14.7.2005

GEFÄNGNIS AUS VERSEHEN

Manche Gerichtszustellungen bergen kleine Sprengsätze. So zum Beispiel der Brief eines Amtsgerichts, der heute einging. Obenauf der Beschluss, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird. So war es auch in der Hauptverhandlung am 6. Juli besprochen.

Dahinter ein Strafbefehl. In exakt der gleichen Sache. Angeblich ist mein Mandant zu einer Hauptverhandlung am 4. Juli 2005 nicht erschienen. Deswegen wird er im schriftlichen Verfahren verurteilt – zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. Ausgefertigt, gestempelt, unterschrieben.

Die Sache ließ sich mit einem Anruf auf der Geschäftsstelle klären. Eine Panne bei der Eingabe der Aktenzeichen. Gemeint war ein ganz anderer. Ich habe trotzdem um eine schriftliche Mitteilung gebeten, dass der Strafbefehl gegenstandslos ist, auch wenn man mir hoch und heilig versicherte, dass das vom Richter unterschriebene Original sich nicht auf meinen Mandanten bezieht.

Das Risiko, dass irgendwann mal eine Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde den (falschen) Strafbefehl eisern vollstreckt, weil sie ihn für formal wirksam hält, gehe ich lieber nicht ein. Sorry, aber bevor ich dafür den Kopf hinhalte, soll sich die Mitarbeiterin des Gerichts lieber einen Einlauf von ihrem Richter holen.

Die Einspruchsfrist ist natürlich notiert.

Nachtrag: Zu der Problematik gibt es auch ein Urteil. Landgericht Berlin NStZ 2005, 119:

Der Strafbefehl richtet sich, wie eine Anklageschrift, gegen die darin bezeichnete Person. Behauptet diese, nicht der Täter der im Strafbefehl genannten Straftat zu sein, muss sie gegen diesen Einspruch einlegen.

12 Kommentare zu “GEFÄNGNIS AUS VERSEHEN”

  1. Steffen meint: (14.7.2005 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Da werden bei Gericht jetzt Köpfe rollen. Da hast du wieder einen freien Arbeitsplatz im Justizbereich geschaffen!

  2. Kollege meint: (14.7.2005 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Bezog sich der Haftbefehl auf einen Kö-Anwalt?

  3. Papakiesel meint: (14.7.2005 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Also, wäre ich der (unschuldige) verwechselte Mandant in der Sache, würde ich vom Anwalt meines Vertrauens auch garnichts anderes Erwarten. Will meinen: Gut getan!
    Man stelle sich vor, man wird einfach so wegverhaftet, weil sich jemand mit dem Aktenzeichen vertan hat …

  4. Oliver García meint: (14.7.2005 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Hm… <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Brazil&quot; rel="nofollow">Brazil</a>.

  5. Alix meint: (14.7.2005 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Das ist wieder ein klassisches Beispiel dafür: wenn Menschen in Behörden ihre Arbeit tun, kann das katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen :-)

  6. Kai meint: (14.7.2005 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Oliver: Genau daran musste ich auch denken. Toller Film übrigens.

  7. LegWo meint: (14.7.2005 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn man ein wenig Geld zu Lasten der Landeskasse verdienen will- Einspruch einlegen!

  8. KleinesF meint: (14.7.2005 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Die Technisierung der Welt macht auch vor Gerichtsgeschäftsstellen nicht halt. Formal korrekt. Alle Köpfe bleiben drauf.

  9. Felix meint: (14.7.2005 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    "Strafbefehl eisern vollstreckt" bei Gefängnis auf BEWÄHRUNG?

  10. Herr Jan meint: (15.7.2005 um 07:50) AntwortenReply to this comment

    Eintragung ins Führungszeugnis?
    Und was ist wenn Udos MAndant wegen einer anderen Straftat verurteilt wird? Dann ist es schnell Essig mit der Bewährung.

  11. Rotkäppchen meint: (16.7.2005 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    Zur ähnlichen Problematik bei Scheinverwaltungsakten habe zufällig in der aktuellen JuS 7/05 einen Artikel gelesen.

  12. Philipp meint: (21.7.2005 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Hart ;-)

    Ich stelle mir jetzt nicht vor, was sonst noch verwechselt werden könnte.

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