21.7.2005

HOCHACHTUNGSVOLL

Die Gefängnisstrafe aus Versehen ist abgewendet. Das Amtsgericht teilt mit, bei den neun Monaten auf Bewährung handele es sich um einen Schreibfehler. Tatsächlich sei in der Sache gar kein Strafbefehl erlassen worden.

Natürlich ohne Entschuldigung. Oder eine kleine Floskel des Bedauerns.

4 Kommentare zu “HOCHACHTUNGSVOLL”

  1. n.n. meint: (21.7.2005 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    na, die sind wenigstens ehrlich und heucheln kein bedauern. und wenn die sta gegen jemanden ermittelt hat, dann wird ja auch schon irgendwas an der sache dran gewesen sein ….

    *g*

  2. Steffen meint: (21.7.2005 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    Natürlich. Es hat jemand aus Versehen den Satz ".. Bewährungsstrafe von neun Monaten" dahin geschrieben, ohne dass es irgendeinen Strafbefehl gab…

  3. Anonymous meint: (21.7.2005 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn das für ein Versehen?
    Würde mir als Freiberufler so etwas passieren, hätte das einschneidende Konsequenzen, vor allem finanzieller Art.

    Es wird irgendwie Zeit, dass die Mitarbeiter in den Behörden auch mal persönlich Verantwortung für das übernehmen, was sie verzapfen.

  4. Lorelai meint: (30.10.2005 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    hochachtungsvoll=LMAA

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