BEREITWILLIG

Im Kreis Cochem-Zell veranstaltet die Polizei präventive Drogenkontrollen auf Schulhöfen, wie die Rhein-Zeitung berichtet wird:

Den Kontrollen verweigert hat sich gestern kein Schüler. Zur Freude von Kriminaloberkommissarin Schäfer. „Alle haben sich bereitwillig durchsuchen lassen“, so die 34-Jährige. Einige Durchsuchte nehmen es locker. Sie versuchen aber die gegenüber ihren Mitschülern doch recht peinliche Situation zu retten. „Ist doch Quatsch, was ihr hier macht. Ich habe doch noch nie Drogen genommen“, scherzt ein junger Mann, der gefilzt wird.

Moment, ich schnappe nach Luft. Ist es tatsächlich so, dass auch die Schultaschen unverdächtiger Schüler gefilzt werden? Das heißt also, dass ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt für Drogenbesitz junge Leute einen brutalen Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht über sich ergehen lassen müssen. Und, wie sich ja wunderbar aus dem Bericht ergibt, gleich auch noch vor anderen bloßgestellt werden.

Dass die Polizei so was gut findet, geschenkt. Aber für entsetzlich halte ich die angebliche Zustimmung der Lehrer. Repression statt Pädagogik. Tolle Idee! Strafprozessordnung statt Schulordnung. Cool! Der Schulflur als Aufmarschgebiet der Polizei. Warum haben wir daran nicht schon früher gedacht? Das Ganze ist ausbaufähig. Wie wäre es mit dem Klassenzimmer als Operationsgebiet: „Kinder, legt die Bücher weg. Ihr hört ja schon die Stiefel auf dem Flur. Das sind die Herren vom SEK. Legt doch schon mal alles auf den Tisch, was ihr in den Taschen habt. Und zickt nicht wieder so rum, die tasten euch doch nur ab.“ Was für ein geniales Konzept.

Ich würde mein Kind jedenfalls sofort von einer Schule nehmen, an der es Angst haben muss, unter den Augen rückgratbefreiter Lehrer von 34-jährigen Kriminaloberkommissarinnen ohne konkreten Anlass festgehalten, durchsucht und möglicherweise „verhört“ zu werden.

Der auf so eine Durchsuchung folgende Antrag ans Gericht, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen festzustellen, hätte wohl auch gute Erfolgsaussichten. Selbst in einem Land, wo verdachtsunabhängige Durchsuchungen möglicherweise zulässig sind. Immerhin gilt auch dort noch noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

(Danke an Gerd Hoffmann für den Link)