7.8.2005

KEINE SCHWARZEN

Stellenausschreibung für Sicherheitspersonal auf der IFA:

Der Auftraggeber sieht von der Einstellung farbiger Studenten ab, daher ist eine Bewerbung von schwarzafrikanischen HZM ohne Aussicht auf Erfolg.

Starker Tobak, wenn es kein Fake ist. Allerdings wird man als farbiger Bewerber dem Arbeitgeber rechtlich kaum ans Zeug flicken können. Das Gesetz sieht derzeit ausdrücklich nur ein Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts vor.

Das wäre wohl ein Fall für das geplante Antidiskrimierungsgesetz. Soweit ich weiß, ist es aber (noch) nicht in Kraft, sondern hängt nach dem ausgiebigen Parteienstreit in den letzten Monaten irgendwo im Räderwerk von Bundestag / Bundesrat.

Im öffentlichen Bereich gelten allerdings schon strengere Vorschriften. Viele Kommunen schreiben ihre Stellen ausdrücklich ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Religion und sexuelle Orientierung aus (so eine gängige Formulierung). IFA klingt ja auch semi-öffentlich. Vielleicht kriegt die verantwortliche Firma über diesen Weg, was sie verdient – die fristlose Kündigung.

(gefunden bei Mario Sixtus)

22 Kommentare zu “KEINE SCHWARZEN”

  1. Sebastian meint: (7.8.2005 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Ob das geplante Antidiskriminierungsgesetz bei derartigen Fällen helfen würde, bleibt abzuwarten. Ich habe da meine Zweifel. Am Ende könnte das genauso nach hinten losgehen wie der Kündigungsschutz, der Schutz Schwangerer, Mindestlöhne etc.
    Zur Einstellung zwingen kann man schließlich auch nicht. Mal ganz vom Gesetz abgesehen: Wer will schon bei dieser Firma arbeiten?

  2. Udo Vetter meint: (7.8.2005 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @ Sebastian: Korrekt. Aber trotzdem sollte man so offenen Rassismus nicht durchgehen lassen.

    Habe übrigens nur ich das Gefühl, dass diese "Anzeige" dem Ansehen Deutschlands schaden wird?

  3. Christian meint: (7.8.2005 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Welchem Ansehen?

  4. Z meint: (7.8.2005 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Kommt aber ein bißchen spät. Öfter mal taz lesen:

    http://www.taz.de/pt/2005/08/04/a0213.nf/text

    Zitat: "Das Studentenwerk hat die Stellenanzeige [...] sofort zurückgezogen und sich entschuldigt. 'Ein studentischer Mitarbeiter hat etwas falsch verstanden', erklären die stellvertretende Geschäftsführerin Agnes Böhler und Pressesprecher Jürgen Morgenstern unisono."

    Klingt aber doch ein wenig nach Ausrede.

  5. Udo Vetter meint: (7.8.2005 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Als Journalist in Berlin würde ich mir eine Wiedervorlage notieren…

  6. Arno meint: (7.8.2005 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Er hat wahrscheinlich nicht verstanden, dass er dieses Einstellungskriterium nicht in die Stellenausschreibung schreiben, sondern nur an die zuständige Personalabteilung weitergeben soll.

  7. Z meint: (7.8.2005 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, richtig, das stand ja in der taz Berlin… Sorry.

  8. n.n. meint: (7.8.2005 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    @1+2

    m.e. tut das antidiskriminierungsgesetz in der tat not. allerdings sicher nicht in der entwurfsfassung mit der beweislastumkehr. für fälle wie diesen wäre es vollkommen ausreichend, wenn der diskriminierte die beweislast trägt.

  9. Alex Bepple meint: (7.8.2005 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Heute scheint der Antidiskriminierungssonntag zu sein: <a href="http://www.finblog.de/?p=527&quot; rel="nofollow">Andreas Kunze</a> wittert Männerdiskriminierung beim ZDF.

  10. blub meint: (7.8.2005 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    ist nicht das EU-Antidiskriminierungsverbot aus dem EU-Vertrag direkt geltend?

  11. KS-INFOSTATION meint: (7.8.2005 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Wenn es heisst keine Schwarzen oder Gelben schreien alle vor Empörung auf, aber wenn es heisst keine Behinderten, keine Gendefekler, dann schweigen die Gleichen.

    Das Antidiskrimierungsgesetz gilt nicht für Alle.

  12. Schwarzmaler meint: (7.8.2005 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Nur ein Gedanke – ist es nicht besser, dies und andere Kriterien, unabhängig davon, wie sinnvoll, fair oder gerecht man sie findet, klar und offen darzustellen, statt die Bewerber im Unklaren zu lassen und mit einem geheuchelten "Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen…" – Brief abzuweisen?

  13. Frank meint: (7.8.2005 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    Der studentische Mitarbeiter soll also etwas missverstanden haben und dann entsprechend wie gelesen den Anzeigentext gestaltet haben? Nein nein, so blöd kann man doch nicht wirklich sein…riecht m.E. stark nach Ausrede, wie (4) schon geschrieben hat.

  14. stdr meint: (7.8.2005 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @13
    Sehe ich auch so. Wenn die keine Schwarzen wollen, nehmen sie auch keine. Dafür spielt es keine Rolle, was in der Anzeige steht.

    Dadurch, dass sie ihre Kriterien gleich in die Ausschreibung setzen, sparen sie sich und dem potentiellen schwarzen Bewerber viel Aufwand und Zeit.

  15. unternehmer meint: (8.8.2005 um 03:28) AntwortenReply to this comment

    es ist durchaus diskriminierend was dort steht.
    und eine unverschämtheit sowas überhaupt zu veröffentlichen.

    (wenn es kein fake ist)

    aber letztlich, habe ich als unternehmer die entscheidungsmacht. wenn ich aus irgendeinem grund keinen menschen mit dunkler hautfarbe einstellen will, dann darf mir kein staat und auch kein gericht was anderes vorschreiben. denn es ist _meine_ entscheidung.

    das antidiskriminierungsgesetz hat ja durchaus in manchen fällen seine daseinsberechtigung, aber es darf mir als unternehmer nicht meine entscheidungsmacht nehmen.
    ausserdem darf es unternehmern und firmengründern nicht die rechtssicherheit nehmen, das wenn eine firma einen "weißen" einstellt und der "schwarze" der sich ebenfalls beworben hat nicht eingestellt wurde, die firma nicht auf teufel komm raus verklagt werden kann.

    es ist eine entscheidung die nur der arbeitgeber fällen kann.
    GANZ anders sieht es dagegen bei staatlichen stellenausschreibungen aus. hier darf der staat überhaupt erst gar nicht eine eigene entscheidung fällen. die entscheidung für oder gegen jemanden trifft das volk, und das volk will den besten an diesem posten. wenn also ein "schwarzer" bessere qualifikationen als ein "weißer" hat, muss der staat den "schwarzen" einstellen.

    und nochmal: als unternehmer ist es meine entscheidung und niemand darf mir da reinpfuschen. denn als unternehmer trage ich das volle riskio für jede entscheidung die ich treffe. sicherlich würde ich hypotetisch gesagt lauter "schwarze" als neue bankangestellte in einem bayrischen kuhdorf einstellen ABER nur wenn der staat dann mein risiko auch mitträgt.

    deutschland darf einfach (nicht weiter) zu einem staat verkommen der nur vorschriften macht aber dem bürger/unternehmer kein riskio abnimmt das durch diese vorschriften entstehen.

    um bei diesem heiklen thema nochmal zu betonen:
    ich bin pazifist, agnostiker (nach wikipedia definition) und keines meiner atome denkt nur ansatzweise irgendwie rechts.
    hehe und ja ich würde FDP wählen, wenn die FDP bessere Leute hätte.

    @stdr: nun ganz nett gedacht, aber ich finde das sowas sehr diskriminierend ist und das ein solches schreiben auch bestraft werden sollte. wenn eine firma sich gegen einen bewerber entscheidet, dann sollte sie je nach Grund, den Grund für die Ablehnung einfach nicht angeben.

  16. Uwe meint: (8.8.2005 um 06:46) AntwortenReply to this comment

    Dem Andreas, der Lehrer werden wollte (und inzwischen auch ist) wurde gesagt, daß er so und so viele kg abnehmen muß bevor er verbeamtet wird.

    Ich möchte mal einen privatwirtschaftlichen Arbeitgeber sehen, der sich so was bei der Einstellung erlauben könnte, ohne gleich vors Arbeitsgericht zitiert zu werden.

  17. herr abundant meint: (8.8.2005 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    in sachen diskriminierung möchte ich auch einen blick ins nachbarländle empfehlen:
    <a>http://www.woz.ch/artikel/2005/nr26/schweiz/11998.html</a&gt;

  18. n.n. meint: (8.8.2005 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    @12:
    bei einer behinderung stellt sich stets die frage, ob der kandidat für die stelle geeignet ist. bei sicherheitspersonal kann es durchaus von nachteil sein, dass jemand nicht schnell rennen kann. die hautfarbe sagt dagegen nix über derartige qualifikation aus.

    was ich dagegen beim öffentlichen dienst ziemlich daneben finde, ist die geschichte mit den einstellungsrichtlinien der polizei. selbst wenn die einen volljuristen für's büro suchen, dann legen die großen wert darauf, dass keine fehlsichtigkeit vorliegt. will heissen: selbst wenn der kandidat mit brille 100% sieht, hat er keine chancen. eigentlich ein fall fürs bverfg, da das beim bürodienst kein sachlicher grund ist.
    andererseits hab ich eh keine lust unter lauter reaktionären oliba-trägern zu arbeiten.

  19. schlonske meint: (8.8.2005 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @17
    Das liegt aber dadran das es denen ein zu großes Risiko ist.

  20. Tilman meint: (8.8.2005 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Zum Antidiskriminierungsgesetz und der Kritik daran:
    http://www.agpf.de/Antidiskriminierungsgesetz.htm

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