17.10.2005

INDIVIDUELL ZUGESCHNITTEN

Aus dem Schreiben eines Inkassoinstituts:

Ist Ihnen die Zahlung des Gesamtbetrages nicht möglich, sind wir mit monatlichen Ratenzahlungen einverstanden, wenn diese mindestens 3.064,74 € betragen.

Das ist ein Vorschlag mit Augenmaß. Die Mandantin hat knapp 1.100,00 € im Monat.

10 Kommentare zu “INDIVIDUELL ZUGESCHNITTEN”

  1. Peter Fisch meint: (17.10.2005 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Wie hoch ist die Forderung? Weiß das Inkassobüro von den €1100?

  2. n.n. meint: (17.10.2005 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    vielleicht mal dezent eine privatinso androhen?!

  3. Santos meint: (17.10.2005 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Warum geht die Mandantin jetzt zum Anwalt?

  4. Justus meint: (17.10.2005 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch bloß eine Aufforderung, ein eigenes Angebot zu unterbreiten. Ich vermute, dass die Gegenseite die Gesamtforderung einfach durch 6 Monate bzw eine andere zu niedrige Monatszahl geteilt hat; daher auch der krumme Cent-Betrag. Bei 48 Monatsraten wird man sich wahrscheinlich einigen können.

  5. Arno meint: (17.10.2005 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht meinen sie auch, dass die Ratenzahlungen in Summe mindestens 3.064 € betragen sollen. Also zum Beispiel 30 x 100 € oder 60 x 50 €. :-))

  6. Anonymous meint: (17.10.2005 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Klär uns doch mal auf!

  7. Observer meint: (17.10.2005 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    @6: Also das ist so: Die Bienen und die Blümchen…

  8. Santos meint: (17.10.2005 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @Justus: Ich blicks immer noch nicht, warum bei einem solchigen Schreiben die Dame ausgerechnet zu einem Fachanwalt für Strafrecht geht…

  9. Sebastian Kayhs meint: (18.10.2005 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    Angenommen mal, es handelt sich nicht um nur sechs Monatsraten: Wie hoch müssen die Schulden sein, wenn die Monatsrate beim Inkasso-Institut schon > 3.000 € liegt?

  10. Justus meint: (18.10.2005 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @ Santos

    Ein Fachanwalt für Strafrecht kann sicher auch (einfache) Zivilrechtsstreitigkeiten mit erledigen; im übrigen könnte es sich um den Tatbestand / Verdacht des Eingehungsbetruges gehandelt haben, der zu der Verschuldung geführt hat, was uns Udo allerdings bisher verschwiegen hat?!

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