TEURE FREIHEIT
107,20 € berechnete das Auswärtige Amt für die Übersendung eines vierseitigen Erlasses. Es handelte sich um eine Anfrage, die auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt war. Wie heise online berichtet, war man im Auswärtigen Amt wohl nachträglich nicht mehr so glücklich über die Höhe der Rechnung. Auf den Widerspruch hin wurde sie auf 15,40 € reduziert.
"Eine Anfrage von heise online zu den ersten Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Auswärtige Amt seit fast zwei Wochen unbeantwortet gelassen." Na, die Information könnte dann aber sehr teuer werden ;-)
vielleicht noch ein alter fischer-erlass?! vier exfrauen nebst kindern sind halt nicht so ganz preiswert im unterhalt ….
*g*
Ich wiederhole mich: wenn eine Behörde arbeitet, endet deren Arbeit oft mit einer mittleren Katastrophe. So eine Rechnung, versehen mit Dienstsiegel, hätte nie auf den Weg zur Postausgangsstelle gebracht werden dürfen.
Unterschrieben "i.A." – da hat jemand keine Ahnung gehabt, was er da gerade macht.
@4:
Die Unterschrift "im Auftrag" ist in den meisten Behörden üblich, wenn jemand unterschreibt, der nicht der Behördenleiter oder dessen Vertreter ist. Allein daraus kann man noch nicht ableiten, er habe nicht gewußt, was er da tut. Ich glaube allerdings, daß er nicht damit gerechnet hat, daß sich die Öffentlichkeit der Sache so intensiv annimmt.
@5
Gebührenbescheide erlassen ist Alltagsgeschäft, im Zweifelsfalle hat die arme Wurst, die die Dinger unterschreiben muss, keine andere Wahl.
Remonstration ist hier eher problematisch.
Aber ich sehe sowas eher positiv – wenn die Gerichte jetzt sch
on urteilen, gibt das auch für die Behörden mehr Rechtssicherheit. Die wünschen die sich auch!
Hmm… da ist etwas zu versenden, was man einfach nur aufrufen und ausdrucken muss. Dafür dann über 100,- € bzw. dann nachher rund 15,- € zu verlangen ist irgendwie … dreist.
Würd mich mal interessieren, wie das bei meinem Arbeitgeber abläuft, aber damit habe ich nichts zu tun. Laut einer Information sind solche Fälle/Anfragen von einer gesonderten Stelle zu beantworten.