NOTWEHR IM GERICHTSSAAL
Das Oberlandesgericht Köln verneint ein “prozessuales Notwehrrecht” von Strafverteidigern. In einem Aachener Prozess hatten Anwälte das Gericht boykottiert, nachdem ihnen mehrmals Pausen verweigert wurden. In den Unterbrechungen hatten sie Anträge zum Verfahren formulieren wollen.
Wie nicht anders zu erwarten, werden die Kollegen in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts als ziemliche Deppen dargestellt, die jetzt sogar die Kosten tragen müssen.
Wenn sich alle Seiten etwas anstrengen, sollte es normalerweise nicht zu so einer Situation kommen. Allerdings fällt schon auf, dass bei diversen Strafkammern nicht erst seit gestern folgende Maxime gilt: Wenn es dem Gericht unbequem wird, wird von einer Minute auf die andere unterbrochen. Am besten zwei Stunden. Damit sich alle erst mal auf dem Flur die Beine in den Bauch stehen. Und garantiert nicht vor 19 Uhr wieder im Büro sind.
In Zeiten von UMTS schreckt das allerdings längst nicht mehr so wie früher. Neulich musste so ein Richter notgedrungen in einer Gerichtskantine an mir vorbei. “Na, ein bisschen Daddeln?” fragte er mit Blick auf mein Notebook. “Nö, ich lese gerade die Post von heute.” Mehr als ein verwirrtes Grinsen war da nicht mehr drin.
Wenn allerdings Anwälte mal einen dringenden Antrag formulieren müssen, wird stur durchverhandelt. Zum Beispiel wollte ich mal die Frage an einen Zeugen beanstanden. Daraus entspann sich folgender Dialog:
“Herr Vorsitzender, ich beanstande diese Frage als unzulässig.”
“Sie können einen Antrag stellen.”
“Den stelle ich hiermit.”
“Einen schriftlichen Antrag.”
“Gut, ich verfasse jetzt den Antrag und bitte um Unterbrechung.”
“Nein, wir machen weiter, den Antrag können Sie später verlesen.”
“Wenn die Frage schon gestellt und beantwortet ist, macht der Antrag keinen Sinn mehr. Das Gericht muss zuerst über die Beanstandung entscheiden.”
“Muss es nicht.”
“Doch. Wenn Sie anderer Meinung sind, bitte ich um eine Pause für einen wirklich unaufschiebbaren Antrag.”
“Was wollen Sie denn noch beantragen?”
“Nichts, ich möchte Sie wegen Befangenheit ablehnen.”
Ein Beisitzer flüstert dem Vorsitzenden etwas ins Ohr.
“Öh, ja, also, Herr Staatsanwalt, müssen Sie die Frage wirklich stellen?”
Damit wären wir auch bei der traurigen Wahrheit: Wenn solche Konflikte auftreten, bleibt dem Verteidiger meist kein anderes Mittel als die ständige Drohnung mit einem Ablehnungsantrag. Bei der Drohung darf es selbstverständlich nicht bleiben, wenn das Gericht weiter auf der Strafprozessordnung rumzutrampeln gedenkt.
So eine Konfrontation kann durchaus auch ein klärendes Gewitter sein. Wichtig ist es, dann möglichst schnell wieder zu einem sachlichen Umgang zu finden. Da hilft in schwierigen Fällen ein zufälliges Zusammentreffen in der Cafeteria oder auf dem Parkplatz. Gerade die gröbsten Klötze erweisen sich erst als unbeholfen und dann als zugänglich, wenn man sie auf ungewohntem Terrain anquatscht, als seien sie der nette Nachbar von nebenan.
Wobei ich dem Zufall dann schon mal ganz gerne nachhelfe. Aber das bleibt unter uns, o.k.?
(Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)
Woher weiß ich denn, welche Fragen im Gerichtssaal erlaubt sind und welche nicht? Kann mir (als Anwalt) der Richter auch Fragen untersagen?
§ 242 Strafprozessordnung:
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.
Wenn eine Frage zu Unrecht zurückgewiesen wurde, kann das ein Revisionsgrund sein.
@ Vetter:
Vielleicht würde Ihnen etwas mehr Zurückhaltung in Ihren Statements gut zu Gesicht stehen.
Ich finde die Veröffentlichungen hier im Großen und Ganzen recht unterhaltsam. Teilweise wird es aber dann doch ziemlich peinlich, wie Sie sich als "Held der Strafprozessordnung" aufspielen.
@RKS: Sehe ich nicht so. Genau DAS ist es doch, was die Differenzierung zwischen verschiedenen Juristen ermöglicht: Weiter zu denken, als es die große Masse tut. Dass das natürlich hauptsächlich nicht im Gerichtssaal stattfindet, sollte jedem klar sein. Dieser Ort ist aber gänzlich keine denkfreie Zone, zumal die Absicht des Verteidigers in einem solchen Fall sicherlich förderlich für die Interessen des Mandanten waren.
Wer nicht über solche "Ausnahmen" im Alltag eines Juristen lesen möchte, soll – IMHO – doch einfach den Blog meiden.
Gruß
Matthias, der gerne von solchen Dingen etwas erfährt
das mit dem ungewohnten terrain scheint mir eine gute idee zu sein, nur mit der cafeteria kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, da sitzen richter doch immer nur als gruppe.
ansonsten finde ich es auch gar nicht dumm, den richter mal im büro aufzusuchen. man sollte vor allem mit dem menschen allein sein, damit er nicht das gefühl hat, gegenüber dritten sein gesicht wahren zu müssen, oder den selbstdarsteller zu spielen.
@Udo: Natürlich kann auch RKS hier seine Meinung mitteilen. Ich hoffe nur, daß Du Dich davon nicht beeinflussen läßt und so weiter machst. RKS kann sich ja woanders dann unterhalten lassen. Ich zumindest finde das Blog hier nicht nur unterhaltsam sondern auch lehrreich und hoffe, daß es auch anderen Lesern so geht. In diesem Sinne: weiter so Udo!
@ RKS
Die Verfahrensweisen sind kein Geheimnis. Gerade in der StPO wird von manchen Vorsitzenden und Staatsanwälten keine Rücksicht genommen. Udo macht nur seinen Job und das mit Recht und gemäß der StPO. Als Mandant würdest Du dir so einen Anwalt wünschen, der Deine Interessen so durchsetzt. Ich sehe daher keine heldenhaften Gepflogenheiten, sondern nur eine Beschreibung der Ausführungen von seinem Job.
@RKS: mich stören eigentlich mehr die Speichellecker in den Kommentaren als die Selbstbeweihräucherungen des Autors
@ Heinz:
Ich befürchte, dass gerade die zahlreichen Klaqueure den latent vorhandenen Hang des Autors zur Selbstdarstellung immer wieder anstacheln.
einem Blogger Selbstdarstellung zu unterstellen beweist intime Kenntisse der Materie.
@ RKS
Versteh ich nicht. Für wen ist das denn jetzt genau "peinlich"?
@RKS+Heinz:
In einem typischen Weblog hält ein Autor (der Blogger) seine 'Surftour' durch das Internet fest, indem er zu besuchten Seiten einen Eintrag schreibt. Es gibt aber auch Fach-Weblogs, in denen ein Autor Artikel zu einem bestimmten Thema veröffentlicht. Andere Blogger teilen auf ihrer Webseite Einzelheiten aus ihrem privaten Leben mit. Typischerweise linken Blogger auf andere Webseiten und kommentieren aktuelle Ereignisse. Viele Einträge bestehen aus Einträgen anderer Weblogs oder beziehen sich auf diese, so dass Weblogs untereinander stark vernetzt sind. Die Gesamtheit aller Weblogs bildet die Blogosphäre.
Weblogs sind vergleichbar mit Newslettern oder Kolumnen, jedoch persönlicher – sie selektieren und kommentieren oft einseitig und werden deswegen auch mit Pamphleten des 18.+Jahrhundert und 19.+Jahrhunderts verglichen. Weblogs sind demnach keine Alternative zu (Online-)Zeitungen, sondern eine Ergänzung. Im Idealfall reagieren Weblogs schneller auf Trends oder bieten weiterführende Informationen bzw. Links zu bestimmten Themen. Die meisten Weblogs haben eine Kommentarfunktion, die es den Lesern ermöglicht, einen Eintrag zu kommentieren und so mit dem Autor oder anderen Lesern zu diskutieren.
Diese Beschreibung des Weblogs hab ich bei php-deluxe.de gefunden. Sie beschreibt doch ziemlich klar den Sinn eines Blogs. Ich glaube diese bzw eine ähnliche Diskussion gab es schon mal. Es zwingt doch aber niemand jemanden ein Blog zu lesen.
Udo schreibt nun mal sein Lawblog und nicht das eines anderen und auch keine wissenschaftliche Abhandlung über Gerichte.
In diesem Sinne: Udo mach weiter so!!!
@12:
Danke. So hatte ich den Sinn eines Blogs auch verstanden.
Aber das bedeutet doch nicht, dass der Autor nicht kritisiert werden dürfte. Oder ?
@RKS:
Ein Blog ist doch nunmal eine Selbstdarstellung und deswegen würde ich nie einem Blogger einen Hang zur "Selbstdastellung" unterstellen, sondern man kann in meinen Augen maximal sachliche Fehler oder wenn es unter die Gürtellinie geht kritisieren.
@ RKS und allgemein: Also, latent ist beim Herrn Vetter zumindest der Hang zur Selbstdarstellung nicht. Und gerade deshalb sympathisch. Blogs mit Botschaften sind da viel furchtbarer.
Und zudem ist die eifrige Darstellung eigener Unzulänglichkeiten und Marotten ja auch mit Risiken verbunden: siehe Pizza, rosa Hemden, oder schlimmer noch, kurzärmelige rosa Hemden.
Zum Glück ist das Web überwiegend nicht pietistisch.
Wer als Strafverteidiger aktiv ist, erkennt – gerade zum Beispiel hier – Situationen wieder, die er selbst erlebt hat. Solche persönlichen Erfahrungsberichte möchte ich hier nicht missen. Jeder Blogger ist natürlich umso mehr Selbstdarsteller, je mehr er/sie Persönliches einbringt. Das kann Gewinn sein, muss aber nicht. Ich will keine Beispiele nennen. Ich muss ja nicht alles lesen. Kommt ganz auf die Persönlichkeit an. Lawblog lesen ist z.B. für mich immer ein Gewinn. Das ist nicht geschleimt gemeint, sondern soll meine Gegenposition für die eigenartige Kritik oben, die nicht an der Sache orientiert ist, darstellen. Gruß aus Lichtenrade RJF