13.7.2005

EINSTIEGSDROGE PORNOGRAFIE ?

Der Justizminister von Sachsen-Anhalt Curt Becker betrachtet Kinderpornografie als “Einstiegsdroge für sexuelle Straftaten”. In einem Interview mit der Welt sagt er:

Irgendwann wollen viele das, was sie sehen, selbst betreiben. Kinderpornographie ist für diese Personen der erste Schritt auf dem Weg zum sexuellen Mißbrauch von Kindern. Dem muß zeitig ein Riegel vorgeschoben werden. Bei vielen Sexualstraftätern wurden auch kinderpornographische Bilder gefunden.

Für diese Behauptung gibt es nicht einmal den leisesten Beweis. Zumindest ist mir keine ernst zu nehmende Untersuchung bekannt, die einen ursächlichen Zusammenhang des Konsums von Pornografie und späteren Sexualstraftraten nachweist.

Zwar ist auch die Gegenmeinung nicht belegt, wonach Pornografie sedierend auf potentielle Straftäter wirkt, das heißt Triebstörungen kanalisiert und Straftaten dadurch in der Gesamtzahl verringert. Aber es spricht immerhin vieles dafür, dass die Quote der Sexualstraftaten auch in früheren Gesellschaften, die noch keinen derartigen Zugang zu Pornografie hatten, nicht wesentlich anders war.

Jedenfalls ist der Rückschluss des Ministers, dass ein Pornografiekonsument nicht zum Sexualstraftäter geworden wäre, wenn er keinen Zugang zu pornografischem Material gehabt hätte, abenteuerlich.

Man könnte auch sagen: demagogisch.

42 Kommentare zu “EINSTIEGSDROGE PORNOGRAFIE ?”

  1. Stefan meint: (13.7.2005 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Pornografie => Sexualstraftäter? nein.
    Kinderpornografie => Sexualstraftäter? imo ja.

    und zwar weil das "selbst betreiben" bei letzterem auf jeden fall eine straftat ist.

    und die spricht doch eindeutig von kinderpornographie.

  2. Torsten meint: (13.7.2005 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich das in der Konsequenz überlege: wenn ich ganz viele Normal-Pornos ohne Kinder und Vergewaltigung gucke – bekomme ich dann auch besonders viel normalen, gesundheitsfördernden und gesellschaftsbejahenden Sex?

  3. Ihre Hoheit (Link) meint: (13.7.2005 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    "Nur" weil man etwas gesehen hat, muss man es aber nicht zwingend selbst betreiben. Und "nur" weil man etwas selbst betreibt, muss man es nicht zwingend gesehen haben.

    Da Kinderpornographie aber sowieso strafbar ist, leuchtet nicht so ganz ein, was uns der gute Herr Minister mit seiner fragwürdigen Feststellung sagen will. Im besten Fall nur wichtig machen, im schlimmsten Fall irgendwelche undurchdachten, überflüssigen Gesetze(sänderungen) salonfähig machen.

  4. Zielpublikum (Link) meint: (13.7.2005 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @Stefan … meine Zustimmung!

    Es ist ein ganz evidenter Unterschied zwischen Kinderpornografie und Pornografie – und das nicht nur ob der Strafbarkeit.

    Gefährliches Thema, bedenkliche Rückschlüsse …

  5. AlexM meint: (13.7.2005 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, Krimis sollte man auch verbieten. ;-)

  6. KleinesF (Link) meint: (13.7.2005 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Schon das Wort "Einstiegsdroge" macht sich in diesem Zusammenhang nicht so gut… ;-)

  7. Malik (Link) meint: (13.7.2005 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    "“Nur” weil man etwas gesehen hat, muss man es aber nicht zwingend selbst betreiben."
    Muss man auch nicht. Wer Kinderpornos anschaut sieht sich damit eine Straftat freiwillig an und unterstützt diese. Im Gegensatz zu normalen pornos, wo die Probanden das gegen geld freiwillig machen. Das ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

  8. Paul (Link) meint: (13.7.2005 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Herrlich…wie war das noch mit den 3D Shootern und den Amokläufern? Jetzt Pornos und Sexualstraftäter. Und wer ständig "Christiansen" guckt wird irgendwann ein korrupter Politiker?

    Ich denke da schlagen mal wieder alte Moralvorstellungen durch.

  9. Lurker meint: (13.7.2005 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @Malik:

    Glücklicherweise darf ich beliebig Straftaten ansehen, ohne mich nur im Geringsten strafbar zu machen. Und wie ich sie dadurch unterstützen würde weiß ich auch nicht so recht…

    M.W. gibt es aus Dänemark eine Studie bzgl. der Wirkung der Aufhebung normaler Pornographieverbote auf die Kriminalitätsentwicklung bei Sexualstraftaten. Das Ergebnis war m.W. absolut nicht geeignet, die Behauptung des Ministers zu stützen.

    Insgesamt ist die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie jedenfalls äußerst fragwürdig – ein sinnvolles Rechtsgut, das man dadurch schützen könnte, läßt sich kaum konstruieren und wird von den Befürwortern auch nur über obige Hilfskonstruktion beigesteuert. De facto handelt es sich m.E. um eine Verdachtsstrafe – ich kann nicht nachweisen, daß hier durch den Täter wirklich rechtsgutsgefährdend gehandelt wurde, also bestrafe ich eine nicht erwiesen gefährliche Tat im Vorfeld… [über diese Konstruktion kann man streiten - jedenfalls aber ist sie unehrlich. Und Unehrlichkeit kann das Strafrecht nunmal absolut nicht vertragen... nun ja, nicht, wenn es halbwegs rechtsstaats- und verfassungsgetreu sein will].

  10. goetzeclan (Link) meint: (13.7.2005 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Jemand der Pornos kauft oder leiht hat eine andere Sicht zur Seuxalität als der, der das lässt. Jemand der Pornos ansieht, verändert seine Sichtweise auf Frauen und Sexualität in dem Maße, in dem er Pornos "konsumiert". Je mehr, desto stärker ist die Sichtweise verändert. Das ist eine Selbsterkenntnis, die kann man nicht wegdiskutieren.

    Eine Kausalkette Porno->Sexualstraftäter kann schon deshalb nicht aufkommen, weil manche einfach "zu blöd" sind Straftaten zu begehen. Aber die Schwelle wird verringert. Das ist man klar. Das gilte ebenso für Gewaltdarstellungen in Spielen, Filem oder Büchern.

    Wenn bei einigen Menschen Pornografie oder Gewalt Teil des täglichen Lebens wird, dürfen wir uns nicht wundern, wenn manchen der Reiz über das Medium Bildschirm nicht mehr reicht, egal, ob das statistisch beweisbar ist oder nicht.

  11. djo (Link) meint: (13.7.2005 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Hmm, jetzt verstehe ich auch den Sinn, warum so oft "Auf Streife"-Dokus gesendet werden ;)

  12. goetzeclan (Link) meint: (13.7.2005 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @malik: "Im Gegensatz zu normalen pornos, wo die Probanden das gegen geld freiwillig machen. Das ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen."

    Malik, ich glaube, wenn Du DarstellerInnen aus "normalen" Pornos aus ihrer Umgebung herausnehmen würdest und sie befragen könntest, in wie weit sie das alles "freiwillig" gemacht haben, dann würdest Du wahrscheinlich interessante Erkenntnisse bekommen.

    @Paul: wer ständig Christiansen guckt, krigt einen an der Waffel. Auch das könnte simpel empirisch nachgewiesen werden.

  13. Der Mann vom Gericht meint: (13.7.2005 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @ No. 9 (Lurker):
    Sie schreiben:
    "Insgesamt ist die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie jedenfalls äußerst fragwürdig – ein sinnvolles Rechtsgut, das man dadurch schützen könnte, läßt sich kaum konstruieren und wird von den Befürwortern auch nur über obige Hilfskonstruktion beigesteuert."

    Das ist m. E. nicht ganz richtig. Das Gesetz will den Besitz von Kinderpornographie deshalb verbieten, weil es im Falle der mangelnden Nachfrage nach diesen Bildern nicht mehr zu Situationen (nämlich den Fotoaufnahmen) kommen soll, in denen Kinder sexuelle Handlungen an anderen vornehmen oder an sich selbst vornehmen lassen müssen. Letztlich wird durch das Verbot der Kinderpornographie die Ungestörtheit der kindlichen Entwicklung geschützt.

  14. Stefan meint: (13.7.2005 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @10:
    "Jemand der Pornos kauft oder leiht hat eine andere Sicht zur Seuxalität als der, der das lässt. Jemand der Pornos ansieht, verändert seine Sichtweise auf Frauen und Sexualität in dem Maße, in dem er Pornos “konsumiert”. Je mehr, desto stärker ist die Sichtweise verändert. Das ist eine Selbsterkenntnis, die kann man nicht wegdiskutieren."

    was für ein schwachsinn.
    sie würden sich wundern wer alles "konsumiert".

  15. Justus meint: (13.7.2005 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @ Lurker

    " …Insgesamt ist die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie jedenfalls äußerst fragwürdig – ein sinnvolles Rechtsgut, das man dadurch schützen könnte, läßt sich kaum konstruieren und wird von den Befürwortern auch nur über obige Hilfskonstruktion beigesteuert …"

    Meinst du das wirklich? Vielleicht hilft dir ein Blick ins GG Art 1 ; vielleicht solltest du dich auch vorsorglich behandeln lassen!

  16. quadrat (Link) meint: (13.7.2005 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Abgehakt unter dem Thema: Zusammenhänge die man sich gern mal zusammenphantasiert wenns denn nutzt.

  17. timos meint: (13.7.2005 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Zu 10.:

    > Jemand der Pornos kauft oder leiht hat eine andere Sicht zur
    > Seuxalität als der, der das lässt. Jemand der Pornos ansieht,
    > verändert seine Sichtweise auf Frauen und Sexualität in dem Maße,
    > in dem er Pornos “konsumiert”.

    Begruendung?

    > Das ist eine Selbsterkenntnis, die kann man nicht wegdiskutieren.

    Unter 'Selbsterkenntnis' verstehe ich, dass ich etwas an mir selbst festgestellt habe. Dann darf ich aber nicht ein 'Jemand' darueberschreiben und meine Selbsterkenntnis somit auf viele Menschen veralgemeinern.

    > Aber die Schwelle wird verringert. Das ist man klar.
    > Das gilte ebenso für Gewaltdarstellungen in Spielen, Filem
    > oder Büchern.

    Aha. Kann es nicht auch sein, dass sowas durchaus abschreckend wirken kann? Nur bei Spielen finde ich es teilweise auch problematisch, da man hier fuer den Einsatz von Gewalt oftmals mit Erfolg belohnt wird.

    > Egal, ob das statistisch beweisbar ist oder nicht.

    Na dass sind gute Grundlagen fuer eine Diskussion. :-)

  18. Nazijäger meint: (13.7.2005 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Es ging in dem Interview immer um "Kinderpornographie" ! Wer diese mit "Pornographie" gleichstellt, sollte erstmal das texten lernen! Ansonsten schätze ich dieses Blog. Danke für die Aufmerksamkeit.

    PS: Pädophile müssen öffentlich angeprangert werden!!

  19. Malik (Link) meint: (13.7.2005 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    "Glücklicherweise darf ich beliebig Straftaten ansehen, ohne mich nur im Geringsten strafbar zu machen. Und wie ich sie dadurch unterstützen würde weiß ich auch nicht so recht… "

    Ich denke da an Bezahlungen für Filme. Das ist dann sogar aktive Unterstützung. Wie in so vielen Foren und Gästebüchern die Pädophelie heruntergespielt wird ist einfach ekelhaft.

  20. Malik (Link) meint: (13.7.2005 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    "Malik, ich glaube, wenn Du DarstellerInnen aus “normalen” Pornos aus ihrer Umgebung herausnehmen würdest und sie befragen könntest, in wie weit sie das alles “freiwillig” gemacht haben, dann würdest Du wahrscheinlich interessante Erkenntnisse bekommen."

    Irgendwie haben manche Leute extreme Probleme mal nachzudenken. Kinder in Kinderpornos werden auf jeden Fall vergewaltigt und für´s Leben zerstört. Und eine Dolly Buster ist bestimmt auch nicht gezwungen worden.

  21. goetzeclan (Link) meint: (13.7.2005 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @Stefan (#14): Nun, "Schwachsinn" ist natürlich ein Argument dem nichts mehr nachzusetzen ist. Darauf muss ja alles verstummen. Solch gewaltige Kompetenz darf durch Nachfragen auch nicht mehr angezweifelt werden. "Schwachsinn" ist was Endgültiges. Dann geht nix mehr. Da müssen alle mit dem Kopf nicken, denn wer "Schwachsinn" sagt, hat Recht. Ansonsten mal an der eigenen Nase fassen. Das hilft auch.

    @timos (#17): Hab ich das studiert, oder was? Ich kann mich nur darauf berufen, wie es auf mich gewirkt hat, und wie es auf die wirkt, die ich beobachten kann. Wer auch nur einen Funken Selbstreflektion zulässt, merkt, dass ihn Pornos verändern. Wer diese Blick nach innen nicht zulässt, oder sich nicht mehr an "vorher" erinnern kann, sollte nicht wie wild mit der "Allesnichtsoschlimm-Keule" schwingen, das geht auch mal nach hinten los. Irgendwann. Auf jeden Fall später.

  22. Andreas (Link) meint: (13.7.2005 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @10 bzw. @12
    "Malik, ich glaube, wenn Du DarstellerInnen aus “normalen” Pornos aus ihrer Umgebung herausnehmen würdest und sie befragen könntest, in wie weit sie das alles “freiwillig” gemacht haben, dann würdest Du wahrscheinlich interessante Erkenntnisse bekommen."

    Es gibt Teile der Erde, da werden Frauen solange mit Stoff umwickelt bis nichts von denen mehr dem Tageslicht ausgesetzt ist. Das ist sicher auch nicht ganz "freiwillig" und ich denke der Mann "verändert seine Sichtweise auf Frauen und Sexualität".

    Zwei total gegensetzliche Aspekt: Pornografie/Religion bzw. "offenherzigkeiet"/"verschlossenheit" und trotzdem das gleiche Ergebnis.

    Ich denk das ist kein Problem der Pornografie, sondern ein Problem der gesellschaftlichen Mentalität. Normale Pornos sind halt mehr oder weniger legal, und damit sind sie auch mehr oder weniger gesellschaftlich akzeptiert.

    Bilder aus dem Playboy werden ja teilw. bei einigen Fernsehsendern schon zur Primetime gebracht … da muss man sich dann ziemlich freiwillige nakte Frauen anschauen, wenn man eigentlich nur Nachrichten sehen will. (Ist ja irgendwo auch Pornografie, sonst wär der PB nicht für Volljährige).

    –snip–

    Des weiteren ist es nicht Aufgabe des Gesetztes, die Sichtweise der Menschen zu ändern bzw. zu kontrollieren.

    Im Gegensatz dazu geht es bei Kinderpornografie nicht um irgendeine Sichtweise, sondern um den Schutz des Kindes. Deshalb ist es unangebracht, die Differenzierung zwischen P. und K.-P. wegzudiskutieren.

    Was jetzt allerdings die Strafbarkein von dem Besitz- bzw. Betracht von K.-P. angeht: Ist natürlich grundsätzlich nicht in Ordnung, aber man muss auch sehen, wie schnell man beim surfen im Internet sich irgendein "Mist" in den Cache lädt. Bspl. ich wollte schauen, ob meine Domain in der Blacklist ist, weil von ihr mal wieder Spam versendet wurde (also von wem anders, ich bin unschuldig) … naja, und bei dem Googeln nach Blacklist musste ich dann feststellen, dass es auch noch ganz andere "Blacklists" gibt. Und schon hat man wieder Schweinerreien im IE-Cache. Und wenn man mal AdAware durchlaufen lässt, wundert man sich auch, was teilweise für Cookies auf dem System sind.
    Naja, und rein theortisch besitze ich das, was in meinen Cache ist.

    So, wie sind wir nochmal auf Cache gekommen?…

  23. Malik (Link) meint: (13.7.2005 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @ Nazijäger
    Da stimme ich Dir zu. Aber während rechtsradikale Internet-Seiten dutrch Polizei-Sonderkommandos aufgespürt und sofort gesperrt werden, dürfen Pädophiele sich frei im Internet äußern. Da gibt es sogar einen eingetragenen Verein "Krumme 13" mit eigener Webseite. Wenn man sieht auf wieviele Links da verwiesen wird. Das sind riesige Pädo-Netzwerke.

  24. goetzeclan (Link) meint: (13.7.2005 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @malik (#21): Warum hast Du nicht gelesen, was ich geschrieben habe? Ich habe gesagt Darsteller aus "normalen Pornos" (also NICHT Kinderpornos) sollten mal befragt werden. Warum biegst Du das um auf Kinderpornos? Das Kinderpornos in jedem Fall und unter allen Umständen verhindert werden muss, habe ich nicht angezweifelt. Was soll das also? Wer von uns beiden hat den Probleme mit dem Nachdenken?

  25. Udo Vetter (Link) meint: (13.7.2005 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Es gibt auch keine tatsächlichen Belege dafür, dass Kinderpornografie Auslöser für Sexualstraftaten gegen Kinder ist.

    Damit will ich Kinderpornografie nicht rechtfertigen oder verharmlosen. Es gibt sicher vetretbare Gründe, nicht nur die Herstellung, sondern auch den Besitz zu bestrafen, auch wenn zum Beispiel sogar konservative Strafrechtskommentare wie Tröndle / Fischer mittlerweile Zweifel an der Verhältnismäßigkeit haben (alles zu § 184):

    "… stellt sich die Frage, ob die Bemühungen, die für unerträglich gehaltenen Sicherheitslücken durch möglichst weite Auslegung der vorhandenen und Schaffung neuer Vorfeld-Tatbestädnde zu schließen, aufs Ganze gesehen wirklcih mehr nützen als schaden (Rdnr. 23)

    … dieser nunmehr als exzessiv zu bezeichnende Verfolgungswille ist zwar in höchstem Maße politisch korrekt; gleichwohl mag zum Vergleich darauf hingewiesen sein, dass etwas das erfolgreiche Sich-Verschaffen detaillierter Pläne für Massenvernichtungswaffen in der Regel straflos ist (Rdnr. 50)."

    Es ist nur absurd und durch nichts zu rechtfertigen, den Konsumenten dieser Dinge zum 95 % – Kinderschänder zu stempeln. Bei den weitaus meisten der nicht wenigen Betroffenen, die ich wegen dieses Delikts bislang verteidigt habe, trifft diese Gleichsetzung definitiv nicht zu.

  26. timos meint: (13.7.2005 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    zu 21:

    > Hab ich das studiert, oder was?

    Woher soll ich das wissen?

    > Ich kann mich nur darauf berufen, wie es auf mich gewirkt hat,
    > und wie es auf die wirkt, die ich beobachten kann.

    Genau. Deshalb solltest du es auch nicht verallgemeinern, solange du nicht genau sagen kannst wie es dich und andere veraendert und plausibel begruenden kannst warum. Ich kann deine Selbsterkenntnis naemlich absolut nicht nachvollziehen und mag es nicht dann deshalb von dir, der das bisher selbst nicht ordentlich begruendet hat, in die Gruppe derer gesteckt zu werden, die 'wild mit der Allesnichtsoschlimm-Keule schwingen' oder sich nicht mehr an die Zeit vor dem Pornographiekonsum erinnern koennen.

  27. Champusgirl (Link) meint: (13.7.2005 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Also, wer normale Pornos schaut tickt vollkommen normal und wer sich Kinderpornos anschaut gehört bestraft, ganz einfach. Der Minister hat sich vielleicht etwas "dämlich" ausgedrückt, aber ich teile seine Meinung, dass Menschen die Kinderpornos schauen irgendwann noch weiter in einen Sumpf von Schlechtigkeit verfallen kann jeder im SPIEGEL nachlesen: spiegel.de/spiegel/0,1518,363345,00.html
    Wie hier teilweise diskutiert wurde, wird dem Ernst der Sache nicht ganz gerecht!

  28. Lurker meint: (13.7.2005 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @Der Mann vom Gericht:

    Es ist klar, was der Gesetzgeber will – die Begründung ist bekannt.

    Ich bin aber der Ansicht, daß die Begründung nicht greift.

    Wenn das Verbreiten, Zugänglichmachen und das Verschaffen von Besitz an Dritte bereits strafbar ist, warum muß ich dann zusätzlich noch den Besitz selbst bestrafen? Warum reicht es eigentlich nicht, die Herstellung (die ohne Zweifel jedenfalls dann, wenn es sich um Bilder mit realem Hintergrund handelt, strafwürdig ist) strafbar zu machen?

    Ganz einfach – ich kann es jeweils nicht nachweisen. Auf einem Rechner Pornos zu finden ist einfach, die Herkunft zu rekonstruieren dagegen schwierig. Hier werden "in dubio pro reo" und tatsächliche Unzulänglichkeiten der Strafverfolgung mit einer uferlosen Ausweitung der Tatbestände überspielt. Wenn dann noch Richter hinzukommen, die den subjektiven Tatbestand faktisch entfallen lassen bzw. sein Vorliegen fingieren (wir hatten hier neulich ein Gegenbeispiel, in dem der Richter bei Sexualdelikten gegen Kinder den Vorsatz verneint hat – die Öffentlichkeit hätte ihn wohl gerne zerrissen für diese korrekte Handlung), wird es endgültig lächerlich.

    Ich muß eines hinzufügen:
    Ich selbst habe weder Interesse an (Kinder)Pornographie noch ein irgendwie geartetes Bedürfnis, mich mit KiPo-Konsumenten zu solidarisieren. Mir geht es nur gewaltig gegen den Strich, daß der Gesetzgeber hier gegenüber einer Minderheit unsauber arbeitet und Freiheitssphären einschränkt, ohne dafür eine saubere Begründung zu haben oder seine eigentlichen Beweggründe zu nennen. DAS nämlich ist – selbst wenn das Ergebnis billigenswert ist – in einem Rechtsstaat akzeptabel. Wenn Gesetzgebung alleine von Lobbyarbeit abhängt und man meint, zugunsten der "guten Sache" beliebig mit dem Strafrecht Schindluder treiben zu dürfen, riskiert man m.E. den freiheitlichen Rechtsstaat an sich.

    @Justus:
    Ich danke für deine Genesungswünsche, kann ihnen jedoch mangels Erkrankung nicht entsprechen.

    Daß Kinder vor der "Verwendung" als Opfer bei der Herstellung dieser Darstellungen zu schützen sind, ist selbstverständlich – der Tatbestand aber bezieht sich auf völlig andere Dinge.

    Bestraft wird auch der Besitz von Texten, Photomontagen und ähnlichen Dingen, sofern darin der sexuelle Mißbrauch (was wiederum keine hohen Anforderungen darstellt, da jede sexuelle Handlung an, vor und im Zusammenhang mit Kindern sexueller Mißbrauch ist) von Kindern dargestellt wird. Den hypothetischen Fall eines nun erwachsenen Opfers, das der Verwendung der Bilder zustimmt, muß man hier gar nicht mehr zitieren – aber auch hier fehlt es an der zu schützenden Menschenwürde.

    Denkbar ist alleine die Konstruktion, bei der auf die Schaffung von Nachfrage nach solchen Darstellungen abgestellt wird – hier frage ich mich aber, wie man sehenden Auges ein Gesetz alleine auf solche Behauptungen stützen kann, wenn jeglicher Beweis für die Richtigkeit der Behauptungen fehlt.

    M.E. kommt es der Politik darauf aber gar nicht an – es geht um Verdachtsstrafen. Und dazu habe ich mich m.E. oben ausreichend geäußert.

  29. Justus meint: (13.7.2005 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @ Lurker

    "…Denkbar ist – alleine – die Konstruktion, bei der auf die Schaffung von Nachfrage nach solchen Darstellungen abgestellt wird – …"

    Bis auf das Wort "alleine" kann ich dir hier zustimmen.Der Markt, besser Sumpf für das Herstellen solcher Scheußlichkeiten soll und muß ausgetrocknet werden.

    Es gibt auch gute Gründe, Hehlerei und Erpressung unter Strafe zu stellen.

    Deine Betrachtungen über die Verdachtsstrafe sind demgegenüber m.E. abwegig und zumindest am Thema
    "Strafrechtswürdigkeit" von Kinderpornographie vorbei argumentiert.

    Natürlich sollte es keine Art Gesinnungsstrafrecht geben, es geht allerdings darum, auch das sich Verschaffen, mithin den Besitz selbst, aus den o.a. Gründen zu kriminalisieren, da ja Beihilfe oder Anstiftung zur Herstellung von kinderpornographischen Erzeugnissen selten in Betracht kommt.

  30. luke meint: (13.7.2005 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    goetzeclan schrieb:
    > Jemand der Pornos kauft oder leiht hat eine andere Sicht zur
    > Seuxalität als der, der das lässt.

    Nein. Und selbst wenn: ist die höchsteigene Sicht zur Sexualität nicht die privateste Sache des Einzelnen? Wer bist denn Du, daß Du meinst, anderen Menschen da allgemeingültige Vorschriften machen zu dürfen?

    > Jemand der Pornos ansieht,
    > verändert seine Sichtweise auf Frauen und Sexualität in dem Maße,
    > in dem er Pornos “konsumiert”. Je mehr, desto stärker ist die
    > Sichtweise verändert. Das ist eine Selbsterkenntnis, die kann man
    > nicht wegdiskutieren.

    Wenn das Deine "Selbsterkenntnis" ist, tust Du mir ernsthaft leid. Wer bei einem Film, einem Buch, einem Spiel nicht zwischen Realität und Fiktion unterscheiden kann, hat ein ernsthaftes Problem und bedarf IMHO professioneller Hilfe.

    > Eine Kausalkette Porno->Sexualstraftäter kann schon deshalb nicht
    > aufkommen, weil manche einfach “zu blöd” sind Straftaten zu begehen.
    > Aber die Schwelle wird verringert. Das ist man klar. Das gilte ebenso
    > für Gewaltdarstellungen in Spielen, Filem oder Büchern.

    Im Gegenteil finde ich Deine Schlußfolgerungen gerade bei Spielen, Filmen oder Büchern besonders abwegig. Diese Medien werden bewußt konsumiert, und der Konsument kann deswegen besonders gut differenzieren.

    "Klar" ist mir bisher nur, daß Du in überheblicher Weise versuchst, anderen Deine eigene kleine Sicht der Welt aufzudrängen und dabei abenteuerliche Zusammenhänge konstruierst, um das zu begründen.

    > Wenn bei einigen Menschen Pornografie oder Gewalt Teil des täglichen
    > Lebens wird, dürfen wir uns nicht wundern, wenn manchen der Reiz über
    > das Medium Bildschirm nicht mehr reicht, egal, ob das statistisch
    > beweisbar ist oder nicht.

    Ja, richtig: wenn Pornografie und Gewalt "Teil des täglichen Lebens" werden. Aber werden sie "Teil des täglichen Lebens", weil man sie im Fernsehen, in Büchern oder Spielen konsumiert und betrachtet? Sorry, aber das ist doch Unsinn und naiv obendrein.

  31. Student (Link) meint: (13.7.2005 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:"Insgesamt ist die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie jedenfalls äußerst fragwürdig – ein sinnvolles Rechtsgut, das man dadurch schützen könnte, läßt sich kaum konstruieren und wird von den Befürwortern auch nur über obige Hilfskonstruktion beigesteuert."

    Ich bin auch dieser Ansicht. Es wird immer wieder versucht, oft aus weltanschaulichen Gründen, Spezailfälle zu konstruieren, die man in anderem Kontext nicht akzeptieren würde.

    @Justus:"es geht allerdings darum, auch das sich Verschaffen, mithin den Besitz selbst, aus den o.a. Gründen zu kriminalisieren, da ja Beihilfe oder Anstiftung zur Herstellung von kinderpornographischen Erzeugnissen selten in Betracht kommt." Beihilfe oder Anstiftung? Wenn ich mir das kostenlos und anonym vom Internet herunterlade, wie kann ich da Beihilfe oder Anstiftung leisten? Wo ist da das finanzielle Interesse desjenigen, der die Information publiziert? Die Hexenjagd auf diejenigen, die sich Pornobilder (jeder Art) auf die Festplatte schaufeln, ohne etwas dafür zu bezahlen, ist absurd und erinnert an finsterstes Mittelalter. Es gab Zeiten, und es gibt Länder, in denen selbst das Betrachten eines nackten Körpers oder von Pornografie strafbar … Anstiftung, Beihilfe?

  32. Justus meint: (13.7.2005 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @ Student

    Studier` du man noch eine Weile!

  33. A. John (Link) meint: (13.7.2005 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    @ Student (31):
    [Es wird immer wieder versucht, oft aus weltanschaulichen Gründen, Spezailfälle zu konstruieren, die man in anderem Kontext nicht akzeptieren würde.]

    Warum ist wohl der Besitz von verbotenen (NS)- Kennzeichen strafbar?
    (Bei deren Herstellung werden noch nicht mal Kinder vergewaltigt.)
    IMO der klassische Gesinnungstatbestand.
    Hier könnte man auch argumentieren, der Besitz einer Hakenkreuzfahne führt nicht zwangsläufig zur Gewalt gegen Ausländer.
    Auch der (illegale) Besitz einer Schusswaffe führt nicht zwangsläufig zur Verübung einer Straftat.
    Es gibt aber sehr gute, auf allgemeiner Lebenserfahrung basierende Verbotsgründe.
    Das Argumentieren mit rechtsphilosophischen Theorien ist da wenig hilfreich, um es diplomatisch zu formulieren.

    Gruß A. John

  34. Lurker meint: (13.7.2005 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @Justus:

    Dein Vergleich mit der Erpressung geht fehl – hier liegt ein konkreter Angriff auf die freie Willensentschließung und das Vermögen vor.

    Der Vergleich mit der Hehlerei zieht schon stärker – allerdings kann man auch hier ein konkret verletztes bzw. gefährdetes Rechtsgut ausmachen (Vertiefung der rechtswidrigen Besitzlage). Daneben gibt es in der Tat noch die Überlegung, Dieben keinen Absatzmarkt bieten zu wollen – hier beginnt in der Tat die Vergleichbarkeit.

    Nicht umsonst wird aber bei der Hehlerei eine Bereicherungsabsicht gefordert – die reine Besitzverschaffung ist auch hier nicht strafbar.

    M.E. könnte man die Argumentation des Gesetzgebers jedenfalls bezüglich des Verkaufs und des Ankaufs von KiPo fruchtbar machen – hier besteht in der Tat die Gefahr einer Marktschaffung. Gleiches gilt möglicherweise auch für KiPo, die nur im Tauschverfahren vertrieben wird – auch hier ist denkbar, daß ein Täter Material herstellt, um es tauschen zu können.
    Warum aber der Besitz strafbar sein soll ist damit nicht begründet – hier schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus.

    Ich wage sogar ketzerisch zu fragen, ob nicht vielleicht der Besitz von Bildern entsprechende Gelüste abzubauen helfen kann – hier bin ich aber nicht Experte genug, das beurteilen zu können. Das sind die Vertreter, die es für triebsteigernd halten, aber auch nicht…

    Richtig ist, daß man den Besitzern in der Regel mit Teilnahmestrafbarkeit nicht beikommt – die Frage ist jedoch, ob das nicht auch ganz in Ordnung so ist. Es hat seinen Sinn, daß sich das Strafrecht einerseits in Tatbestände, die konkrete Rechtsgüter vor konkreten Bedrohungen schützen, und andererseits in Teilnahmehandlungen (sowie Anschlußdelikte) gliedert, die mittelbare Rechtsgutsangriffe über Dritte pönalisieren, aufteilt. Weiter entfernte Handlungen, von denen weder Kausalität, Eignung, Gefährdung noch sonst etwas sicher ist, zu pönalisieren, ist m.E. grober Unfug und schlicht und einfach nicht nötig.

    Abgesehen davon führt die Besitzstrafbarkeit zu grotesken Konsequenzen – folge ich einem mir böswillig zugesandten Link ohne Kenntnis des Inhalts, der mir KiPo anzeigt, so muß ich anschließend meinen Cache durchforsten und die einzelnen Dateien entfernen, um nicht der Besitzstrafbarkeit zu unterfallen. Auch wäre KiPo ein taugliches Mittel, ganze Unternehmen lahmzulegen – ein minderer Hackerangriff iVm. einer Strafanzeige durch Unbekannt führt zu einer furios agierenden Staatsanwaltschaft, einer Unzahl beschlagnahmter Rechner und einem sowohl wirtschaftlich als auch moralisch ruinierten Betrieb…

    @A.John:
    Der entsprechende Tatbestand ist m.E. ebenfalls verfehlt – auch die gesamten "Klimadelikte" sind, was Rechtsgut und Übermaßverbot angeht, äußerst fragwürdig.

  35. Andreas R. J. Schnee-Gronauer meint: (14.7.2005 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Mal ganz ohne Ideologie noch eine andere Sichtweise:

    Die Pönalisierung des Herstellens und die des Besitzens greifen ja an unterschiedlichen Stellen an.

    Unterstellt, die Strafandrohung würde tatsächlich zu einer Verhaltensänderung führen (was bei krankhaftem Verhalten nicht so sicher ist), würde das eine Mal das Angebot verknappt und das andere Mal die Nachfrage.

    Das Verbot der Herstellung müsste – unterstellt es herrschen "normale" Marktgesetze – c.p. eigentlich zu einer Angebotsverknappung und zu einem Steigen der Preise für Kinderpornographie führen, da das Risiko der Strafe internalisiert wird und manche Anbieter vielleicht aus dem Markt ausscheiden.

    An sich würde diese Preiserhöhung aber auch dazu fühen, dass das Angebot wieder steigt, weil sich das Anbieten mehr lohnt.

    Durch die gleichzeitige stärkere Verknappung der Nachfrage (Annahmen siehe oben) wird aber eine Preissteigerung wenn nicht verhindert so doch c.p. stärker gedämft, als es die reine Preissteigerung bewirken würde.

    Das Delikt könnte also deswegen "funktionieren", weil es hilft, den Marktmechanismus zu "stören" und dem Anreiz des Herstellens entgegenwirkt. Allerdings könnte durch die "rundum" Strafandrohung der Preis so weit steigen, dass das Anbieten gerade lukrativ wird – der Markt für Drogen ist ein Beispiel dafür.

    Was tatsächlich passiert hängt von der Preiselastizität der Nachfrage ab. Ich vermute, dass die Mehrzahl der Konsumenten hierüber nicht in einer Weise disponieren kann, die wir für "rational" halten, der Preis also nur eine untergeordnete Rolle für die Konsumentscheidung spielt.

    Insgesamt glaube ich, dass die Strafbarkeit auf beiden Seiten der Herstellungs- und Vertriebskette erst die hohen Preise ermöglicht, die lukrativ genung sind das Geschäft "professionell" und mit organisierten Strukturen zu betreiben.

  36. Malte Welding meint: (14.7.2005 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @ udo
    der tröndle/fischer hat ja mit der bibel gemeinsam, dass sich mit ihm alles und sein gegenteil beweisen läßt
    in MEINEM steht drin:der besitz wird ebenfalls unter strafe gestellt…dadurch lassen sich alle erwerbs- und gebrauchsüberlassungsgeschäfte erfassen, die schon vor der begründung des neuen besitzes im versuchsstadium zur nachfrage nach kinderpornographie beitragen UND DADURCH DEN SEXUELLEN MIßBRAUCH VON KINDERN FÖRDERN. Abs. V will auch der negativen auswirkung der schrift auf den betrachter entgegenwirken;
    DENN DER BETRACHTER KANN DURCH DIE SCHRIFT SELBST ZUM KINDESMIßBBRAUCH ANGEREGT WERDEN.
    ich selbst finde allerdings nur das erste argument tauglich.
    das zweite argument geht fehlt, denn hätte kp diese gleichsam vergiftende wirkung auf den geist, dürften ermittlungsbeamte ja nur unter psychologischer betreuung diese schriften bei verdächtigen sichten.
    zudem glaube ich, dass gewalt nicht durch medien in die welt gelangt; hier darf man getrost davon ausgehen, dass es erst die keule gab und dann den splatterfilm.

  37. Justus meint: (14.7.2005 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @ Lurker

    "…. Abgesehen davon führt die Besitzstrafbarkeit zu grotesken Konsequenzen – folge ich einem mir böswillig zugesandten Link ohne Kenntnis des Inhalts, der mir KiPo anzeigt, so muß ich anschließend meinen Cache durchforsten und die einzelnen Dateien entfernen, um nicht der Besitzstrafbarkeit zu unterfallen…"

    Hier übertreibst du etwas:

    Wenn ich dem Link ohne Kenntnis des Inhalts folge, fehlt es für die Verwirklichung des Straftatbestandes sowieso an den subjektiven Voraussetzungen. Erlange ich aber erst nach Benutzung des Links Kenntnis und lösche entsetzt die Seite, weiß aber nicht, dass Spuren auf dem Rechner/im Cache verblieben sind oder weiß nicht, wie ich diese Spuren finden und löschen kann, fehlt es wiederum am Besitzwillen, den man von Staats wegen nachweisen muß.

    Mag sein, dass inkompetente oder übermotivierte Staatsanwälte gleichwohl anklagen, dann muß man das eben ertragen (wie so viele andere Leute auch)und darauf vertrauen, dass man vor Gericht freigesprochen wird.Vorsorglich habe ich auf meinem Handy Udos Tel.-Nummer gespeichert.

  38. Chris meint: (14.7.2005 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Sehr schlechte Auseinandersetzung mit der Quelle, Herr Vetter.

  39. Udo Vetter (Link) meint: (14.7.2005 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @ Malte: Solche Stellen klingen zwar wie eine Kommentierung, referieren aber (mitunter) nur die Gesetzesmaterialien. Aber ansonsten ist es schon richtig, dass vorne häufig anderes steht als hinten.

  40. Anonymous meint: (14.7.2005 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @Justus:

    Vorsatz alleine ist kein taugliches Kriterium, um einen Tatbestand erträglich zu machen – was macht denn der (halb)wissende PC-Nutzer? Problem ist in der Tat der Cache… (oder wenn man übereifrigen Artikelschreibern bzw. dem inkompetenten Gesetzgeber laut Gesetzgebungsbegründung glauben will sogar der Arbeitsspeicher).

  41. luke meint: (15.7.2005 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    Andreas R. J. Schnee-Gronauer schrieb:
    > Unterstellt, die Strafandrohung würde tatsächlich zu einer
    > Verhaltensänderung führen (was bei krankhaftem Verhalten nicht so sicher
    > ist),

    Wohl eher: "was bei krankhaftem Verhalten sicher nicht so ist".

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