.

ABMAHNUNGEN WEGEN PRINCESS

Wer bei „Princess“ bislang nur an (s)eine Freundin oder potentielle Thronfolgerinnen gedacht hat, wird seinen Horizont erweitern müssen: „Princess“ ist seit gut zwei Jahren eine geschützte Marke. Der Markeninhaber, ein Schmuckhersteller aus dem Münsterland, bietet unter der Bezeichnung „Princess“ etwa eine Uhrenkollektion an.

Wer allerdings im Internet nach „Schmuck UND Princess“ sucht, wird schnell feststellen, dass Suchtreffer, die zum Markeninhaber führen, äußerst dünn gesät sind, während unzählige Seiten ausgeworfen werden, die Schmuck betreffen, in denen ein Diamant mit sog. Princess-Schliff eingearbeitet ist. Kein Wunder, schließlich ist der Princess-Schliff seit mehr als einem Jahrzehnt ein Designschlager im Schmuckgeschäft.

Auch dem Markeninhaber ist das nicht entgangen: Seit einigen Wochen erhalten Schmuckanbieter Abmahnungen wegen der Erwähnung des Wortes „Princess“ etwa in Auktionsbeschreibungen auf eBay. So geschehen jetzt auch im folgenden Fall.

Dort hat ein Schmuckhersteller einen selbstgefertigten Ring mit dem Zusatz „Princess Diamant“ beworben und in der Beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Ring mit einem Diamanten im „Princess-Schliff“ handelt. Dennoch macht der Markeninhaber gegen diesen Schmuckhersteller – ausgehend von einem Streitwert von 200.000,- EUR – unter anderem Unterlassungsansprüche geltend. Es versteht sich, dass der Abmahnung eine saftige Kostennote der Anwälte beigefügt ist.

Eine kurze Internetsuche nach „Princess UND Abmahnung“ zeigt, dass es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handelt. Und die Google-Treffer dürften nur die Spitze des Eisbergs sein. Fragt sich nur, wie die bisherigen Opfer auf die Abmahnungen reagiert haben. Ganz abgesehen vom exorbitanten Streitwert stellt sich hier nämlich insbesondere die Frage, ob beim Hinweis auf ein jahrzehntealtes und unter dem Namen „Princess“ bekannt gewordenes und gebräuchliches Fertigungsverfahren überhaupt eine Verwendung der geschützten Marke im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Denn schließlich wird die Marke nicht zur Bezeichnung eines Konkurrenzproduktes benutzt.

Wenn es die andere Seite darauf anlegt, wird man die Sache wohl mal durchkämpfen müssen.

(Beitrag von Sascha Kremer)

EBAY-URTEIL

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Anspruch auf Löschung von negativen ebay-Bewertungen bestätigt, sofern diese Bewertungen grob unsachlich sind. Damit schloss sich das Landgericht der Auffassung der 1. Instanz (Amtsgericht Erlangen) an. Näheres bei Sascha Kremer auf Vertretbar.de.

GESPART! SCHON WIEDER!

Diese kleine Diskussion hat mich zwar als Pfennigfuchser geoutet, aber so was spornt mich an. Zum Beispiel kam mir der Gedanke, was wir eigentlich im Büro für unseren DSL-Anschluss zahlen. Mir war nur erinnerlich, dass wir den schon gefühlte 150 Jahre haben. Folglich muss der Vertrag aus einer Zeit stammen, als man wählen konnte, ob man DSL bei T-Online bestellt. Oder gar nicht.

Na ja, wie es aussieht, gehörte die Anwaltskanzlei Vetter & Mertens zur Gruppe jener, die Beiträgen von 29,95 € monatlich einen noch tieferen Absturz der T-Online-Aktie verhindert haben. Bis vor kurzem. Da nahm uns nämlich eine Firma namens Congster unter ihre Fittiche. Hinter der verbirgt sich niemand anderes als T-Online. Praktisch vor allem, weil der DSL-Anschluss nicht zu einem anderen Anbieter umziehen muss.

Gleichwohl sind die Konditionen mit 9,99 € deutlich besser. Bei gleicher Leistung. Ich freue mich schon mal auf € 239,52 Ersparnis im nächsten Jahr.

WEGGEDRÜCKT

Warum vergisst man eigentlich ausgerechnet bei wichtigen Anrufern, wie Freisprechen aktiviert wird?

Er hat sich zum Glück noch einmal gemeldet. Und es nicht erkennbar übel genommen.

WÄREN WIR NUR WIE ER

Die Zeit schreibt einen Blogwettbewerb aus. Und Juror Gero von Randow äußert schon mal vorab seinen Unmut über die miese Qualität der eingereichten Beiträge und der nominierten Weblogs:

So richtig relevant und ansprechend und humorvoll und anregend zugleich – eigentlich keines, bis auf IT&W vielleicht….

Ja, ja, manche sind vielleicht doch noch nicht ausreichend „selbstverliebt“. Und schon gar nicht „verspielt“. So wie Herr von Randow. Möchte nur mal wissen, woran der Mann am liebsten spielt – die Sülze in seinem eigenen Weblog lässt jedenfalls nichts Gutes ahnen.

KÜMMERN

Einem langjährigen Mandanten am Telefon vorgequakt, was ihn wegen eines Temposverstoßes alles erwarten kann. Ob ein Fahrverbot möglich ist. Wie die Verjährung läuft. Ob ihn seine Firma als Fahrer benennen muss etc. pp.

„Kümmern Sie sich doch einfach drum“, unterbricht er mich. „Sie bemühen sich einfach ums bestmögliche Ergebnis, o.k.?“

Guter Vorsatz: vor dem Abspulen von Standardtexten künftig auf Zwischentöne achten.

FISCHI UND SCHLAMPI

Gerichtsreportage im Express:

Zwei süße Hundemischlinge unter schlimmem Verdacht. Schlampi (6) oder Fischi (3), einer von beiden soll einen Schüler (16) in die Wade gezwickt haben. Es kam zu einer ungewöhnlichen Gegenüberstellung vor Gericht.

ZUM SPORT

Radiointerview mit Geburtstagskind Oliver Kahn:

Ob ich unter Druck stehe? Vor lauter Druck spüre ich schon gar keinen mehr.

Hat mir gefallen, der Spruch.