BITTET UM RÜCKRUF
… bittet um RR. Betr.: Er hatte heute einen Termin um 16 Uhr bei Ihnen…
Er möchte wissen, ob er trotzdem noch verbeikommen kann, da die Sache wohl wichtig ist und sein Flug Verspätung hatte. Er wußte leider seine Rückruf-Nr. nicht.
Ich auch nicht.
Wie sagt der Volksmund so schön: "Ohne Arme keine Kekse!"
Immerhin hat er es geschafft aufgrund der Verspätung anzurufen…. alleine damit ist er wohl schon vielen voraus.
Rauchzeichen schicken. :-)
Das erinnert mich an die "reizende" Mandantin, die mehrfach auf meine Mailbox gesprochen hatte und stinkesauer war, dass ich sie nicht zurückgerufen habe. Konnte ich leider nicht, denn die Dame war umgezogen und hatte es nicht für nötig gehalten, auch mir ihre neue Telefonnummer mitzuteilen.
Es wird wohl langsam Zeit, einen Hellseher zu engagieren ;-)
Wieso Hellseher – wenn noch Gebühren offen sind lohnt sich eine Suche über Telefonbuch oder EMA dann doch noch – und manchmal nach längerer Zeit auch ein Privatdetektiv. Ist interessant wen man so nach 4 -5 Jahren noch aufspüren kann – der sich in Sicherheit vor Forderungen wiegte.
wer hat das gespräch den engegengenommen?hätte der betreffenden person doch auffallen müssen, oder?
@321: Wegen § 195 BGB würde ich mich bei einer Anwaltsforderung nach spätestens 4 Jahren auch in Sicherheit wiegen, oder nicht? (Nicht, dass ich auf die Idee käme, nun gerade meinen Anwalt nicht zu bezahlen)
Mirko: Natürlich bei titulierten Forderungen!