21.2.2006

TURBULENZGESCHEHEN

Nebenklagevertretung. So etwas wie ein Sündenfall für einen Strafverteidiger. Aber von Zeit zu Zeit empfehlenswert wie eine Paartherapie. So konnte ich heute mal aus bequemerer Perspektive erleben, wie verhängnisvoll es sein kann, gegen Augenzeugen zu verteidigen. Noch dazu, wenn es sich um Zeugen mit folgenden Eigenschaften handelt: a) gute Sicht auf die Schlägerei; b) intakte Erinnerung; c) absolut kein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses.

Diese beiden Zeugen sagten aus, dass sie eindeutig gesehen haben, wie die drei Angeklagten den Nebenkläger vermöbelt haben. Wie das Opfer zu Boden ging. Und dort noch etwa anderthalb Minuten geschlagen und getreten wurde. Bis es bewusstlos wurde und die Täter sich aus dem Staub machten.

Die Verteidiger wählten folgenden Ansatz: Die Zeugen haben in winzigen Details unterschiedlich ausgesagt. So sagte zum Beispiel ein Zeuge, er habe nicht gesehen, ob sich auch eine Frau – die Schwester des Nebenklägers – am Ort des Geschehens befand. Er könne sich jedenfalls nicht an eine Frau erinnern. Andere Zeugen hatten jedoch von der Frau gesprochen. Hieraus schloss der Anwalt eines Angeklagten, dass wegen dieses “Widerspruchs” der gesamte Ablauf unklar sei. Keine Frau, keine Schlägerei.

Natürlich sagte er das nicht so banal. Sonst wäre es ja ein Trick aus dem Zauberkasten. Nein, wir schwebten andächtig davon, getragen von der Wucht eines (mir) bis dato unbekannten Wortes.

Turbulenzgeschehen.

Alles, sagte der Verteidiger, war doch ein Turbulenzgeschehen. Er meinte damit: Wo mehrere Menschen sind, geht es rund. Da kommt das Auge des Beobachters gar nicht mit. Für mich fehlte etwas die Behauptung, dass eine Vielzahl von Untersuchungen diese These bestätigt hat. Am besten welche aus Amerika. Trotzdem lauschten alle andächtig.

Turbulenzgeschehen. Das kennt man auch aus den Shows von David Copperfield. Oder Harry-Potter-Filmen. Und vielleicht aus den guten Zeiten, vor der Paartherapie. Ein großes Gewusel, letztlich bleibt nur eine Illusion. Und das, was uns das fehlbare Gehirn als Wahrheit verkauft.

Ich habe mir das Wort gemerkt. Muss allerdings sehen, ob ich es verwende. Geholfen hat es den Angeklagten nämlich nicht sonderlich. Sie kriegten alle Knast.

14 Kommentare zu “TURBULENZGESCHEHEN”

  1. Mathias Schindler meint: (21.2.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Google <a href="http://www.google.de/search?num=100&hs=Bks&hl=de&newwindow=1&safe=off&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&q=Turbulenzgeschehen.&btnG=Suche&meta=&quot; rel="nofollow">spuckt</a> dazu immerhin 10 Treffer aus. Das ist schon fast mehr als Entlassungsproduktivität (zum Stichtag)

  2. Observer meint: (21.2.2006 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Spätestens morgen steht Udo damit auf Platz 1.

  3. Vertreter meint: (21.2.2006 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Scheint wohl schon etwas älter und sozusagen "gebraucht" zu sein, der Begriff:

    "AG München, 30.3.1999, 332 C 36588/98 (ZfS 1999, 328)

    Ist Gegenstand der Aussage eines Zeugen ein sog. Turbulenzgeschehen, ein rasch ablaufender Vorgang, an dem mehrere Personen beteiligt sind, die von dem Vorgang überrascht werden, und wird der Zeuge hierdurch von Affekten erfasst, ist der Zeuge in seiner Beobachtungsfähigkeit beeinträchtigt und seine Aussage hiervon beeinflusst."

  4. Christiane meint: (21.2.2006 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Und wie lange müssen sie sitzen?

  5. Martin_mb meint: (21.2.2006 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    "Keine Frau, keine Schlägerei."

    Klingt doch eigentlich nicht sooo unsinnig. Schließlich hat Bob Marley auch schon einen ähnlichen Wirkzusammenhang besungen… ;-)

  6. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (21.2.2006 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Die Begründungen, mit denen die Gerichte Zeugen die Glaubwürdigkeit einmal zu-, ein andermal absprechen, sind oft reine Poesie.

    Der eine Zeuge erinnert sich an Details, darum wirkt seine Aussage unnatürlich und abgesprochen. Der andere erinnert sich nicht daran, darum ist seine Erinnerung unbrauchbar. Der eine räumt Erinnerungslücken ein, darum wird seine Aussage in den übrigen Punkten besonders glaubhaft; bei dem anderen entwertet es auch seine anderen Aussagen, weil er insgesamt unsicher und fahrig wirkte.

    Das Turbulenzgeschehen wiederum könnte den Wert der Zeugenaussage erhöhen, weil es die Aufmerksamkeit des Zeugen auf den Vorgang und damit seine Erinnerungskraft erhöht; umgekehrt kann es anscheinend seine Beobachtungsfähigkeit beeinträchtigen.

    Ich schätze, jemand, der sich wissenschaftlich mit Wahrnehmungs- und Erinnerungspsychologie befasst, lacht sich über solche Weisheiten tot, wie sie täglich tausendfach in Urteile gepinselt werden.

    Zugegeben, ich möchte nicht gern mit einem Richter tauschen, der aufgrund einer Zeugenaussage entscheiden muss, ob er einen Unschuldigen bestraft oder einen Straftäter laufen lässt…

  7. Alix meint: (21.2.2006 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich den Begriff 'Augenzeuge' höre, bekomme ich eine mittlere Krise. Ich habs hier schon mal erwähnt: ein Kassierer einer Sparkasse hat mich eindeutig als den Täter identifiziert, der die Sparkasse eine Stunde vorher mit vorgehaltener Pistole um einige tausend Märker erleichtert hatte. Der 'echte' Täter wurde ein paar Monate später nach einem erneuten Raubüberfall verhaftet.
    'Augenzeuge' – so ein Mist!

  8. M meint: (21.2.2006 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    gab es nicht mal eine Verkehrssache mit drei Zeugen?
    Zeuge meint, die Ampel war rot.
    Zeuge 2 meint, die Ampel war gelb.
    Zeuge 3 meint, die Ampel war grün.

  9. Streitberg meint: (21.2.2006 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Augenzeugen sind schon spannend. Ich sass mal in einem Bus, der in einen Unfall verwickelt war, bei dem der Täter Unfallflucht begangen hat. Nachdem ich von 5 Mitfahrenden (die alle gute Sicht gehabt hatten) 5 völlig verschiedene Abläufe gehört habe (wie gesagt, DIREKT nach dem Vorfall) fing ich doch an, an dem Wert von Augenzeugen zu zweifeln.

  10. Hootch meint: (21.2.2006 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Hmmm Turbulenzgeschehen… erinnert mich an Unfallereignis… das wirkt auf mich irgendwie pleonastisch.
    Naja, aber wie es aussieht, können Sie dem Ausgang des Prozesses gelassen entgegensehen, Herr Vetter. Und wenn man nach der Verhandlung noch genüsslich einen leckeren Kaffee in der Altstadt trinken (und dabei bloggen) kann, ist doch alles gut;-).

    Grüße!!

  11. marcc meint: (21.2.2006 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    @RA Lothar Müller-Güldemeister: Die Ausführungen ernnern mich an ein Gespräch, dass ich mal mit einen Juristen hatte und er mir was von der "unbewiesenen Schutzbehauptung" erzählte. So wie ich ihn verstanden hatte ist das Juristendeutsch für "Ich weiß nicht warum, aber ich glaube dir nicht". Was für mich doch ein wenig nach Willkür aussieht.

  12. martin meint: (22.2.2006 um 00:26) AntwortenReply to this comment

    @5:
    nee nee Martin_mb; darauf sind schon andere reingefallen. der titel von bob marley bedeutet mitnichten "keine frauen, kein geheule", sondern schlicht und ergreifend "nein meine liebe, weine nicht."

    gut, das paßt nicht UNBEDINGT hierhin, aber immer, wenn ich das höre, macht es mich kribbelig. man muß doch nur mal auf den rest des textes hören, um das sofort zu merken. so ein schönes lied.

  13. Hootch meint: (22.2.2006 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    @12:
    Aber es gibt ne schöne Coverversion von dem Lied: "Ka Alde, ka G'schrei" von J. B. O. Dieses Lied könnte schon eher passen, obwohl es da weniger um die Frau geht, die Zeugen einer Schägerei (nicht) gesehen haben… Vielleicht hatte der Verteidiger dieses Lied im Köpfchen (warum auch immer, hier der Raum für Spekulationen: )

    Grüße

  14. RA J. Melchior meint: (22.2.2006 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    AG München – Urteil vom 30.03.1999 (332 C 36588/98)

    Kurzleitsatz:
    1. Ist Gegenstand der Aussage eines Zeugen ein sog. Turbulenzgeschehen, ein rasch ablaufender Vorgang, an dem mehrere Personen beteiligt sind, die…

    Relevante Normen:
    BGB § 249 S. 2; ZPO § 286;

    Fundstellen dieser Entscheidung:
    ZfS 1999, 328

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