6.3.2006

PASST

Wenn man aus einer Prozesskostensicherheit 14.601,00 € erstattet bekommen hat. Und dann eine Rechnung über 13.880,43 € stellt. Sieht das für den Mandanten getürkt aus.

Ist es aber nicht – sofern das Gebührenprogramm keine Macke hat.

11 Kommentare zu “PASST”

  1. Andre Heinrichs meint: (6.3.2006 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Hat das was mit der Umsatzsteuer zu tun, die auch unter ihrem bürgerlichen Namen Mehrschweinsteuer bekannt ist?

  2. Peter der Große meint: (6.3.2006 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    oder Märchensteuer.

  3. n.n. meint: (6.3.2006 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    gewonnener prozess gegen eine vermutlich insolvente gegenpartei!? und dann noch ein (wegen der rechnung) unzufriedener mandant!? naja, darüber dürfte das honorar aber recht zuverlässig hinwegtrösten ….
    ;-)

  4. Katrin meint: (6.3.2006 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Das hängt davon ab, wie gut du vorher mit ihn über dein Honorar gesprochen hast :-) (ist jedenfalls meine Erfahrung)

  5. Katrin meint: (7.3.2006 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    mit IHM natürlich, man sollte halt nicht im Liegen vor dem Fernseher schreiben ….

  6. huutsch meint: (7.3.2006 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    fernsehen (ehrensenf.de?) und lawblog? BIG TIME!

  7. Alix meint: (7.3.2006 um 07:57) AntwortenReply to this comment

    @6: ehrensenf kommt immer gut an, die Kathrin ist doch ein hübsches Mädel :-)

  8. D.Marzinzik meint: (7.3.2006 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    also ehrensenf.de habe ich heute sofort in

    http://www.net-news-global.de/ übernommen.

    Gut gemacht. Und unter den FAQ gibt es Antworten, wie man selber so einen Blog aufziehen könnte.

    Einfach Klasse !!!

  9. RA Munzinger meint: (7.3.2006 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Die Prozesskostensicherheit soll doch gerade die voraussichtlichen Kosten abdecken. Was soll da jemand türken ?

    Bei einer größeren Differenz plus/minus der angeforderten Summe, wäre ich hellhörig geworden.

  10. eckartt meint: (7.3.2006 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    bezüglich der differenz: kommt drauf an, was man draus macht. ansonsten zustimmung zum kommentar 3/n.n., wie sehr häufig (nicht zu "3", für die korinthenk***er unter uns =;)).

    ot/1: vielen herzlichen dank für diesen blog. ein musterbeispiel dafür, dass lehrreiche – und sinnhafte – dinge genussvoll sein können. danke!

    ot/2: eine bitte, nicht um zu kritisieren oder eine künstliche aufregung zu erzeugen, einfach aus meinem bedürfnis zur sprachlichen klar- und wahrheit: "türken"/"getürkt" bitte nicht mehr so verwenden.

  11. Danny Faak meint: (8.3.2006 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Seit man mir am AG Kerpen mal bei einer Hauptverhandlung mal sagte, man wüsste nicht wie man meine Schuld beweisen sollte, man würde mir aber trotzdem nicht glauben und ich solle doch einfach meine Unschuld beweisen oder 200? zahlen habe ich eine Rechtschutzversicheurng und mich wundert nichts mehr.

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