VIELE FRAGEN, WENIG GELD
Viele komplizierte Fragen zum Familienrecht und ein Honorarangebot von 20,00 €. Mit seinem Ansinnen ist dieser Fragesteller auf einer Online-Beratungsplattform übel aufgelaufen. Die Anwälte wehren sich unisono gegen das Extremdumping.
Bislang.
Hahahaha….klasse…20EUR. Manche Leute haben echt Probleme.
Witzig wäre (oder auch nicht), wenn sich wirklich ein Kollege fände, der diese Frage zu diesem Kurs beantwortete…
Hoffentlich ist jetzt die Inflation bei der Onlineberatung ein wenig gestoppt.
hehe.
Ich frag mich allerdings auch, wieso die da jetzt alle irgendwelche Erklärungen abgeben. Ich käme mir bei dem Angebot so verarscht vor, dass ich nichtmal den Text zu Ende lesen würde, geschweige denn da noch die Streitwerte auflisten und ernsthaft Zeit investieren würde, um eine Antwort zu schreiben.
Das trauen sich die Leute aber auch nur in der scheinbaren Anonymität des Internet: Wer würde sich mit einem defekten Auto in die Werkstatt begeben und dem Meister erklären, dass er für alle Reparaturen lediglich 20 Euro auszugeben gedenkt?
Besser als nicht. Ich wette, dass sich doch noch jemand findet, der ihm die Fragen beantwortet..
Ich hoffe, er kommt damit nicht durch. Ich bin ja nun auch schon ein "alter Sack" und beteilige mich seit vielen Jahren als Ansprechpartner in einigen technischen Newsgroups. Von daher ist mir der Gedanke vertraut, auf der einen Seite Anfragen kostenlos zu beantworten und auf der anderen Seite in den geposteten Erfahrungen anderer Leute kostenlos recherchieren zu können. Aber dieses Problem liegt doch grundsätzlich anders. Wenn sich jemand darauf einlässt, solche konkreten Fragen zu beantworten, muss er für die Sorgfalt der Beratung auch haften, braucht er eine funktionierende Infrastruktur im Büro, eine Sammlung juristischer Literatur und vieles andere. Diese Fragen im Vorbeigehen zu beantworten, funktioniert eben genausowenig wie eine qualifizierte Autoreparatur für 20 Euro.
Jammerlappen die Antworter dort. Genug Zeit zum Motzen scheint ja doch da zu sein, sogar völlig ohne Honorar.
Zja.. wenn andere Berufszweige mit Portalen wie "undertool" zu kämpfen hat – wieso sollen dann Anwälte die Ausnahme sein?
In der Vergangneheit gab es da auch jemanden, der für die ungefähre Aussage "Der Umfang Ihrer Frage ist eine Frechheit" das ausgelobte Honorar eingestrichen hat. Schön, dass sich das diesmal bisher keiner traut.
Aber dass die Antwort tatsächlich ewig unbeantwortet bleibt, halte ich für eine Illusion. Leider.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Der Typ macht ein Angebot. Nicht mehr und nicht weniger. Niemand wird gezwungen es anzunehmen, trotzdem wird kräftig gekeift.
Sowas nennt man Markt mit seinem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.
Ich denke das Problem liegt eher in der für viele ungewohnten Situation, daß der Markt auf vielen Berufsfeldern uns Deutschen heutzutage ins Gesicht bläst (Jobexport nach Polen in der Metallbranche, Überkapazitäten bei den Juristen etc.), und dementsprechend bei einigen die Nerven blank liegen.
Für die 20 Euro sollte sich der Mann mal eher einen guten Scheidungsratgeber kaufen – die meisten seiner Fragen dürften sich dann ohnehin erledigt haben.
Tja, auch der Rechtsberatungsmarkt bekommt die "Liberalisierung" zu spüren. Recht so.
Was ich noch nie so recht verstanden habe: viele Anwälte weisen daraufhin, daß sie für eine Falschauskunft haften müssen und das Honorar demgemäß doch bitte angemessen ausfallen soll. Soweit nachvollziehbar. Aber wofür gibt es denn dann die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung?
@Hobbyjurist:
Stimmt scho' aber bezahlen müssen wir sie ja auch.
Durch die Pflichtversicherung wird das Risiko der Haftung also nur auf mehrere Schultern verteilt – die "Gesamtheit Anwalt" haftet also. Für den Einzelnen ist seine Haftung zudem mit Prämiensteigerungen verbunden.
Ich versteh auch nicht, wieso man darum soviel Wind macht. Wen es unter aller Akzeptanz liegt, sich mit sowas zu beschäftigen klickt man einfach die Seite weg.
Ich habe auch schon mehrmals Kunden abgelehnt, die den Wert meiner Arbeit nicht einsehen wollten (ich sie aber bitter nötig gebraucht hätte. Die Kohle, nicht die Kunden ;-)
Also, nicht jammern sondern ignorieren!!!
@8
schonmal von Werbung gehört? die ist sogar da kostenlos.
Die Frage wird gerade bearbeitet; steht jedenfalls da.
Auf der Startseite ist eine ganze Liste von Fragen (die meisten geschlossen oder bereits beantwortet) mit einem Honorar von 15EUR-50EUR. Ein Besucher der Webseite kann tatsaechlich den Eindruck gewinnen, dass jede Frage in diesem Preisrahmen beantwortet wird.
Es haben aber offensichtlich genügend Anwälte Zeit sich mit einer solchen Frage auseinander zusetzen. 20 € ist echt wenig, aber wofür Anwälte manchmal Geld bekommen ist ja auch eine schleierhafte Sache und da nutzt auch der Verweis auf die BRAGO nix. Der Kunde ist beim Anwalt der Dumme! Und der Fragesteller hat halt nur mal versucht einen Dummen auf der anderen Seite zu finden, ist legitim – Angebot und Nachfrage!
Als einer der beteiligten Anwälte muß ich auch einmal meinen Senf dazu abgeben:
Unter den meisten der auf FEA aktiven Kollegen hat sich zwischenzeitlich die (nicht wirklich überraschende) Meinung durchgesetzt, daß es durchaus im Interesse aller sein könnte, nicht jede Billigfrage umfangreich zu beantworten. ;-)
Dazu mögen auch einige FEA-interne Änderungen bzw. Restriktionen bei der Möglichkeit der Beantwortung von offenen Fragen beigetragen, was an dieser Stelle aber keine Rolle spielt.
Den armen Fragesteller der Zugewinnfrage hat es jedenfalls als ersten erwischt. Letztlich geht es darum, den Fragestellern aufzuzeigen, daß das Motto der Seite "Eine Frage – Ein Einsatz – Eine Antwort" lautet, und man für € 20 keine Beratung erwarten darf, die ich in meiner Kanzlei meinen Mandanten für € 190 angedeihen lasse. Wir Anwälte müssen schließlich auch kostendeckend arbeiten und Seiten wie FEA können natürlich zu einem allgemeinen Preisdumping führen. Deshalb sollten Grenzen gesetzt und auch offen aufgezeigt werden. Ob dazu natürlich die Anmerkungen zu einer einzigen offenen Frage ausreichen, halte ich für fraglich. Sinnvoll wäre es, den Mindesteinsatz entsprechend zu erhöhen, aber diese Entscheidung treffen nicht die Anwälte, sondern die Portalbetreiber.
So wie es derzeit aussieht, wird diese Frage unbeantwortet bleiben, wenn der Fragesteller den Einsatz nicht noch erhöht. Dann bleibt Sie die nächsten 55 Tagen als Beispiel dafür stehen, daß man mit "Geiz ist geil!" Mentalität nicht immer weiter kommt.
Gute Nacht,
A. Schwartmann