5.4.2006

LEIHARBEITER

Schon merkwürdig, wenn man im Urteil einer Strafkammer des Landgerichts liest, dass der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht ist. Aber selbst im Geschäftsverteilungsplan, der freundlicherweise online ist, wird er so bezeichnet.

Wahrscheinlich ist der Richter Leiharbeiter. Das Beamtenrecht macht ja so manches möglich.

9 Kommentare zu “LEIHARBEITER”

  1. A.Schulte (Link) meint: (5.4.2006 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    So etwas ähnliches gibt es hier in Osnabrück auch. Einen RiLG der am Amtsgericht als Strafrichter tätig ist. Habe ich das erstemal auch zweilmal hingeschaut.

  2. hilario (Link) meint: (5.4.2006 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    bekommt er dann eigenltich das selbe gehalt Wie am am OLG auch oder wird er wie ein RiLG bezahlt?

  3. sopran (Link) meint: (5.4.2006 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Referendararbeitsgemeinschaftseinführungslehrgangsstoff. Ist so Vorschrift. Amtsbezeichnung. Wird überall genau so gemacht.
    de.wikipedia.org/wiki/Deu...esetz#Berufsbezeichnungen

  4. n.n. meint: (5.4.2006 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    das ist nicht weiter ungewöhnlich. man findet auch am landgericht "richter am amtsgericht" und am amtsgericht "richter am olg". das hat seine ursache meistens darin, dass die armen menschlein an dem einen gericht nur eine 75% stelle haben und den restlichen dienst an einem anderen gericht versehen. manchmal ist man aber auch einfach nicht schnell genug mit der umbenennung hinter der beförderung hergekommen.

  5. ocj von yadayada.de (Link) meint: (5.4.2006 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    So etwas ist fast immer das Resultat einer Stellenteilung: Der Richter wird mit halber Arbeitskraft beim OLG und mit halber Arbeitskraft am LG eingesetzt. Für eine Bezeichnung muß man sich dann schließlich entscheiden.

  6. skugga meint: (5.4.2006 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Ich fing die Tage auch leicht an zu schielen, als unter einem OLG-Beschluß ein Richter am AG zeichnete. Sieht so aus, als müsse mich das fürderhin nicht mehr aus dem Konzept bringen. :o)

  7. A.Schulte (Link) meint: (6.4.2006 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    @3 Referendararbeitsgemeinschaftseinführungslehrgangsstoff ==> schönes Wort ;-)

    Ich war bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Bezeichnung davon abhängt auf welcher Planstelle der Richter sitzt. Also z.B. ein Richter der auf einer Palnstelle beim AG sitzt, aber gerade zum OLG abgeordnet ist um dort erprobt zu werden würde dann mit RiAG unterschreieben.

  8. ocj von yadayada.de (Link) meint: (6.4.2006 um 06:56) AntwortenReply to this comment

    @6:

    Das ist noch einfacher zu erklären: Nach einigen Jahren (~5-10) muß ein jeder RAG und RLG zur sogenannten "Erprobung" zum OLG. Da schwirren daher immer massig RAGs und RLGs als Beisitzer rum.

  9. Anonymous meint: (6.4.2006 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    wie wäre es den bei geteilten stellen mit:mo-mi 12 Uhr; mi 13 uhr-Fr…

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