21.12.2005

UNHEIMLICH WICHTIG

Die Beklagte hatte zwei Wochen Zeit, auf die Klage zu erwidern. Verhandlungstermin am Amtsgericht war eine knappe Woche später. Am Tag des Fristablaufs meldete sich eine Anwältin bei Gericht und bat darum, den Termin aufzuheben. Begründung:

Der Geschäftsführer der Beklagten ist nicht nur wichtig. Er ist unheimlich wichtig. Unter anderem muss er einen Event organisieren, der am Tag nach der Verhandlung stattfindet. Dorthin kommen nicht nur Leute, die schon mal bei RTL waren. Sondern richtige Stars. Wie soll der arme Geschäftsführer es bei diesem Stress noch ins Amtsgericht schaffen?

Der Richter wies den Mann darauf hin, dass er doch gar nicht kommen muss. Sein persönliches Erscheinen war nicht angeordnet. Außerdem konnte der Richter nicht erkennen, dass es in den 14 Tagen seit Zustellung der Klage nicht möglich gewesen sein soll, die Anwältin in der Sache zu informieren. Im Verlegungsantrag stand dazu jedenfalls nichts. O-Ton Richter: “Wenn man die Sachen bis zu letzten Tag liegen lässt, muss man halt auch die Konsequenzen tragen.”

Manchmal finde ich es richtig gut, wenn Richter eisern sind. Vor allem, wenn für mich ein Anerkenntnisurteil rausspringt.

14 Kommentare zu “UNHEIMLICH WICHTIG”

  1. BGH meint: (21.12.2005 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im Mannesmann-Prozess auf! Es gibt doch noch Gerechtigkeit in Deutschland.

  2. bart meint: (21.12.2005 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    "Anerkenntnisurteil"? das sieht ja auf den ersten blick nach echtem deutsch aus, aber auf den zweiten erkennt man die juristische sprachvirtuosität…

  3. T. meint: (21.12.2005 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Wow, das ist ja ein schnelles Gericht.

  4. Schnee-Gronauer’s FÖRDEBLICK meint: (21.12.2005 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @bart:

    Ich habe unlängst bei einem Kommentar von Xavier zum Posting "<a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/12/20/bedrohung/#comments&quot; rel="nofollow">Bedrohung</a>" schon einmal darüber nachgeacht, warum Jura immer so "quer" 'rüberkommt.

    Rechtswissenschaft ist eben – wie jede Wissenschaft – von Fachsprache geprägt. Bestimmte Begriffe haben für den Fachmann eine weitergehende oder gänzlich andere Bedeutung, die sich für Laien nicht ohne weiteres erschließt.

    In der Rechtswissenschaft, die ja eine Geisteswissenschaft ist, kommt noch dazu, dass sie – wie die Mathematik – sehr stark von Definitionen geprägt ist, die in einem Zusammenhang zueinander stehen.

    Mathematikern, Medizinern und sogar Ökonomen geht es da besser, da deren Fachsprache so weit von der Normalsprache entfernt ist.

    Bei Jura glaubt hingegen jeder, er könne auch ohne jegliches Wissen mitreden, was an sich nicht weiter verwunderlich ist, da "Rechthaben (wollen)" ein grundlegender menschlicher Charakterzug ist.

  5. Lurker meint: (21.12.2005 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    @1:

    Wie üblich.

    "BGH: Wir können alles – außer Rechtsprechung".

  6. Ralf meint: (21.12.2005 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @4: Die Juristen bekommen nur die ganze Häme ab, weil Otto Normalverbraucher damit eher konfrontiert wird als mit den netten Fachbegriffen der Informatiker, Mathematiker oder sonstwem.

    Man sieht's ja auch bei den Medizinern: Wenn mir ein Arzt nur Fachwörter vorbrabbelt, bekommt er eins vor'n Latz – im übertragenen Sinne.

    Aber wer kommt als Nicht-Informatiker denn z.B. mit "Semientscheidbarkeit" , "Konfluenz" oder "NP-Vollständigkeit" in Berührung? Übrigens gibt's auch da Begriffe, die Otto Normaluser anders verstehen könnte: "Effizient" hat in der Informatik eine mathematisch definierte Bedeutung.

    Ist aber auch gut so, dass es Fachsprachen gibt. Nur so kann man sich im Fach effizient (ugs. ist gemeint) unterhalten. Müsste man jedesmal unter Fachleuten dezidiert erklären, was man meint, lägen wir wohl in der Wissenschaft noch Jahrhunderte zurück.

    Wichtig ist nur, dass man im Zweifelsfall einem betroffenen Nicht-Fachmann – Mandant, Patient, Auftraggeber – immer noch halbwegs klarmachen kann, worum's geht.

  7. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (21.12.2005 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Ob die "Rechtswissenschaft" eine Wissenschaft ist, wird schon lange angezweifelt. Unabhängig davon sind aber die Inhalte des Rechts nicht so schwierig zu vermitteln wie die der Integralrechnung oder der Zellbiologie. Dass das den Richtern und Anwälten oft dennoch nicht gelingt, liegt weniger an der Materie als an der Art, wie sie herübergebracht wird. Was ein "Anerkenntnisurteil" ist, ergibt sich allerdings schon durch ein bisschen Nachdenken: ein Urteil, das ergeht, wenn eine Partei den Anspruch der Gegenpartei anerkennt.

  8. ingo meint: (21.12.2005 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @4: es könnte natürlich auch einfach daran liegen dass jeder mensch ein rechtsempfinden hat dass ihn dazu befähigt etwas gerecht oder ungerecht zu finden, auch wenn die berufsjuristen das immer für so schlimm und übel halten und sich dagegen verwahren dass da ein laie über ihre arbeit mitreden will.

  9. Manfred S. meint: (21.12.2005 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Ich (juristisch eher Laie und nicht unglücklich darüber) frage mich, warum der Beklagte nicht einfach ein Versäumnisurteil in Kauf nahm. Danach hätte er doch noch alle Möglichkeiten offen, die Klage zu widerlegen. Sehe ich das falsch? (ich habe das Thema Kosten nicht berücksichtigt, schon klar).

  10. Ralf meint: (21.12.2005 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @7: Ich muss schon sagen, dass es ab und zu Urteile gibt, deren Begründungen für mich als Informatiker und Anhänger der Logik geradezu etwas ästhetisches haben. Allerdings lese ich selten Urteile von Gerichten unterhalb eines LG.

    Idealerweise müsste die Rechtsauslegung eine Angelegenheit der Logik sein (weshalb ja auch die Begriffe in ihrer Bedeutung abgegrenzt sein müssen). Was das Ganze aus meiner Sicht unlogisch macht ist die fehlende Logik der Gesetze – bedingt durch den/die Gesetzgeber – und die fehlende Logik der Fälle, auf die sie angewandt werden müssen. Da kommt man aber nicht herum, denn wir sind ja nunmal keine Vulkanier.

    Naja, wir wissen ja, wie das mit den Idealen ist. Was ich da schreibe hat wohl eher was mit Rechtsphilosophie als mit der Realität zu tun. Ich wage zu behaupten, dass das in allen Anwendungsdisziplinen so ist.

  11. Solicitor meint: (21.12.2005 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Eiserne Richter sind gut. Wir hatten heute auch einen netten O-Ton vom Richter. Frei uebersetzt: "Nein, eine Vertagung bis morgen Mittag ist nicht moeglich, da ich mich zu dem Zeitpunkt im Skiurlaub in Europa befinden werde." Uns hat's gefreut; die Gegenpartei nicht.

  12. RA Munzinger meint: (22.12.2005 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    @10.
    "Idealerweise müsste die Rechtsauslegung eine Angelegenheit der Logik sein."

    Im Gesetz steht, was für eine unbestimmte Zahl von Fällen gelten soll. Jetzt muss geprüft werden, ob der konkrete Sachverhalt einer dieser unbestimmten Zahl von Fällen ist.
    In einfach gelagerten Fällen, also denen, die dem Gesetzgeber bei Erlass der Norm vorgeschwebt haben, ist dies zwanglos möglich. Hier kann eine mathematische Formel wenn A=X+Y dann B angewendet werden.

    In den übrigen Fällen muss durch Auslegung (Interpretation) und Wertung eine Rechtsfolge gefunden werden. Spätestens bei Wertungsfragen wird der Bereich der Logik verlassen.

  13. Ralf meint: (22.12.2005 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @12: Genau diese Wertungsfragen meinte ich mit der fehlenden Logik der Fälle. Das Leben ist nunmal (leider?) nicht immer logisch.

  14. wert meint: (22.12.2005 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Wie klarein Gesetz auch formuliert sein mag, irgendwann liest ein Richter doch das Gegenteil des gemeinten heraus.

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