SÜSSE TRÄUME
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich etwas Besonderes ausgedacht: Sitzungsprotokolle von Strafgerichten sollen auch nachträglich noch geändert werden, selbst wenn damit der begründeten Revision des Angeklagten die Grundlage entzogen wird.
Ein Angeklagter hatte gerügt, dass der Anklagesatz in der Hauptverhandlung nicht verlesen wurde. Ein entsprechender Vermerk fand sich nämlich nicht im Sitzungsprotokoll. Sowohl der Richter als auch der Vertreter der Anklage erinnerten sich aber daran, dass der Anklagesatz verlesen wurde. Deshalb berichtigte der Richter das Protokoll.
Nach derzeit gültiger Rechtsprechung ändert diese Protokollberichtigung aber nichts daran, dass die Revision des Angeklagten Erfolg hätte. Denn es gilt bislang der Grundsatz, dass Protokollberichtigungen spätestens dann nicht mehr zulässig sind, wenn sie einen vom Angeklagten aufgedeckten Verfahrensfehler nachträglich “heilen”.
Diese Rechtsprechung möchte der 1. Strafsenat jetzt kippen.
Zur Begründung weisen die Richter unter anderem darauf hin, dass die Justiz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Verfahrensverzögerungen haftet. So sind zum Beispiel Haftbefehle aufzuheben, wenn das Verfahren übermäßig lange dauert.
Somit, schlussfolgert der 1. Senat, müsse es dem Angeklagten künftig unmöglich gemacht werden, unter Bezug auf das Sitzungsprotokoll die Aufhebung eines Urteils durchzusetzen, wenn der Inhalt des Protokolls nicht mit der “Warheit” übereinstimme. Notfalls, so verstehe ich das Gericht, muss die Wahrheit halt noch nachträglich ins Protokoll geschrieben werden.
Zunächst einmal ist es schon traurig, wenn einem Angeklagten sozusagen trotzig vorgehalten wird, er nütze formale Rechtspositionen aus. Das klingt ja so, als wäre das formale Recht nur ein lästiges Vehikel. Dabei ist es das Fundament, welches eine rechtsstaatliche Strafjustiz trägt.
Und überhaupt: Wie oft nutzen Gerichte formale Rechtspositionen aus? So verschanzt sich der Bundesgerichtshof seit jeher hinter absurden Anforderungen, die im Rahmen einer Revision an die Verfahrensrüge gestellt werden. Die Begründung dieser Rügen ist so kompliziert, dass es zu Recht hierfür Spezialisten gibt – wobei auch diese in den weitaus meisten Fällen scheitern.
Seltsamerweise ist beim Bundesgerichtshof niemand bestrebt, auch in solchen Fällen der Wahrheit zum Sieg zu verhelfen. Selbst wenn krasse Verfahrensfehler eindeutig erkennbar sind, werden Rügen salopp unter Hinweis auf formalen Kinkerlitzchen abgewiesen. Kein Wunder, dass die mir bekannten Revisionsanwälte zum Fatalismus neigen.
Zum anderen halte ich das vom 1. Strafsenat proklamierte Urvertrauen in die Integrität der Richter und Urkundsbeamten für verfehlt. Die weitaus meisten Fälle sind nicht so krass wie der oben geschilderte. Häufig geht es um weniger auffällige Vorgänge, die längst nicht so gut in Erinnerung bleiben. Aber dann soll der Richter plötzlich Monate später, womöglich nach etlichen anderen Verhandlungen und Lektüre der Revisionsbegründung, mit einem Federstreich der “Wahrheit” zum Siege verhelfen dürfen?
Natürlich wird er sich auf keinen Fall in Versuchung führen lassen, mit diesem einen Federstrich die Aufhebung seines Urteils zu verhindern – auch wenn er sich in seiner Erinnerung vielleicht doch nicht ganz so sicher ist? Ein deutscher Richter? Niemals! Ich wünsche noch süße Träume.
Noch besteht Hoffnung. Zunächst darauf, dass die anderen Strafsenate dem Vorschlag eine Absage erteilen. Dann bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung. Oder das Bundesverfassungsgericht muss es mal wieder richten. Wäre ja nicht das erste Mal in letzter Zeit.
Anfragebeschluss vom 12. Januar 2006
Hallo!
[ironie] Ja das ist doch eine tolle Sache! Können mit dieser Begründung auch andere Protokolle im Nachhinein geändert werden? Das wäre doch toll!
Beispiel:
Ein KFZ-Mechaniker vermerkt in seinen Aufzeichnungen 'Marderfraß an den Bremsschläuchen'. Er repariert es aber nicht, sondern lässe den Autofahrer einfach nach Hause fahren. Die Bremsen des Autos versagen; es kommt zum Prozess. Kann er in Zukunft auch sagen "Jetzt erinnere ich mich! Da war gar nichts an den Bremsschläuchen. Das hab ich nur aus Jux und Tollerei da hineingeschrieben. Streichen Sie das bitte."?
Oder man bedenke, welche Vorteile die Pharmaindustrie hätte, Wenn man Beipackzettel im Nachhinein so abändern könnte, dass der Arzt/Patient von den Nebenwirkungen gewusst haben muss. (Es fällt mir schwer, für diesen Satz die richtige Zeitform zu wählen – ich hoffe es ist verständlich, was ich meine)
Denn: Was für Richter gilt, muss doch für alle gelten (Gleichheit aller Menschen, steht im Grundgesetzt).
Das ist doch mal ein Investitionsfreundliches Klima!
Das brauchen wir hier!! [/ironie]
Jetzt mal im ernst: *kopfschüttel*
Grüße
Schön ist es ja auch, dass sich Richter dann im Zweifel immer richt erinnern – aber natürlich die Glaubhaftigkeit von Entlastungszeugen fraglich ist.
Abgesehen davon ist doch die Würdigung von Aussagen und Erinnerungen oft nur rudimentär.
Im übrigen ist ja seit dem Republikschutzgesetz (Weimarer Republik – Rathenaumord) doch immer wieder der Versuch da den Grundsatz "nulla poena sine lege" – wie der alte Lateiner sagt aufzuheben.
Entweder das Gesetz gibt Formalien verbindlich für alle – d.h. Legislative, Judikative, Exekutive und Bürger – vor, dann hat man einen – wenn auch manchmal komplizierten – Rechtsstaat, oder man kann mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten machen was man will.
Die Frustration meines Strafrechtsprofessors ( der auch als Strafverteidiger tätig ist ) bezüglich des BGH wundert mich nun gar nicht mehr.
Nachtrag :
Am eindrucksvollsten waren seine Schilderungen, wie er schon mehrmals von Bundesanwälten in Revisionsverfahren gehört hat : "Aber das kann doch nicht richtig sein !" . Stand aber leider so im Gesetz.
Schön das es Menschen in Karlsruhe (bzw. Leipzig) gibt, die das gesunde Volksempfinden repräsentieren. [Ironie]
@Tommy:
Daß der BGH seit jeher dem § 242 BGB als allgemeinem Rechtsgrundsatz des Pi mal Daumen treu ist, ist eine traurige Tatsache.
Die Ergebnisse sind oft durchaus "in Ordnung" – die Begründung bzw. der eingeschlagene Rechtsweg aber ist idR. ein Trauerspiel.
Tja, dann hat auch der koreanische Klonforscher nicht gefälscht. Er hatte nur vergessen "übrigens alle Ergebnisse frei erfunden" in die Laborprotokolle reinzuschreiben.
Irgendwie scheint mir die Möglichkeit im Gesetzesbereich Definitionen jenseits der Realitäten schaffen zu können, dazu zu führen, dass man Sinn und Zweck einiger Formalien vergisst. Es geht bei einem Protokoll doch darum schriftlich und nachvollziehbar festzuhalten was in dem Moment an der Stelle passiert ist – und was eventuell nicht. Wenn da natürlich einer schlampt, dann ist das doof, aber doch noch mehr Grund darauf zu achten, dass es ordentlich gemacht wird.
@4: [Schön das es Menschen in Karlsruhe (bzw. Leipzig) gibt, die das gesunde Volksempfinden repräsentieren. ]
Wehe uns! Die göttliche Allmacht der Judikative verfällt in die Abgründe des bürgerlichen Wertekanons!
Nicht mehr spitzfindige Haarspalterei und Winkelzüge, sondern die schnöde Wirklichkeit soll der Maßstab dessen sein, was im Namen des Volkes zu sein hat.
Das ist der unwiderrufliche Untergang des Abendlandes, wahrscheinlich auch der des Morgenlandes.
Gruß A. John
(Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten).
@ 7
Gerade das von mir kritisierte Verhalten bringt Willkür und steht für eine "göttliche Allmacht" der Judikative.
Orientierung an Gesetz und Rechtswissenschaft (die von Ihnen erwähnte Haarspalterei) ist "gerechter" , glauben Sie es mir.
@7,@8
Hallo!
Habe Ihr die Ironie des jeweils Anderen nicht erkannt? Is' nur mal so 'ne Frage….
Grüße!
Ist das Sitzungsprotokoll nicht eine Urkunde? Hat der Angeklagte nicht ein Beweisführungsrecht damit – wird dieses nicht vereitelt?
da tun sich völlig neue Möglichkeiten beim Lottospielen auf…
Urkundenfälschung?
M.E. keine Urkundenfälschung, soweit der jeweilige Änderer auch der ursprüngliche Urkundenaussteller ist – eine straflose Lüge, sonst nichts.
Man *könnte* sich hier natürlich der Rechtsprechung des BGH anschließen, die auf das Verfügungsrecht über die Urkunde abstellt – danach ist ein Verändern der Urkunde nach ihrer Ausstellung u.U. auch dann eine Urkundenfälschung, wenn der Aussteller selbst ändert. Mit dem Rechtsgut der Urkundenfälschung zwar nicht zu vereinbaren, aber eben h.R… (wir erinnern uns an § 242 BGB).
Alternativ könnte man an eine (versuchte) Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft denken – vorausgesetzt, der Richter rechnet damit, das Urteil könne aufgehoben werden *und* der Verdächtige bis zur Verhandlung auf freien Fuß gesetzt werden. Und hier hälfe dem Richter ausnahmsweise nicht das Richterprivileg und der enge Rechtsbeugungstatbestand.
Irgendwie ein richtiger Kampf zwischen BVG und BGH im Moment, kann das sein? Gerade die obigen begründung scheint darauf ausgelegt das BVG zu ärgern, welches diese Entscheidung natürlich kippen wird.
@ 15: Das mit dem Kampf sehe ich auch so. Hassemer hat sich offensichtlich fest vorgenommen, sich mit den Strafsenaten anzulegen. Da wird noch einiges kommen, was vor allem die Verteidigerriege jubilieren lässt.
Nur das ich's richtig verstehe: Ihr geht also davon aus, daß der entscheidende (Anklage-)Satz tatsächlich nicht gefallen ist.
Oben steht lediglich, daß er nicht im Protokoll steht. In diesem Fall würde ich den ganzen Hype hier nämlich nicht verstehen!
Ich gehe davon aus, dass es keine Rolle spielt, ob er gefallen ist oder nicht. Sollte beim Protokoll ein Fehler gemacht worden sein, so muss dieser auch ausgelöffelt werden und sollte nicht einfach durch Richterwillkür umgeschrieben werden.
@18:
Sorry, das sehe ich (als Nichtjurist, wie man vielleicht merkt) anders.
Warum sollte ein Protokoll, bei dem sich alle einig sind, daß es falsch ist (sogar der Anwalt des Beklagten hat lt. Anfragebeschluß bestätigt, daß der Anklagesatz verlesen wurde), nicht korrigiert werden dürfen? Ich spreche hier wohlgemerkt von Korrekturen und nicht von willkürlichen Änderungen.
Ist es nicht eher der Wille des Gesetzes, daß jemand aufgrund der Tatsachen verurteilt (oder freigesprochen!) wird, als aufgrund von Aufzeichnungen, die sich als falsch erweisen?
Die Korrekturen haben dann m.E. nichts mit Willkür zu tun.
das ist alles gaaaaaanz einfach: wird das protokoll berichtigt und gibt es darüber gegenteilige meinungen, na was gilt dann? richtig: die freie beweiswürdigung. so doof sind bundesrichter nun ja auch nicht.
@19:
Hallo!
Ich bin auch Nichtjurist, aber ich dehe es anders als Du! Die Krux an der Sache ist doch, dass sich eben nicht alle einig sind! Staatsanwalt und Gericht versus Angeklagter und Verteidiger. Wenn dem Angeklagten duch die Änderung ein Nachteil entsteht, ist es nicht okay! Die Justiz Kostet so viel Geld, da kann ich doch wohl erwarten, dass das, was in einem Protokoll steht, auch stimmt. Sonst könnte man die ganze Protokolliererei auch ganz lassen, wenn sich alle so gut erinnern können.
Grüße!
Der Begründungsansatz des BGH ist aber echt toll und prakmatisch:
Das böse BverfG hat gesagt, wir müssen gründlich und schnell arbeiten, sonst muß der böse Angklagte aus der U-Haft entlassen werden.
Also hängen wir durch Einschränkung der Angeklagtenrechte einfach mal die Latte der der Arbeitgründlichkeit niedriger und schon paßt alles wieder (und der böse Angeklagte bleibt gleich in Strafhaft, wegen Revisionsabweisung).
Das gibt noch 'nen richtigen Gerichtskrieg…
Ich merke schon, es gibt neben den Halbgöttern in weiß (die von Außenstehenden als Ärzte bezeichnet werden) auch die Halbgötter in Schwarz (aka Richter). Komisch, bisher dachte ich, dass nur der Papst per Dekret als unfehlbar gilt.
Warum schaffen wir nicht einfach den Rechtsstaat ab, der stört ja ohnehin nur (zum Beispiel bei der Jagd auf Terroristen)…
@21:
Klar, läge der Fall so, würde ich Dir voll und ganz Recht geben. Wenn die vorzunehmende Änderung strittig ist, könnte man da ja wieder ein eigenes Verfahren daraus machen. (ist nicht ganz ernst gemeint!)
Da aber der Anwalt des Beklagten ebenfalls bestätigt, daß der Anklagesatz verlesen wurde (vgl. Anfragebeschluß), sehe ich keinen Grund, das Protokoll nicht zu ändern.
Natürlich will ich die Protokolle nicht abschaffen, aber alle Seiten bestätigen, daß das Protokoll nicht vollständig ist, sollte es meiner Meinung nach korrigiert werden.
Wäre mal interessant zu wissen, wie der Vorfall hier aufgenommen worden wäre, wenn der Irrtum zugunsten des Angeklagten ausgefallen wäre und die Anklagevertreter hier in Revision gehen wollten.
Vor allem prakmatisch.
@24
Hab ich denn den Text oben falsch gelesen?? Da geht es doch darum, dass dem Angeklagten "[...] künftig unmöglich gemacht werden, unter Bezug auf das Sitzungsprotokoll die Aufhebung eines Urteils durchzusetzen, wenn der Inhalt des Protokolls nicht mit der “Warheit” übereinstimme."
Weil: "Sowohl der Richter als auch der Vertreter der Anklage erinnerten sich aber daran, dass der Anklagesatz verlesen wurde." Vom Verteidiger oder Angeklagten lese ich da nichts!
Ich hoffe, ich hab nix falsch verstanden (falls doch bitte ich um Korrektur):
Der Angeklagte darf doch lügen, oder?? Wenn Ihm jetzt eine -erlaubte- Lüge ("Die Anklage wurde nicht verlesen.") einen Vorteil verschafft, wäre er doch blöd, wenn er dies nicht für sich nutzte. Das ist nun mal sein Recht! Das mag nicht jedem passen, aber es verhindert, dass jemand verurteilt wird, dem seine Rechte vorenthalten wurden.
Grüße!!
@ Hootch und andere: Ausgangspunkt ist, dass § 274 die Beweiskraft des Protokolls festlegt. Danach kann die Einhaltung von Förmlichkeiten nur mit dem Protokoll bewiesen werden. Steht nichts drin, ist es auch nicht passiert. Auch wenn es in Wirklichkeit passiert ist.
Die Berichtigung des Protokolls wird ja auch für zulässig gehalten. Aber eben nur so lange, wie der Angeklagte nicht eine entsprechende Verfahrensrüge erhoben hat. Das ist für mich auch völlig nachvollziehbar. Und sollte es auch für alle sein, die Richter nicht automatisch für unfehlbar halten und davon ausgehen, dass Richter sich niemals in Versuchung führen lassen, sich an etwas zu "erinnern", was vielleicht so gar nicht passiert ist.
Gemäß dem Beschluss hat sogar der frühere Anwalt des Angeklagten erklärt, er meine, der Anklagesatz sei verlesen worden. Btw: Wundert mich ein bisschen, dass der Angeklagte ihm diese Erklärung erlaubt hat. Falls nicht, könnten dem Anwalt da sogar Probleme erwachsen – immerhin schadet er nachträglich seinem (früheren) Mandanten.
Natürlich hat sich der 1. Strafsenat hier einen krassen Fall ausgesucht. Die meisten anderen Verfahrensrügen beruhen aber auf ganz anderen Vorgängen bzw. Versäumnnissen. Verspätete Wiederherstellung der Öffentlichkeit zum Beispiel, fehlerhafte Belehrungen, vergessene Verlesung von Urkunden, versehentlich unterbliebene Verkündung von Beschlüssen. Und und und…
An viele Sachen wird man sich nicht einmal mehr erinnern können, weil zu viel Zeit und zu viele andere Verhandlungen dazwischen liegen. Genau dafür ist das Protokoll ja da. Es soll Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.
Wenn man es Richtern ermöglicht, hier noch nachträglich zu korrigieren, nachdem eine begründete Revision auf dem Tisch liegt, lädt das zum Missbrauch ein. Der muss ja noch nicht einmal vorsätzlich sein. Ein Richter kann sich ja auch sagen: Mensch, das mache ich doch immer, das habe ich auch in diesem Fall nicht vergessen. Also wird das Protokoll berichtigt.
Hallo!
Genau das meine ich!
Ich habe versucht eben dieses, in meiner Laienhaften und rhetorisch längst nicht so guten Sprache, wie Herr Vetter sie verwendet, zu sagen.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen!
Bleibt fröhlich & Grüße!!
P.S.: Gibt es einen Missbrauch ohne Vorsatz? Wäre das nicht dann ein Irrtum? Egal ob strafrechtlich relevant oder nicht…
@ 23:
"Ich merke schon, es gibt neben den Halbgöttern in weiß (die von Außenstehenden als Ärzte bezeichnet werden) auch die Halbgötter in Schwarz (aka Richter)."
Nur solche in Schwarz? Was haben Dir denn die armen BGH- oder Verfassungsrichter getan, daß Du sie nicht in den Halbgötter-Status erhebst? :-)
@29: Oh, stimmt. Dann nehme ich eben die Halbgötter in Richter-Roben. Aber irgendwie klingen die Halbgötter in Schwarz eingängiger. Dann sollten die BGH- oder Verfassungsrichter vielleicht auch auf schwarze Roben umsteigen, wenn sie auch zu den Halbgöttern in Schwarz gehören wollen ;-)