17.1.2006

UNFAIR

Wegen fehlender Aussagegenehmigungen konnten sich Polizisten in Berlin nicht gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen. Ihnen wurde sogar untersagt, den eigenen Anwälten Auskünfte zu geben. Das Landgericht Berlin hat jetzt das Verfahren gegen die Beamten eingestellt, berichtet die Welt. Ihnen könne unter diesen Umständen kein fairer Prozess gemacht werden.

(Link gefunden in der Handakte)

22 Kommentare zu “UNFAIR”

  1. Gaius meint: (17.1.2006 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    hat ja funktioniert.

  2. Mathias Schindler meint: (17.1.2006 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Eine neue Masche wird geboren.

  3. ckd meint: (17.1.2006 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    So werden die Beamten u.U. um ihre Freisprüche gebracht …

  4. Andre Heinrichs meint: (17.1.2006 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Kann denn ersthaft der Dienstherr seinem Untergebenen verbieten, *irgendwas* auszusagen? Was wäre gewesen, wenn die Polizisten daraufhin verurteilt worden wären, "weil die ja nichts zu ihrer Verteidigung vorgebracht haben"? Wäre dann nicht eben jener Dienstherr schadensersatzpflichtig geworden? Da tut sich ein geradezu unendlicher Komplex an Fragen auf.

  5. roman libbertz meint: (17.1.2006 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    studiere jura und erfreue mich an der seite immer wieder, weiter so

  6. Ehrlich, fleißig, sparsam meint: (17.1.2006 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich trickreich. Weiter so.

  7. Ingo S. meint: (17.1.2006 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    heißt das nicht garantierte Straffreiheit?

  8. Wissender? meint: (17.1.2006 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    oder Strafvereitelung im Amt…
    fuer die angeklagten Polizisten aber in Ordnung, denen wurde der Mund verboten

  9. Alix meint: (17.1.2006 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Hat der Dienstherr nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten einzuhalten?

  10. n.n. meint: (17.1.2006 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    ein ziemliches unding, wenn man bedenkt, dass die exekutive nach gutdünken und ohne überprüfungsmöglichkeit entscheidet, welche informationen dem gericht zukommen sollen und welche nicht.

    wenn das schule macht, dann wird das verhalten der polizei demnächst de facto von jeglicher gerichtlicher überprüfung ausgenommen, die den vorgesetzten unpassend erscheint.

  11. Praktiker meint: (17.1.2006 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    Die Bekämpfung bestimmter Deliktsformen bedarf des Einsatzes
    von Mitteln, die dem Bürger nicht immer nachvollziehbar erscheinen.
    Der Bürger hat Anspruch auf weitestgehende Sicherheit und Schutz.
    Dies kann allerdings nicht mit bloßem Regeln des Straßenverkehrs
    sichergestellt werden.
    Die Fürsorge des Dienstherrn besteht eben auch darin, die Aussagegenehmigung für bestimmte Bereiche zu verweigern.
    Das dient nicht zuletzt dem Schutz der drei und aller weiteren mit dem
    Ermittlungskomplex betrauten Beamten.
    Respekt vor der Entscheidung des Gerichts.

  12. Hobbyjurist meint: (17.1.2006 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich wird dieses Vorgehen nicht zur Regel

  13. Sansiba meint: (17.1.2006 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja toll:
    Wenn ich als Vorgesetzer irgend was verbockt habe, dann verbiete ich den Untergebenen auszusagen.
    Die Untergebenen werden freigesprochen und mich trifft nicht mal ein böser Verdacht. Sehr clever.

  14. Praktiker meint: (17.1.2006 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, da werden sich die Verantwortlichen auf
    der Seite des Senats und des Gerichtes die Güterabwägung
    nicht leicht gemacht haben. Hat ja lange genug gedauert.
    Für richtig halte ich die Entscheidung trotzdem.

  15. n.n. meint: (17.1.2006 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    @ praktiker

    ich sehe die nichterteilung von aussagegenehmigungen generell recht kritisch. manchmal mag es sicher berechtigt sein, manchmal drängt sich aber auch der verdacht auf, dass damit schindluder getrieben wird, um peinliche fehler zu vertuschen.

    ich hielte eine überprüfung durch ein obergericht für sinnvoll. z.b. das olg für versagte aussagegenehmigungen der landes- und kommunalverwaltung und der bgh für solche der bundesregierung. damit hätte man zumindest eine unabhängige kontrolle der behördenentscheidung, was für akzeptanz und vertrauen sorgen würde.

    und das beste: dies könnte man ganz schlank und kostenlos als § 54a in die stpo einfügen.
    :-)

  16. Praktiker meint: (18.1.2006 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    @ n.n.
    all diese Vorgänge kritisch zu sehen ist sicher richtig.

    Dazu sind ja auch die Damen und Herren der Judikative da.
    Glauben Sie mir, das wird schon auf seine Berechtigung hin
    immer wieder sehr fein zerfieselt.
    Auch und vor allen Dingen durch fähige Rechtsanwälte.
    Allerdings werden wir uns davon lösen müssen, immer
    alles erklärt und aufgeklärt haben zu wollen.
    Zu einem Gefühl von Sicherheit gehört nun einmal das Vertrauen
    in die Arbeit der Behörden und der Polizei.
    Was das mit § 54a StPO zu tun hat erschließt sich mir nicht.

  17. Rrabbit meint: (18.1.2006 um 06:56) AntwortenReply to this comment

    @16: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es darf keinen Freibrief fuer Behoerden geben. Wenn ein Beamter das Recht bricht, dann muss dies strafrechtlich verfolgt werden koennen.

  18. paulo meint: (18.1.2006 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Wo ist das Problem? Auch jeder RA läßt sich die Verschwiegenheitserklärung (s. http://www.brak.de) von seinen Angestelleten unterschreiben, in der es heißt:"..mir ist bekannt, daß die Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann besteht(damit doch auch gegenüber einem RA1?)….Ich werde bei Gerichten und Behörden…über Tatsachen nichts ausagen oder sonst Auskunft erteilen…." Also das ist doch genau dasselbe, was die RAe da sich unterschreiben lasssen, was Berlin da macht.

  19. Martin_mb meint: (18.1.2006 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    "Zu einem Gefühl von Sicherheit gehört nun einmal das Vertrauen
    in die Arbeit der Behörden und der Polizei."

    Das klingt mir aber sehr nach Sledge Hammer: "Vertrauen Sie mir. Ich weiß was ich tue."

    Aus dem Grunde bin ich kein großer Freund von blindem Vertrauen (Worauf es hinausläuft, wenn sich die Masche mit der verweigerten Aussagegenehmigung in Zukunft durchsetzten sollte), sondern bemühe mal den Lieblingsspruch unserer Sicherheitspolitiker: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten…"

  20. Silke Schümann meint: (18.1.2006 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @19. Martin_mb

    Lieblingsspruch unserer Sicherheitspolitiker: “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten…”

    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."

    Es Urteilen Menschen mit sehr unterschiedlichen Erfahrungshorizonten und Intelligenzquotienten auf nicht immer sehr präzisen bzw. wahrhaften Fakten und Schilderungen.

    Was droht einem Polizisten, wenn er nicht aussagt und wenn er trotz des Verbotes aussagt? Kann er in Haft genommen werden, bis er aussagewillig ist? Einmal von der Dienstaufsichtsbeschwerde und dem jähen Ende seiner Beamtenkarriere, was sonst kann dem Polizeibeamten drohen, wenn er entgegen dem Schweigegebot aussagt?

  21. n.n. meint: (18.1.2006 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @16

    das problem ist, dass die behörden hier ohne jegliche richterliche kontrolle entscheiden. wenn das gericht die versagung für rechtswidrig hält, dann kann es lediglich eine gegenvorstellung erheben, muss die verweigerung aber schlucken.
    und bei aller liebe: so weit geht mein vertrauen in die polizei nun wirklich nicht, dass ich sie in diesem punkt von jeglicher richterlicher kontrolle ausnehmen möchte ….

  22. Hanne meint: (27.1.2009 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Es gibt eben Ermittlungstätigkeiten die können und dürfen nicht der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht werden. Sicherheitsbelange müssen hier höher eingestuft werden. Auch diese Entscheidung der Polizeibehörde wird nicht nur intern überprüft sondern auch von der Rechtabteilung des Innensenators.
    Außerdem könnten auch weitere laufende Ermittlungen gefährdet werden die einen erheblichen sicherheitspolitischen Stellenwert haben.

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