STANDARD
“Dem Beschleunigungsgebot ist daher – sofern nicht besondere Umstände vorliegen – nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird.”
Dieser Satz aus der heute schon diskutierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte zahlreichen Strafkammern noch Kopfschmerzen bereiten. Selbst in einfach gelagerten Fällen schmoren Angeklagte heute bis zur 6-Monatsgrenze des § 121 StPO in Untersuchungshaft. Und auch darüber hinaus. Schwierigkeit der Ermittlungen und ihr besonderer Umfang werden ja oft genug bejaht, auch wenn die Begründungen manchmal stark an Textbausteine erinnern.
Ich habe heute eine Haftbeschwerde eingelegt und bei dieser Gelegenheit auf den Standard hingewiesen, den Karlsruhe unmissverständlich vorgibt. Besondere Umstände sind in dem betreffenden Fall jedenfalls offensichtlich nicht gegeben. Bin mal gespannt, ob andere Gerichte die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen ernster nehmen.
Die Gerichte können ja die langen Wartezeiten schlecht mit dem tatsächlichen Grund begründen:
Immer mehr Eingänge, immer weniger Personal … der Staat wäre gefordert, aber der hat bekanntlich kein Geld. Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber die Sechs-Monats-Frist in der StPO irgendwann auf neun Monate anheben, um den tatsächlichen Verhältnissen Genüge zu tun.
Ein Beispiel aus Bayern: Hier haben Staatsanwälte seit dem letzten Jahr wegen dem von Stoiber für 2007 angestrebten ausgeglichenen Staatshaushalt die 42-Stunden-Woche auferlegt bekommen. (Berechtigter) Kommentar eines Staatsanwalts: "Okay, arbeite ich eben nur noch 42 Stunden in der Woche." Dabei sind bis zu 60 Stunden die Realität bei vielen Statsanwälten und natürlich auch bei den (Straf-) Richtern. Etwas gemütlicher, was die Arbeitszeiten betrifft, geht es (noch) bei den Zivilabteilungen zu.
Warum traut sich eigentlich kein Betroffener, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sowie Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, falls die Staatsanwaltschaft eine solche Strafanzeige liegenließe,um schließlich die vierte Gewalt im Staate zu bemühen, wenn sogar das BVerfG ignoriert wird?