HOCHACHTUNGSVOLL
Die Gefängnisstrafe aus Versehen ist abgewendet. Das Amtsgericht teilt mit, bei den neun Monaten auf Bewährung handele es sich um einen Schreibfehler. Tatsächlich sei in der Sache gar kein Strafbefehl erlassen worden.
Natürlich ohne Entschuldigung. Oder eine kleine Floskel des Bedauerns.
na, die sind wenigstens ehrlich und heucheln kein bedauern. und wenn die sta gegen jemanden ermittelt hat, dann wird ja auch schon irgendwas an der sache dran gewesen sein ….
*g*
Natürlich. Es hat jemand aus Versehen den Satz ".. Bewährungsstrafe von neun Monaten" dahin geschrieben, ohne dass es irgendeinen Strafbefehl gab…
Was ist denn das für ein Versehen?
Würde mir als Freiberufler so etwas passieren, hätte das einschneidende Konsequenzen, vor allem finanzieller Art.
Es wird irgendwie Zeit, dass die Mitarbeiter in den Behörden auch mal persönlich Verantwortung für das übernehmen, was sie verzapfen.
hochachtungsvoll=LMAA