ANWÄLTIN AUS DEM SAAL GETRAGEN
Die ausgeschlossene Verteidigerin des mutmaßlichen Holocaust-Leugners Ernst Zündel ist heute aus dem Gerichtssaal getragen worden, berichtet der Tagesspiegel. Die Anwältin hatte sich wieder auf die Verteidigerbank gesetzt und sich geweigert, in den Zuschauerraum zu gehen.
Vielleicht wäre es besser gewesen, die Frau in den Zuschauerraum zu tragen. Die verbliebenen Verteidiger haben sich jetzt bestimmt eine Notiz auf dem Zettel mit möglichen Revisionsgründen gemacht. Bei mir stünde da “Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes?”
"weil sie der versuchten Strafvereitelung dringend verdächtig sei"
Bei aller politischen Meinungsverschiedenheit mit diversen Kreisen, wozu bitteschön habe ich als Angeklagter denn meinen Anwalt?
Geht es da um Rechtsstaat oder Rechthabstaat? Ist das Politshow oder ein Prozess bei dem der Angeklagte eine Chance hat, sich zu verteidigen.
Da gab es mal so einen Volksgerichtshof. Und die Urteile waren im vorhinein schon klar…
Ist es nicht so, dass da eine Zuschauerin den Prozess gestört hat und deshalb aus dem Saal entfernt wurde? Inwieweit soll das ein Revisionsgrund sein?
@2 jss
Hört sich gut an. Herr Vetter war sich auch nicht sicher (vgl. kursives "möglichen"). Kann man so oder so sehen, kommt wohl auf das Stören an. Tatsachenfrage.
Ich könnte mir vorstellen, daß die Verteidigertätigkeit nicht selten ein Drahtseilakt ist: auf der einen Seite die Interessen des Mandanten vertreten, auf der anderen Seite aber keine Strafvereitelung begehen. Klar, in der Theorie funktioniert das – aber in der Praxis und auf Dauer? Ich habe da so meine Zweifel.
@ 1:
Der Angeklagte hat seinen Verteidiger jedenfalls nicht, damit er trotz Entzugs des Rederechts durch den Vorsitzenden (bis man es dahin schafft, muss man schon einiges geleistet haben!) Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischem Inhalt abgibt und sich während der Befragung des Angeklagten durch den Vorsitzenden fortwährend in einer Rede an die im Gerichtssaal anwesenden Zuhörer wendet, in der er unter anderem den Holocaust leugnet und das Deutsche Reich als fortbestehend bezeichnet.
Das jedenfalls wirft man der Verteidigerin vor. Wer dann die Politshow veranstaltet, steht wohl außer Frage.
Der Vergleich mit dem Volksgerichtshof ist da so neben der Sache liegend wie nur was.
Sorry, ich war zu schnell.
Nr. 5 war ich.
@1: Du bist wohl auch so ein kleiner geistiger Brandstifter, wie?
@ 1., Twig:
Schauen Sie sich mal einen Film an wie z.B. "Sophie Scholl – Die letzen Tage", dann lernen Sie, wie der Volksgerichtshof gearbeitet hat!
Einerseits den Volksgerichtshof mit einem rechtsstaatlich arbeitenden bundesdeutschen Gericht und damit andererseits auch dessen Opfer mit solch moralisch und geistig degenerierten "Organen der Rechtspflege" wie der Anwältin von Zündel (oder auch Zündel selbst – schauen Sie sich doch mal an, was der Kerl im Internet so verbreitet!) zu vergleichen, zeugt von einem ziemlich entgleisten Wahrnehmungs- und Urteilsvermögen Ihrerseits.
@ 4, Hobbyjurist:
Ich glaube, das Wichtigste für einen Anwalt ist es, sich nicht mit seinem Mandanten "gemein" zu machen. Das hat die Anwältin hier offensichtlich getan und damit jede geistige Distanz verloren (wahrscheinlich nie gehabt). Wenn man dann die Strafprozessordnung als Richtschnur benutzt und konsequent die dort verbrieften Rechte des Mandanten wahrnimmt, dürfte es im Regelfall so schwierig eigentlich nicht sein.
[tagesspiegel.de]"Der 66 Jahre alte Angeklagte lässt sich von insgesamt drei Wahl- und [b]drei Pflichtverteidigern[/b] vertreten."[/tagesspiegel.de]
Könnte mir mal bitte kurz jemand erklären, warum er 3 Pflichtverteidiger hat? Worauf stützt sich das bitte ?
*tia*
Wayne
Inwiefern der Richter die Öffentlichkeit im Prozess zulässt, ist Ermessenssache. Er darf also nicht ermessensfehlerhaft handeln. Wenn es noch andere Zuschauer gab, dürfte es damit kein Problem geben. Aber trotzdem: Super Show.
@Wayne:
Kann wohl niemand erklären, weil es wohl nicht stimmt. Mehr als 3 Verteidiger sind in keinem Prozeß erlaubt, daher natürlich erst recht keine 3 Pflichtverteidiger, wenn es Wahlverteidiger gibt. Möglich wären 3 als Wahlpflichtverteidiger bestellte Anwälte…
"Inwiefern der Richter die Öffentlichkeit im Prozess zulässt, ist Ermessenssache."
Ist § 169 GVG geändert worden? Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich." Ausnahmen davon ergeben sich aus §§ 171a, 171b und 172 GVG.
Ein Ermessen, ob die Öffentlichkeit "zugelassen wird" gibt's demnach nicht, denn die öffentlichkeit ist von Gesetzes wegen zugelassen. Ermessen wird teilweise für den Ausschluss der Öffenlichkeit eingeräumt, aber auch da sehe ich keine Norm, die es rechtfertigen würde, einen ausgeschlossenen Verteidiger aus dem Gerichtssaal zu verbannen (statt nur auf die Zuschauerbank).
@11
doch, doch, das stimmt schon. Pflichtverteidiger zählen bei der "Dreierregelung" nicht mit.
@all
Die Dame hat immerhin den Schöffen am Beginn des Prozesses angedroht, sie würden nach dem RStGB '44 erschossen, wenn der Endsieg denn dann endlich da wäre. "Gratwanderung" naja…
@ 13: aber warum sollte der Herr einen (oder gleich 3 !) Pflichtverteidiger gestellt bekommen, wenn er sich offensichtlich 3 Wahlverteiger leisten kann ?
Oder bin ich jetzt einfach nur auf dem völlig falschen Dampfer ?
Pfichtverteidiger werden in großen Verfahren neben Wahlverteidigern bestellt. Da die Wahlverteidiger jederzeit aussteigen können, dient das zur Sicherung des Verfahrens. Denn der Pflichtverteidiger kann nicht einfach tschüss sagen.
Allerdings hat der Beschuldigte auch bei den Pflichtverteidigern das Recht, Anwälte seiner Wahl zu benennen. Dem muss das Gericht grundsätzlich folgen.
@ 12
Danke für die Berichtigung.
Nun mal ohne juristisches Wissen:
Das OLG hat die Anwältin vom Verfahren ausgeschlossen. Allerdings läuft die Rechtsmittelfrist noch, so dass der BGH diese Entscheidung – wegen ihres Verhaltens wohl eher theoretisch – immer noch kippen könnte. Dann wäre sie doch weiterhin seine Anwältin und es wäre mindestens ein Tag ohne sie verhandelt worden. Das kann aber nicht zulässig sein. Müsste dann nicht die Verhandlung wiederholt werden? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Verhandlung bis zur Rechtskraft des Ausschlusses auzusetzen?
Nach Rechtskraft hätte sich die Anwältin vielleicht auch nicht so aufgeführt.
Mir scheint das Ganze doch auch ein kleines Machtspielchen zwischen Richter und Anwältin zu sein.
Zitat aus Rhein-Neckar Zeitung
http://www.rnz.de
REGIONAL – MANNHEIM 06.04.2006
Polizeieinsatz im Zündel-Prozess
Im Mannheimer Landgericht: Verteidigerin des Holocaust-Leugners wurde aus dem Saal getragen
Von Julia Ranniko
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Die Anwältin habe versucht, den Prozess publikumswirksam zur Farce zu machen.
Trotz des Ausschlusses wollte die Juristin ihren Mandanten zunächst weiter verteidigen. „Ich habe mich schützend vor Herrn Zündel gestellt und auch das Deutsche Reich“, erklärte sie.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66 Jahre alten Zündel vor, er habe von Kanada aus via Internet den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit geleugnet. Bereits der erste Prozess gegen den Angeklagten war an seiner Anwältin gescheitert.
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Der Ausschluss der Juristin ist der Höhepunkt einer Serie von Eklats in der seit Februar laufenden Neuauflage des Prozesses. Immer wieder kam es zu heftigen Streitereien zwischen Gericht und Verteidigung, der Vergleich eines Zuschauers mit der Nazi-Justiz sorgte für Tumulte, gegen mehrere Besucher verhängte der Richter Ordnungsgelder.
Als die Polizistinnen die zierliche Anwältin abführen wollten, ließ sie sich auf die Knie sinken und aus dem Raum tragen.
Erstmals wurde Zündel nicht mit Applaus im Gerichtssaal begrüßt. Richter Meinerzhagen hatte den Zuschauern vor Beginn in einer kleinen Ansprache mit Sanktionen bei „nicht ordnungsgemäßem Verhalten“ gedroht.
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Mit solchen verirrten Geschöpfen habe ich kein Mitleid. Der Rechtstaat darf sich von seinen Gegnern nicht vorführen lassen.
Der "Assistent" der Verteidigung, Horst Mahler, wurde im Rahmen seiner Verfahren schon auf "altersbedingte Abbauprozesse" untersucht, berichtet die FAZ.
Wenn man das Verhalten der Verteidigerin bewertet (gestützt auf die FAZ-Berichterstattung) hätte man die Begutachtung ausweiten sollen.
Die Anwältin ist wohl auch eine Strohfrau von Horst Mahler.
@18, RA Munzinger,
Der Einschätzung, daß es sich bei dem Posting um ein "Zitat" handelt, kann ich nicht folgen. Weder sind die Voraussetzung für ein Klein- noch für ein Großzitat geben.
Inhaltlich stimme ich zu, was den letzten Satz angeht.
Besagte Anwältin von Zündel sollte am besten gleich wieder vor Gericht erscheinen. Aber als Angeklagte.
@18
hab ich auch nicht, aber wenn wir gesetzte haben, müßen wir uns auch dran halten (sagt zumindest mein bester freund immer, der ist jurist).
das ist nämlich der unterschied zum volksgerichtshof @ 1.
"…und sich auch nach Aufforderung des Richters geweigert, sich in den Zuschauerraum zu setzen."
Eine ausgeschlossene Verteidigerin ist m.E. nur Zuschauerin.
Eine Zuschauerin aber, welche sich auf die den Verteidigern zugewiesenen Plätze setzt und womöglich auch ansonsten als Verteidigerin auftritt, könnte durchaus die Verhandlung stören.
Das schlimme ist, dass dieser Eklat offenbar nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Das Auftreten der Verteidiger scheint derart unmöglich gewesen zu sein, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren kaum durchführbar war; eine Revision könnte also leider Gottes sogar noch Erfolg haben.
@1.: Der Kommentar ist unerträglich. Ich kann nur hoffen, dass er aus Ahnungslosigkeit mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens herrührt.
und genau solche Auseinandersetzungen tragen dazu bei, dass man bei den tausendfachen Vergleiche mit der NS-Zeit immer mehr allergisch reagiert.
An den Volksgerichtshof erinnert mich das nicht, aber an einen politischen Prozess allemal. Hier geht es nicht um entlastende Beweise, sondern um Tabuthemen, die nicht beweistauglich sind. Ihre Auslassung wegen des dt. Reiches usw. sind natürlich etwas befremdlich.
Es soll hier ein politischer Machtkampf im Gerichtssaal ausgetragen werden. Alles irgendwie unwürdig.
@24
meine meinung, wenn eine "nicht-mehr-verteidigerin" vorne im gerichtssaal herumhoppelt, dann stört sie die verhandlung.
@26
zu den meinungsdelikten bzgl. der deutschen geschichte mag man ja stehen wie man will, aber dass die frau den schöffen mit erschiessung droht ist wirklich zu viel.
@27 Wenn das wirklich stimmen sollte, ist die Zurechnungsfähigkeit schon ein Thema. Aber ich denke, es gibt auch viel Übertreibungen in dieser brisanten Lage. Da wird schon mal das ein oder andere verdreht und hineininterpretiert.
@anonymous:
Dem Tagesspiegel war zu entnehmen, das die Vetreidigerin ausgeschlossen wurde.
Das in Deutschland es manchmal hapert mit dem Recht bekommen ist doch einem Leser des Lawblog bekannt.
Und was Herrn Zündel betrifft:
Ich schrieb schon im Kommentar 1:
"Bei aller politischen Meinungsverschiedenheit mit diversen Kreisen, wozu bitteschön habe ich als Angeklagter denn meinen Anwalt?"
Mit einer Einstellung "pro Zündel" hat das nix zu tun.
Aber auch ein Rechtsradikaler im Gegensatz zu den Armen Menschen vor dem Volksgerichtshof ein Recht auf einen Fairen Prozess. Kriegt er den nicht (wobei mir die Mannheimer Vorgänge en Detail so nicht geläufig sind), dann sind wir als Staat eben keinen Deut besser als die damals. Jetzt klarer?
Und einen tagtäglichen Verlust und Schwund an Grundrechten kann man unserem Staat durchaus attestieren.
@ 29:
"wobei mir die Mannheimer Vorgänge en Detail so nicht geläufig sind"
Offensichtlich. Sonst würden Sie nicht solche abstrusen Vergleiche anstellen.
"Bei aller politischen Meinungsverschiedenheit mit diversen Kreisen, wozu bitteschön habe ich als Angeklagter denn meinen Anwalt?"
Zur Wahrnehmung meiner Rechte.
Zu diesen Rechten gehört es aber sicherlich nicht, ein Gericht andauernd zur Plattforum für verfassungsfeindliche Agitation (egal, ob nun von links oder rechts oder von sonstwo) umzufunktionieren zu wollen (oder auch Richtern mit der Erschießung zu drohen). Wie schon weiter oben gesagt wurde: Der Rechtsstaat darf sich nicht von seinen Gegnern vorführen lassen. Das ist auch unter dem Stichwort "wehrhafte Demokratie" bekannt.
@29 "oder auch Richtern mit der Erschießung zu drohen"
nun sind es schon die Richter, die erschossen werden sollten? Ich halte das für ein Gerücht. So bescheuert kann sie wohl nicht sein…
@ 31:
In der allgemeinen Berichterstattung stand, dass sie den Schöffen tatsächlich die Erschießung nach den Vorschriften des RStGB '44 in Aussicht gestellt haben soll.
Allerdings würde ich hierauf auch nicht allzuviel geben. Hier könnte auch eine Aussage zugunsten der Auflagensteigerung etwas "aufgebläht" worden sein. Es fällt mir jedenfalls sehr schwer, mir DAS vorzustellen.
@1:
In meinem Kommentar Nr. 5 hatte ich Ihnen auch gar keine "Pro Zündel"-Einstellung unterstellt. Das war – vielleicht – eher Kommentar Nr. 7.
Ich meine allerdings, dass man sich vor einem hingerotzten Volksgerichtshofvergleich etwas besser informieren sollte, was Sie ja, wie Sie auch selbst in Kommentar 29 schreiben, offenkundig nicht getan haben. Lesen bildet.
@32
oh, der mann vom gericht ist heut aber lang im gericht. oder sollte das mit den langen richterarbeitszeiten doch kein gerücht sein?
;-)
Und noch einmal:
Zündel sagt seine Meinung (keine schöne und auch nicht meine!)
Dafür wird er nach Deutschland ausgeliefert (vom Land der Meinungsfreiheit).
Jetzt wird ihm für seine Meinung der Prozess gemacht.
Seine Anwältin benimmt sich aus nicht so ganz klaren Gründen mehr als nur pro ihrem Angeklagten. Der Richter lässt sich auf dieses Spielchen zumindest soweit ein, das es eskalieren kann. Anwältin entfernt. Und Zündel ist-für gewisse Kreise- schon halb Märtyrer! Denn nicht einmal verteidigt werden darf er. Einfach mal einschlägige Internetseiten lesen. Auch das bildet, nämlich ein Bild von Zündels Fans. Kein Bild was mir gefällt.
Nur, wenn etwas wie hier dann auch noch in der Presse verzerrt, unrichtig, unvollständig oder übertrieben wiedergegeben wird, dann freuen sich die genannten Kreise.
Lasst doch die Leute ihren Sermon abgeben. Lasst sie ins Leere laufen. Und bietet nicht die Bühnen für sinnleere Agitationen wie die geschilderte. Ein trockener Kommentar verschafft sicher mehr Respekt als diese Vorgehensweise.
Und eine Demokratie muss in meinen Augen nicht wehrhaft sein, sondern einfach nur besser. Dann haben sich alle sogenannten "Alternativen" erledigt.
@ 33:
Als Richter ist man eben immer im Dienst ;-)
[Ich war zwar auch um ähnliche Uhrzeiten - zugegebenermaßen selten - auch schon im Büro wie auch manchmal am Wochenende, aber im allgemeinen bin ich um die Zeit dann doch zu Hause. Lawblog mit Musik - jetzt gerade berufspassenderweise von der von mir hochgeschätzten Band Interpol - über die Lautsprecher macht doch gleich doppelt so viel Spaß ;-)]
@24: Wenn das so stimmt, wie Du es schreibst, dann hat die Dame ja öffentlich darauf verzichtet, dem Prozeß weiter beizuwohnen, wenn sie nicht auf die Zuschauerbänke wollte.
Also dürfte es aufgrund dieser Willensäußerung kein Problem darstellen, daß man sie gleich ganz aus dem Saal getragen hat.
Zu den "anwaltlichen" Hintergründen des Zündel-Prozesses stand kürzlich ein hervorragender Artikel in der FAS. Leider ist der nur gegen Bezahlung abrufbar:
faz.net/IN/INtemplates/fa...wischenseite.asp&dox={E90D443D-A289-B34C-9E6D-0FA15937772B}&rub={594835B6-7271-4A1D-B1A1-21534F010EE1}
Die Dame, die jetzt aus dem Gericht getragen wurde, verfolgt kein anderes Ziel, als den Prozess zum Platzen zu bringen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Rückschau, die der FAS-Artikel auf die seinerzeitigen RAF-Prozesse bietet. Da liefen die Dinge nämlich ganz genau so, und sogar die Protagonisten sind gleich geblieben. So ist Mahler, der damalige Topverteidiger der RAF, der engste Berater von Frau Stolz (? ich glaube so heißt sie). Bei Mahler ausgebildet wurde übrigens Stöbele von den Grünen in der Anwaltsstation des Referendariats. Mahler und die anderen RAF-Anwälte (darunter insbesondere auch unser Ex-Innenminister Schily) hatten dabei allerdinsg weniger politische Ambitionen – wieso sonst würde Mahler heute statt ganz links den ganz rechten Rand beraten? Es geht dieser Gruppe alter und nun junger Anwälte und -innen einzig darum, den Rechtsstaat vorzuführen und Strafprozesse zu torpedieren. Der FAS-Artikel sprach von tief sitzendem Hass der Anwälte gegen das staatliche System, ohne dass es auf die Farbe des politischen Extremismus ankäme.
Soviel nur mal am Rande.
@37
Schöne einfache Argumentation – Bildniveau. Ich denke es geht um mehr, aber das nur am Rande ;-)