SELBST VERANLASST
Im Beitrag Sieben Stunden hatte ich vor einiger Zeit geschildert, wie mein Mandant auf einer Polizeiwache festgehalten wurde. Währenddessen fuhren Beamte mit dem Schlüssel zu seiner Wohnung und durchsuchten diese.
Wie sich nun herausstellt, hatte gar nicht die Polizei diese Idee. Sondern mein Mandant. Jedenfalls findet sich im Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, mit dem meine Beschwerde zurückgewiesen wird, folgende Formulierung:
Diese – letztlich so vom Beschuldigten veranlasste – Durchsuchung führte schließlich zum Auffinden der Kontobelege.
So weit sind wir also schon, dass Beschuldigten die Durchsuchung ihrer eigenen Wohnung veranlassen. Das ist dann sozusagen die Steigerung der Behauptung der Polizeibeamten, mein Mandant habe seine Schlüssel freudig herausgegeben und sich mit der Durchsuchung seiner Wohnung einverstanden erklärt.
Mit der Frage, wie “freiwillig” jemand handelt, der auf einer Polizeiwache festgehalten wird, setzt sich das Landgericht Düsseldorf mit keinem Wort auseinander. Auch nicht mit der nahe liegenden Frage, ob der Beschuldigte in solchen Fällen qualifiziert darüber belehrt werden muss, dass er mit einer Zustimmung zur Durchsuchung auf Rechte (z.B. die ansonsten zwingende Anordnung durch einen Richter) verzichtet und dass er hierzu nicht verpflichtet ist. So eine Belehrung behaupten jedenfalls nicht einmal die Polizeibeamten.
Ich schreibe am Wochenende eine Gegenvorstellung. Die kann dann ja gleich als Gerüst für die Verfassungsbeschwerde dienen.
Dem polizeilichen Erfindungsreichtum sind kaum Grenzen gesetzt. Vielleicht beantragen die Beschuldigten demnächst auch vorbeugend U-Haft (damit sie nicht versehenlich etwas verdunkeln…) oder erteilen sich selbst Haftstrafen (ich war ja so böse!). 1984 wird kommen, vieleicht nur 3-4 Dekaden später…
[Mit der Frage, wie ?freiwillig? jemand handelt, der auf einer Polizeiwache festgehalten wird, setzt sich das Landgericht Düsseldorf mit keinem Wort auseinander.]
Wäre interessant zu wissen, wie sich der Beschuldigte dazu stellt.
Gruß A. John
Es wiederholt sich:
Herr Vetter schildert (ziemlich einseitig) einen Sachverhalt. Es wird nicht lange dauern und die "Meute" wettert über Polizei und Justiz und sieht den Rechtsstaat ernstlich gefährdet.
Dabei ist doch nur eins passiert: Der gute Herr Vetter ist mit seinen Anträgen in zwei Instanzen unterlegen. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass auch die Verfassungsbeschwerde erfolglos bleiben wird (mal sehen, ob uns deren Ergebnis mitgeteilt wird).
Schon die Möglichkeit, reihenweise Richter mit der Sache zu beschäftigen zeigt doch, dass der Rechtsstaat funktioniert. Rechtsstaatlichkeit ist nicht etwa erst dann erreicht, wenn die Gerichte jedem Verteidigerempfinden genügen.
Etwas anderes ist aber auch vorhersehbar: Hier in diesem Forum wird Herr Vetter auf jeden Fall Unterstützung für seine Ansicht finden.
Und das hilft doch auch!
@3:
Sie haben ja ein erstaunliches Insiderwissen über diesen Fall.
Wirklich erstaunlich, wie man mit scheinbarer Sachlichkeit doch so viel Abwertung in ein Thema hineintragen kann.
Haben Sie eigentlich schon mal von einem Argumentum ad hominem gehört?
Wenn ja: Sie führen gerade eine äusserst interessante Variante desselben durch, indem Sie Tatsachenbehauptungen unverifiziert zum Fakt erklären bzgl. Herrn Vetter.
kopfschüttelnde Grüße
Kai
@RKS:
Typisch Jurist. Mit Verfahrensfragen ablenken. Mit dem eigentlichen Sachverhalt wird sich gar nicht mehr beschäftigt.
Die Ausgangsfrage ist: Ist es in Ordnung, dass jemand mit schwarzer Hautfarbe, der (konform zu den Gesetzen) seinen Ausweis nicht mit sich führt und gegen den außer sehr vagen eventuellen Indizien nichts vorliegt, auf der Polizeiwache stundenlang festgehalten wird, während die Polizei sich unkontrolliert in seiner Wohnung umsieht?
Was hätte in der Situation dagegen gesprochen, den Menschen einfach mit zur Wohnung zu nehmen und ihn dort seinen Ausweis vorzeigen zu lassen? Zudem es mindestens so handfeste Indizien gibt, dass die anderen Indizien (illegaler Aufenthalt weil schwarz und kein Ausweis) sich in Luft auflösen könnten (nämlich existierende Identifikationsmerkmale nichtstaatlicher Stellen wie Bahnkarte).
@ Gast:
"Typisch Jurist. Mit Verfahrensfragen ablenken. Mit dem eigentlichen Sachverhalt wird sich gar nicht mehr beschäftigt."
Tut mir leid, aber diesen Vorwurf würde ich eher nicht gegen RKS erheben. Es ist doch genau umgekehrt: Der Mandant scheint tatsächlich ein Straftat begangen zu haben (mit Kontoauszügen als Beweis). Dieser Sachverhalt scheint doch unstrittig zu sein.
Es sind doch gerade Sie bzw. Herr Vetter, die sich auf die Verfahrensfrage zurückziehen, ob die Erlangung dieses Beweismittels rechtsstaatlichen Verfahrensregeln genügte.
(Was ich übrigens auch verneinen würde. Das ändert aber nichts daran, dass der Mandant so ganz unschuldig nicht gewesen sein dürfte).
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass lawblog im Grunde genommen ein PR-Blog ist. Ist so. PR für die eigene Kanzlei und die eigene Sache.
Ein richtiges juristisches Blog wäre es, wenn nicht nur die Anwaltsseite beleuchtet wird, die in einem subjektiven Blog natürlich eher bevorzugt wird.
@ 7:
Ich finde nicht, dass das Blog so sehr PR-mäßig ist.
Mir ist auch klar, dass die Themen die Ansichten von Herrn Vetter wiedergeben und deshalb natürlich sujektiv sind.
Was mich wundert ist die doch sehr häufig anzutreffende Einseitigkeit der Kommentare.
Vielleicht gibt es RKS gar nicht und Herr Vetter hat RKS nur erfunden, weil er es nicht mehr ertragen konnte, von so vielen Klaqueuren umgeben zu sein.
Wenn es nicht so traurig wäre, würde mich das an einen Witz erinnern:
Trifft ein Polizist auf einen Menschen mit Migrationshintergrund und fragt diesen, ob er sich denn ausweisen könnte. Darauf dieser:"Muß man das heutzutage schon selber machen?"
Naja, dass es hier immer nur einseitige Kommentare gibt stimmt auch nicht ganz. Siehe nur die reichlich kontroverse Diskussion zum Thema Handyrazzia auf dem Schulhof.
Da gab es durchaus verschiedene Ansichten.
Hier wird stets recht munter ohne ausreichende Kenntnis
des Sachverhaltes auf "die Polizei" eingedroschen.
Die von Herrn Vetter stets stark verkürzte Darstellung der
Sachlagen sei der Lust am Bloggen zugeschrieben.
Immer wieder das Reizthema "Polizei". Und dazu weiß dann
Jeder etwas Polizei-Negatives zu kommentieren.
Als seien Polizisten alles Deppen und Dödel.
(Auch solche gibt es wie unter Juristen auch, das sei
unbestritten, aber doch nicht so geballt wie in den Fällen
die hier im lawblog veröffentlicht werden. )
Wer sich ausreichend informiert, wird feststellen, daß nach
Abschluß des 3 jährigen Studiums an einer "Fachhochschule für Polizei"
das mit dem " Diplomverwaltungswirt (Polizei) " und dem Dienstgrad
Polizei- / Kriminalkommissar endet, Stoff vermittelt wird und
geprüft wird, der mindestens 4 Semestern Jurastudium entspricht.
Natürlich mit Laufbahn – spezifischen Fächern wie Polizeirecht,
Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Kriminalistik, Kriminologie,
und Weitere.
Auf den "Sieben Stunden" Fall und die Fortführung hier möchte ich
wegen fehlender Detailkenntnisse garnicht eingehen.
-Diese letztlich vom Beschuldigten verannlasste Durchsuchung – Mein Sohn sagt manchmal "heut ist Gegenteiltag", vieleicht spielten die Verantwortlichen das auch… Widersetzen / Veranlassen?
@RKS
"Was mich wundert ist die doch sehr häufig anzutreffende Einseitigkeit der Kommentare."
Schonmal überlegt, daß das Blog eines Strafverteidigers vielleicht ein Publikum anzieht, das keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellt?
Anders gesagt: Was Sie bemängeln ist ungefähr so sinnvoll wie die Anmerkung, es sei verwunderlich, daß bei einem Konzert mit schweren Stromgitarren erheblich mehr Headbanger als Frackträger anwesend sind…
@11: Nun dürfte es leider so sein, daß die korrekten Polizisten ( Richter, Finanzbeamten, Universitätsprofessoren, Gemüseverkäufer) viel seltener auf dem Schreibtisch eines Anwalts landen als die von Dir zitierten Deppen und Dödel.
Und daß ein Strafverteidiger naturgemäß beruflich öfter mit Polizisten als mit Gemüseverkäufern zu tun hat, dürfte auch eingängig sein.
Also warum die Aufregung?
@13: Du warst schneller.
Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der
Wolfgang Neskovic Vorsitzender Richter am Landgericht Lubeck (seit dem 22.2.2002 ist Neskovic Richter am Bundesgerichtshof)
@11 Praktiker:
Wo ist denn der Zusammenhang zwischen der Ausbildung
eines Kommisars und des Verhaltens eines 'Polizeibeamten'?
Polemik ersetzt nunmal keine Logik – aber netter Versuch.
Ist es keine Straftat, wenn ein Polizist eine illegale
Hausdurchsuchung durchführt? Darf man dann nichts dagegen
sagen?
Sollten nicht gerade Polizisten eine Vorbildfunktion
einnehmen, was Gesetzestreue angeht?
In dem Beruf zählen und schaden schwarze Schafe nunmal
doppelt.
Ich kann nicht verstehen, wie sich jemand so gehen lassen kann,
obwohl hier nur im Sinne der Meinungsfreihet kommentiert wird.
Grüße, Johanna
@ 13:
Das ist ein Aspekt, über den ich auch schon nachgedacht habe. Aber wie sieht das Publikum aus, das vom Blog eines Strafverteidigers angezogen wird?
Nur eine Beobachtung, die ich zu dieser Frage gemacht habe und die ich mir nicht erklären kann:
Einerseits gehört es hier zum guten Ton über Polizei, Justiz, Verwaltung, GEZ oder sonst was öffentlich-rechtliches hemmungslos zu wettern. Wird aber ein konkreter Fall mit überführtem Täter und echtem Opfer geschildert, so kann andererseits die zu verhängende Strafe nach Meinung einer Vielzahl der Kommentatoren gar nicht hoch genug ausfallen. Hierin sehe ich eine Diskrepanz, die ich mir auf Anhieb nicht erklären kann.
Oder stimmt meine Beobachtung nicht?
@18: "Oder stimmt meine Beobachtung nicht?"
Ich halte die Beobachtung für richtig. Ich habe das nicht nachgeprüft, aber den scheinbaren Widerspruch zwischen ÖR-Schelte und "hängt ihn höher!" kann man vielleicht dadurch erklären, dass die Beobachtung die Äußerungen einzelner zu Äußerungen einer Gruppe zusammenfasst.
Es gibt hier sehr wohl einige regelmäßige Kommentatoren, die gerne auf Polizei, GEZ, etc. eindreschen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass das immer dieselben sind, die nach drakonischeren Strafen rufen. Einige der bekannten Kommentatoren kann man einfach bestimmten Meinungsrichtungen zuordnen und sie werden beim entsprechenden Thema auch entsprechend posten. Mischt man die Äußerungen aller Kommentatoren zusammen, kommt eben ein scheinbar widersprüchliches Gesamtbild heraus.
@ 6: Völlig falsch, der Mandant hat keine Straftat begangen. Der Verdacht war illegaler Aufenthalt, aber das traf nicht zu.
Und welche Rolle spielen dann die erwähnten Kontobelege?
@17 Johanna,
1. Qualifizierte Ausbildung = qualifiziertes / sachgerechtes Einschreiten.
2. Polemik / Logik ? der Vorwurf erschließt sich mir nicht .
3. Natürlich ist es eine mit Strafe bedrohte Handlung wenn
ein Polizeibeamter, wie Sie unterstellen, handelt.
4. ? "illegale Hausdurchsuchung" . Das LG hielt sie für legal.
5. Vorbildfunktion : JA
6. Schwarze Schafe gibt es überall.
7. Meinungsfreiheit, die ich auch für mich reklamiere
8. Wo ist Ihr Problem ?
9. Wie sagte mein Großvater :
"Schaffe, lerne , leiste was,dann hast' de, kannste'de bist 'de was"!
Das las ich erst jetzt:
>> Ich kann nicht verstehen, wie sich jemand so gehen lassen kann,
obwohl hier nur im Sinne der Meinungsfreihet kommentiert wird.
Grüße, Johanna
@23,
da fehlt etwas:
GEHEN LASSEN ??
@22:
[4. ? “illegale Hausdurchsuchung” . Das LG hielt sie für legal.]
Und Herr Vetter hält sie für illegal. Zwei Meinungen. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass die eine von einem Rechtsanwalt und die andere von einem Richter stammt. Und Herr Vetter hat IMO berechtigte und wesentliche Fragen aufgeworfen, die das LG wohl nicht untersucht hat, womit das Urteil zumindest fragwürdig erscheint.
Dennoch: Auch wenn sich irgendein Gericht schließlich doch noch mit den entsprechenden Fragen im konkreten Fall beschäftigt, heißt das noch lange nicht, dass damit die Hausdurchsuchung tatsächlich für unrechtmäßig erkannt wird. Schließlich könnte jenes Gericht diese Fragen würdigen, aber etwa zu dem Schluss kommen, dass eine qualifizierte Belehrung nicht notwendig war, oder aber stattgefunden hat und dass der Beschuldigte trotz des psychischen Drucks, der im Polizeigewahrsam natürlicherweise auf einer Person lastet, noch in der Lage gewesen sei, "freiwillig" zu handeln. Auch darüber könnte man streiten, aber auf einer völlig anderen Ebene als über die Lücken, die das Urteil laut Artikel scheinbar aufweist.
Es bleiben allerdings inhaltliche Fragen, auf die der Artikel keine Antwort gibt. Man kann z.B. ebenfalls fragen, ob die von Herrn Vetter aufgeworfenen Fragen für den Richter ebenfalls so naheliegend gewesen sein müssten. Man kann auch fragen, woher das Gericht die Information über die angebliche Veranlassung der Durchsuchung durch den Beschuldigten hatte (vermutlich aus dem Polizeiprotokoll o.ä.), warum Herrn Vetter diese Information nicht vorlag bzw. wenn doch, warum Herr Vetter diese scheinbar naheliegenden Fragen denn dann dem Gericht in seiner Beschwerde nicht gestellt hat, oder ob er sie doch gestellt hat und das Gericht sie ignoriert hat.
Fragen über Fragen. Ich bin kein Anwalt, kenne den konkreten Fall nicht und kann sie daher nicht beantworten. Als Wissenschaftler bin ich jedoch geradezu dazu erzogen worden, die an einen zu untersuchenden Sachverhalt angrenzenden Fragestellungen zumindest zu betrachten und ggf. (kurz) zu diskutieren, und wenn die Rechtswissenschaft wirklich eine Wissenschaft und nicht nur Rechtsprechung nach Gutdünken sein will, dann sollte man diesen wissenschaftlichen Anspruch auch an ein Gerichtsurteil stellen dürfen.
Die von Herrn Vetter gestellten Fragen erscheinen mir aber nicht nur angrenzend, sondern von zentraler Bedeutung in diesem Fall. In wissenschaftlicher Hinsicht wäre das Urteil – sofern die Dinge so sind, wie Herr Vetter sie darstellt – zumindest unvollständig und ob das LG tatsächlich richtig liegt oder eher Herr Vetter, ergibt sich daraus wohl kaum.
@ 25:
Auch als Rechtswissenschaftler sollte man wissen, dass das LG im vorliegenden Fall nicht durch Urteil sondern durch Beschluss entschieden haben muss. :-)
@26: Ich habe nicht gesagt, dass ich Rechtswissenschaftler bin. Ich habe zwar auch nicht gesagt, dass ich keiner bin, aber ich denke doch, dass "Ich bin kein Anwalt" auch ein wenig mehr bedeutet als "Ich arbeite nicht als Anwalt". Und somit – um das klarzustellen: Ich bin kein Rechtswissenschaftler…und kein Anwalt ;-)
Natürlich hätte ich auch einfach nochmal in den Artikel schauen können, denn da steht ja "Beschluss" und nicht "Urteil". Trotzdem sollte auch ein Beschluss sauber begründet sein, oder?
@( 25 )Ralf,
woher saug(t)en Sie Ihre (Er)-Kenntnisse ?
(Ich bin ja nicht, ich ich habe ja nicht gesagt…..
und im Übrigen habe ich nicht gesagt daß…..
und ein Wissenschaftler bin ich eigentlich
auch nicht so wie ich es geschreiben habe.)
__________________________________________
Es wäre für künftiges Austauschen von Meinungen
zu bloggenswerten Vorgängen sicherlich dienlich,
würde Udo Vetter Prozess- Akten, mit selbstverständlich
unkenntlich gemachten relevanten / persönlichen
Daten, zur Ansicht bereit stellen. Vollständig.
Ist doch nicht schwer. Oder ?
@8
Vielleicht gibt es RKS gar nicht und Herr Vetter hat RKS nur erfunden.
Das glaube ich nicht, aber ich vermute ja seit langem, dass RKS in der Nähe von Herrn Vetter sitzt. Ich bitte um Aufklärung falls ich falsch liege.
@28:
"und ein Wissenschaftler bin ich eigentlich
auch nicht so wie ich es geschreiben habe.)"
Ich habe geschrieben, dass ich Wissenschaftler bin. Es gibt aber noch mehr Wissenschaften als die Rechtswissenschaft.
warum hat sich der mandant eigendlich 7 stunden festhalten lassen ohne seinen anwalt zu kontaktieren?
@ Praktiker
Ich habe schon mehr Volli* mit Fachhochschulausbildung gesehen als Ihnen lieb sein kann. Es geht hier um Rechtsempfinden und die professionelle Anwendung von Fachwissen. Für beides spricht der geschilderte Fall nun nicht gerade.
@ 17 Johanna
Praktiker, der auch unter Oldman "firmiert" und sich andernorts berühmt, beim Verfassungs- und Personenschutz tätig gewesen zu sein, ist nach eigenen Angaben bzw. allgemein zugänglichen Quellen (Oldblog) pensionierter Polizeibeamter; daher rühren seine intensiven Attacken gegen dich. Ob er auch die von ihm beschriebene Laufbahn eines Kriminalkommissars mit Erfolg durchlaufen hat, wage ich zu bezweifeln.
@ 33
Sorry, hatte vergessen, mich anzumelden.
OT:
@(33)Anonymus, (34)Justus,
Sie sind offensichtlich so einfältig, das von "Jurastudentin",
identisch mit "Johanna" , "Unbequem" und
"andere (n) Anonymous" Kolportierte wieder zu käuen.
Geordnete Verfahren benötigen Zeit.
Nicht nur daß mich Ihr Verhalten als Jus. Studierende enttäuscht,
auch mit Blick auf § 154 StGB könnte eigene Zurückhaltung
Ihnen eher dienlich sein.
Praktiker: Ich wäre eher vorsichtig mit derartigen "Identitätsbehauptungen", wenn ich sie nicht überprüfen kann.
@35: Hm, das Lawblog als andere zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle? ;)
Nach diesen Kommentaren fühle ich mich wieder in meiner Meinung bestätigt, dass die Vorgabe mit vollem Namen und gültiger Emailadresse zu kommentieren die Qualität der Kommentare um einige Etagen hebt.
@38 Martin Hiegl:
Zumindest hat RA Udo Vetter von mir eine gültige Email-Adresse.
Das unter einem Pseudonym gepostet bzw. gebloggt wird, kann unterschiedliche Gründe haben, z.B. braucht mein Arbeitgeber nicht unbedingt zu wissen,
dasswas ich blogge. Das hat nichts mit Ängstlichkeit zu tun, sondern mit einer Schreibfreiheit, die ich sonst nicht hätte.Gruß vom Alix
alix48_at_gmx_dot_de
Sehr interessantes Thema und ich hoffe der Anwalt lässt sich nicht unter kriegen. Leider habe ich auch die Erfahrungen gemacht das dies kein wirklicher Rechtsstaat ist nur mit dem Glück einen unbefangenen, unabhängigen, aufrechten und intelligenten Richter vor sich zu haben.Richter mit diesen Eigenschaften sind selten in diesem Land. Das zeigt das die Exikutive schalten und walten kann wie sie will. Menschenschicksale zählen da nichts. Das schlimme ist die glauben wirklich sie sind im Recht denn die die Beamte sind müssen ja unfehlbar sein in diesem Land, sonst wären wir doch kein Polzei und Überwachungsstaat!?!