20.9.2005

DOCH NOCH DIPLOM-JURIST

Im Streit mit der Ruhr-Universität Bochum um die Verleihung des Titels “Diplom-Jurist” zeichnet sich eine Lösung ab. Die Unversität schreibt:

Sehr geehrter Herr Vetter,

die Bearbeitung Ihres o.a. Widerspruches habe ich zunächst zurückgestellt, da die Juristische Fakultät z.Zt. erwägt, die in der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades “Diplom-Jurist’in” festgelegte zeitliche Antragsbegrenzung aufzuheben und die Ordnung entsprechend zu ändern. Dieses soll im kommenden Wintersemester abschließend entschieden werden.”

Da warte ich doch gerne ab.

31 Kommentare zu “DOCH NOCH DIPLOM-JURIST”

  1. Clavinca meint: (20.9.2005 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Im kommendem Wintersemester schon?
    Kaum zu glauben.
    Da ist ein Hoffnungsschimmer am Horizont :-)

  2. Ina meint: (20.9.2005 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Na ja, im Wintersemester soll es entschieden werden. Aber wann wird es umgesetzt???

  3. Erbfeind meint: (20.9.2005 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Wie jetzt? In Bochum gibt es noch keinen Diplom-Juristen? Oder nicht für ehemalige?

    Erstaunte Frage eins Dipl-jur.

  4. Stefan D. meint: (20.9.2005 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Hmmm, ich habe mich noch gar nicht darum gekümmert, mir den Dipl.-Jur. abzuholen. Was sollte ich denn auch damit anfangen?

  5. Dennis meint: (20.9.2005 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @4) sieht besser aus als kein Dipl.-Jur. Besonders für Mandanten.

  6. md meint: (20.9.2005 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht verstehe ist, was soll der Titel bringen.

    · Kennst Du eine Marktstudie, wonach Diplom-Juristen eine stärkere Bevölkerungsakzeptanz haben,
    · gibt es eine Erhebung, dass Diplom-Juristen vor Gericht besser angesehen sind,
    · hast Du eine Studie gelesen, dass Frauen von Diplom-Juristen träumen.

    ??????????

  7. RA Dominik Boecker meint: (20.9.2005 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    "Was ich nicht verstehe ist, was soll der Titel bringen."

    'Was hast Du für einen Hochschulabschluß?' Antwort A: "Assessor" oder Antwort B: "Displom-Jurist". Mit welcher der beiden Aussagen kann ein normaler Bürger eher was anfangen?

  8. Erbfeind meint: (20.9.2005 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @7: Kann der gemeine Bürger etas mit der Aussage "Assessor" wirklich etwas anfangen?

    Bei Diplom-Jurist weiß er doch direkt: "Aha, der hat Jura studiert und das erfolgreich abgeschlossen".

    Außerdem ist zwischen Assessor und Diplomm-Jurist der kleine aber feine Unterschied, dass der eine Volljurist ist und der andere eben nicht (zwingend).

  9. Martin meint: (20.9.2005 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @Stefan D. und @md

    Von Osterlich lernen heißt siegen lernen:

    http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,363231,00.html

    Alles klar? Wahrscheinlich plant Udo eine Aufreißer-Tour nach Wien, so mit Fiaker, Torte und Walzer und so… ;-)

  10. 2n meint: (20.9.2005 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @8: Bei "Assessor" denken bestimmt welche, er ist Auftragskiller.
    ;-)

  11. marcc meint: (20.9.2005 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Dipl. jur. ist bestimmt allgemeinverständlicher als Assessor oder gar RA.

  12. Hans meint: (20.9.2005 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Hach ist das lustig. Ich dachte schon, daß das nur bei uns, den aussterbenden Ingenieuren, so kompliziert war und ist.

  13. RKS meint: (20.9.2005 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Assessor ist kein akademischer Grad. Insofern hat es schon etwas für sich, nach dem Studienabschluss ein Diplom zu verleihen (schon aus Gründen der Gleichbehandlung).
    Mir persönlich wäre es aber lieber, man würde statt Diplom einen Magister verleihen. Ich finde "Diplom-Jurist" hört sich total nach Ossi-Abschluss an.

  14. Alix meint: (20.9.2005 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Es mag ja sein, daß Namen-Vorsätze für Mandanten (Kunden) wichtig fürs Geschäft sein können. Mein Hausarzt bzw. der Zahnarzt meiner Wahl führen beide keinen Doktortitel. Trotzdem fühle ich mich bei beiden "gut aufgehoben". Der Zahni sagte mir, er wolle lieber Geld verdienen, der Arzt Familie sagte, das er aus ärmlichen Verhältnissen kommt (stimmt) und Geld verdienen _musste_. Ich meine, es ist wichtiger, sein Handwerk zu verstehen, als mit irgend einem Titel auf der Visitenkarte oder dem Haustürschild protzen zu können. Es soll auch Idioten unter den Leuten geben, ich denke da an einen namens Graven – ähhm, wie war der Name noch? Dipl. Ing und RA. führt er auf seiner Website im Impressum auf, hatte sich mit einer etwas zweifelhaften Person auf eine Sozietät eingelassen – und will davon nicht gewusst haben? Dann ist er ist auf alle Fälle ein Fachidiot.

  15. Hans meint: (20.9.2005 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @alix Wenn du von IHM redest, du weißt schon, daß er seinen Adelstitel durch eine legale Namensänderung …

    ER ist übrigens der Grund, warum ich nicht mehr an die Selbstverwaltung und Selbstreinigung des Rechtsanwaltsberufs durch die Anwaltskammern glaube. Wenn ER sich über Jahrzehnte diese Dinge leisten kann, dann kann man sich als Anwalt wohl alles leisten.

  16. Stefan D. meint: (20.9.2005 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    @9: Der Artikel kann mich nicht wirklich überzeugen. ;-)

    @13: Ein Magister wäre mir auch lieber als der Dipl.-Jur.

    An meiner Uni könnte ich den Dipl.-Jur. nachträglich erhalten. Aber: Den Rechtsassessor kann ich führen, weil ich das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden habe. Den Dipl.-Jur. könnte ich führen, weil ich das Erste Juristische Staatsexamen bestanden habe. Ich glaube derzeit aber nicht, dass ich mich um den Dipl.-Jur. bemühen werde, denn der ist ja
    1. weniger wert und
    2. im Rechtsassessor bereits enthalten.

    Übrigends finde ich es lustig, dass ich, ohne je eine Diplomarbeit geschrieben zu haben, einen Diplomabschluss erlangen könnte. Meine Lebensgefährtin, die ihrerseits Diplom-Kauffrau (Uni) ist und dafür eine Diplomarbeit schreiben musste, was "not amused", als ich Ihr berichtete, dass ich mal eben so noch den Dipl.-Jur. erlangen könnte. Hmmm, das wäre es vielleicht doch wert, den Dipl.-Jur. zu erhalten. :-)

  17. Z meint: (20.9.2005 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    @16:

    Ach, ein Diplom ist doch im Grunde nur eine Urkunde, fertig. Alles andere ist eine Frage der Prüfungsordnung. Ich assoziere mit dem Begriff "Diplom" jedenfalls nicht automatisch das Anfertigen einer Diplomarbeit.

  18. Martin meint: (21.9.2005 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    …nur dass man mit einem geführten Dipl.jur. auch gefragt werden kann, ob man noch in der DDR studiert hätte. So ist es einem Freund von mir passiert, vor 2 Jahren (damals war er 27) in einier Großkanzlei in Köln…

  19. Justus meint: (21.9.2005 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @ 7 ‘Was hast Du für einen Hochschulabschluß?’ Antwort A: “Assessor” oder Antwort B: “Displom-Jurist”

    All diejenigen, die nach mühsam bestandener 1. jur. Staatsprüfung den Beruf wechseln, wie z.B. zahlreiche Medienmenschen, könnten bei ihren schriftlichen Verlautbarungen deren inhaltliche Qualität möglicherweise durch den Zusatz "Dipl.-Jurist" bei eingeschränktem Empfängerhorizont erheblich aufwerten.

  20. RA Dominik Boecker meint: (21.9.2005 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Wieso schreiben das alle an den (nämlich mich in der 7 [obwohl in der 6 die Frage aufgeworfen wurde]), der RA ist und dem der Titels 'Diplom-Jurist' zuemlich %&$&%%&-egal ist? (Stellt sich mir BTW die Frage, warum Udo sich darum bemühen will…)

    Ich bin Rechtsanwalt. Mit der Berufbezeichnung kann jeder was anfangen. Wenn ich eines (fernen) Tages nicht mehr Rechtsanwalt sein werde, dann werde ich mir die Erlaubnis besorgen, den Titel 'Rechtsanwalt a.D.' zu führen. Und dann ist auch noch jedem klar, was ich mal beruflich gemacht habe…

  21. Udo Vetter meint: (21.9.2005 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @ Dominik: Rechtsanwalt a.D., gibt es das? Klingt wie Zulassung verloren. Ich finde die Bezeichnung einfach aussagekräftiger als Assessor. Und da ich nicht ausschließen möchte, mal was anderes zu machen als Rechtsanwalt, habe ich den Antrag gestellt. Okay, momentan nicht sehr wahrscheinlich, aber wer kennt schon die Zukunft?

  22. RA Dominik Boecker meint: (21.9.2005 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Ja, den 'Rechtsanwalt a.D.' gibt es, BRAO § 17 Abs. 2 S. 1 – ich werde berichten, wie sich das Verfahren im einzelnen abspielt, wenn mein Vater (http://www.lenz-johlen.de/partner/boecker.htm) den Titel mit dem a.D.-Zusatz führt und ich ihn dann dazu befragt habe.

  23. stefanolix meint: (21.9.2005 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Mich wundert, dass Sie sich mit der Uni über diesen Titel streiten müssen. Wenn die Uni-Bürokraten wüssten, dass hunderte Leser hier über diesen Fall informiert werden, müssten sie die Diplomurkunde eigentlich persönlich vorbeibringen :-)

  24. G. meint: (21.9.2005 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    § 17 Abs. 2 S1 BRAO ist nur "wegen hohen Alters oder wegen körperlicher Leiden" einschlägig. Nicht für die Fälle, wo ein Rechtsanwalt aus anderen Gründen seine Zulassung zurückgibt. Ausserdem werden hier Berufsbezeichnungen und akademische Grade in einen Topf geworfen, kann dies nicht nachvollziehen.

  25. Andi meint: (21.9.2005 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    an der rub schieben die die sachen gerne ein halbes jahr vor sich her…

  26. RA Dominik Boecker meint: (22.9.2005 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    @G.(24): Der Verkehr differenziert (zumindest bei RAen) im Endeffekt nicht nach Berufsbezeichnung und akademischen Grad, weil das in der Vielzahl der Fälle im Gleichlauf ist.

    Bei wird's (mit 99% Sicherheit) so laufen, dass ich Rechtsanwalt bin und bleiben werde (mit a.D, wenn's denn mal so weit kommt) oder vorher ins Gras beiße. :) (Scheinbar) gefährliche Hobbies habe ich (mit mit Bergen jenseits der 5k und dem Paddeln) ja genug… ;)

    koll Grüße

  27. Jörg meint: (22.9.2005 um 08:13) AntwortenReply to this comment

    Alles nur zum Vergnügen der Leute, die sich ärgern, weil es nicht zum Dr. gereicht hat.

  28. pirat! meint: (23.9.2005 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Wenn in Brüssel direkt entschieden werden könnte, dann würden ja schon heute die Versicherungsmakler, die Autohändler und die einfachen Sparkassensachbearbeiter zu unseren Konkurrenten gehören. Vielleicht wäre es da ja ganz gut, wenn man ganz plakativ zeigen könnte, dass man als Anwalt immerhin ein paar Jahre lang eine Uni besucht hat, um die leute ordentlich beraten zu können.

  29. bettina meint: (24.9.2005 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    ich hab nicht alle kommentare durchgelesen, also wenn's schon da war: 'tschuldigung.
    in münchen geht ja das gerücht um, dass es den diplom-juristen nur gibt, weil eine tochter von stoiber durch das 2. examen gerasselt ist und dann auch irgendeinen titel wollte.
    stimmt das?

  30. RA Andreas Schwartmann meint: (24.1.2006 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Toll, den Titel hole ich mir auch. Geht bei uns in Köln ganz einfach, rückwirkend bis zum Examensjahr 1980:

    http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/studium/diplomjurist/index.shtml?Submit=Anmeldeformular+in+neuen+Fenster+%F6ffnen#kosten

    Das macht sich bei FEA sicher sehr gut. ;-)

    Im ernst: Warum darauf verzichten, wenn man die Urkunde problemlos bekommen kann? Wer weiß, wozu es mal gut ist.

  31. Marie meint: (6.11.2006 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Ich find das mit dem Dipl.Jur. keine schlechte Sache. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium verdient die Bezeichnung eines akademischen Grades, auf den man Stolz sein kann. Nachdem ich mein erstes Staatsexamen hatte, habe ich mich für Regionalwissenschaften China/Wirtschaftsrecht als Zweitstudium eingeschrieben. Während die Leute dort "nur" die Scheine im Grundstudium Jura nur im Bereich BGB AT, Schuldrecht AT,BT machen und dann nur noch zwei Wirtschaftsrechtscheine wirkt man dagegen als jemand der Jura studiert hat und ein Dipl. erworben hat einfach kompetenter, was man schlicht auch ist.
    Also in der Kombination mit einem anderen passenden Fach ist ein Dipl.Jur. schon ganz nützlich – zumindest wenn man im wissenschaftlichen Bereich bleiben will.
    In der anwaltlichten Praxis nützt einem der Dipl.jur nix, wenn will, dass das irgendwie zu Entfaltung kommen soll.

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