KAMERA-HANDYS IM GERICHT
Wenn ich mit Mandanten zu Gerichtsterminen erscheine, erlebe ich es in letzter Zeit immer wieder, dass an der Eingangskontrolle Kamerahandys gegen Quittung einkassiert werden.
Als Anwalt werde ich zwar nicht kontrolliert und darf mein Sony Ericsson K 750i mitnehmen. Ätsch. Andererseits darf ich es dann aber ausgiebig an Mandanten und andere verleihen, die während der Wartezeiten an Telefonentzug leiden.
Somit stellt sich die Frage, ob das Kameraverbot gerechtfertigt ist. § 169 Gerichtsverfassungsgesetz untersagt Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung. Das Gesetz verbietet zwar nur Aufnahmen “zum Zwecke der öffentlichen Vorführung”. Es herrscht aber Einigkeit, dass Aufnahmen auch dann untersagt sind, wenn versichert wird, dass sie nicht veröffentlicht werden sollen.
Die zeitliche Grenze bildet aber die Verhandlung. Außerhalb der Verhandlung gibt es kein Verbot, im Gericht Aufnahmen zu machen. Wenn ich das richtig sehe, kann das generelle Verbot von Kamerahandys also nur über das Hausrecht des Gerichtspräsidenten gerechtfertigt werden.
Wie steht es da aber mit der Verhältnismäßigkeit? Kann wirklich jedem Besitzer eines Kamerahandys unterstellt werden, dass er damit verbotene Aufnahmen macht? Gibt es dafür überhaupt Erfahrungswerte? Und wie steht die Missbrauchsgefahr im Verhältnis zum sicherlich unbestrittenen Recht der Prozesspartei, des Zeugen oder des ganz normalen Zuschauers, im Gerichtsflur mobil zu telefonieren?
Es hat sich aber anscheinend noch niemand gewehrt. Eine Entscheidung habe ich jedenfalls auf die Schnelle nicht gefunden.
Ein Mobiltelefon anstelle einer Kamera mit Telefonfunktion ist also erlaubt? Wo ist dann das Problem?
Warum nicht einfach einen Zentimeter Isolierband (wechselnde Farben) auf die Linse und stichprobenhafte Kontrollen beim Verlassen des Gerichts? Machen einige Industrieunternehmen auch so. Paranoide verwenden spezielle Aufkleber, die beim Ablösen zerstört werden.
@1: Heutzutage schonmal versucht, ein neues Mobiltelefon OHNE Kamera zu finden?
@U.V.: Wie recherchiert Anwalt von heute eigentlich Gerichtsurteile? Gibt es da spezielle Datenbanken, oder wie wird das heutzutage geregelt? Das würde mich sehr interessieren. Danke!
@3: Sicher: http://www.nokia.de -> Modellübersicht -> voila.
Was nützt denn ein Handy ohne Kamera wenn auch Tonaufnahmen verboten sind. Telefone ohne Mikrofon haben sich ja nie wirklich durchsetzen können.
@Andreas Ich weiß zwar nicht was U.V sich leisten kann, aber in Frage kommen die Datenbanken Juris und Beck-Online.
@ Andreas: beck-online und "Deutsche Rechtsprechung" (drsp.net).
In Hamburg im Justizgebäude für Strafsachen Hamburg-Mitte muss man eine Pforte mit zwei Türen durchqueren und sein Handy stets abgeben (auch ohne dass man damit filmen kann).
@6: So teuer sind die auch nicht. Zur Not wird man Student in einem Bundesland ohne Studiengebühren und wählt sich über das Uninetz kostenlos ein. ;-)
@nosfer und U.V.: Vielen Dank!
@4: Das es noch welche ohne gibt, ist mir klar ;-) Das Problem dabei ist dann eher nur, das man a) danach suchen muss, und b) diese mich selten/ nie ansprechen von den Leistungsdaten her. Naja, wenn mein altes 3210 noch wollen tät…
@8 Das Amtsgericht Siegburg nimmt es einem bei Video-Funktionalität in Verwahrung, beim OLG Köln scheint es nicht zu interessieren.
Allerdings frage ich mich, gegen welche Gefährdungen die "typische" Personenkontrolle mit Metalldetektorschranke und ggf. Kofferdurchleuchtung eigentlich konkret schützen soll …
Die Praxis ist bei den Gerichten sehr unterschiedlich. Beim Amts- und beim Arbeitsgericht Bochum interessiert sich niemand für Mobiltelefone. Einmal wurde ich gefragt, ob man mit meinem Palm Tonaufnahmen machen kann. Beim Amtsgericht Recklinghausen dürfen Mobiltelefone mit Kamera nicht mit hingeingenommen werden.
Wie kann das Gericht eigentlich sicher sein, dass der Mensch, der gerade ein Handy abgegeben hat, nicht noch ein zweites in der Tasche herumträgt?
@10: "diese mich selten/ nie ansprechen von den Leistungsdaten her" – Man kann damit keine selbstgemachten Fotos direkt per MMS versenden? Ein Teufelskreis… ;)
Verstößt doch gegen das Öffentlichkeitsgebot, wenn ein aufs Mobiltelefon angewiesener Zuhörer draußen bleiben muss oder sein Recht auf Teilnahme nur unter unzumutbaren Nachteilen ausüben kann.
Mahlzeit,
ich vermute mal eher, den Richtern ging das Handygebimmel auf den Sack. Und anstelle vor der Sitzung die Anwesenden darauf hinzuweisen, dass das Handy ausgeschaltet wird, und dann doch ein Mobiltelefon(MoTo) klingelt. Wird es halt vorsorglich eingezogen.
@14: Der arme aufs MoTo angewiesener Zuhörer, wie konnte er nur die Zeit vor der Erfindung überleben? Und Bekannte im Krankenhaus besucht dieser auch nicht, da ja hier das MoTo abgeschaltet werden sollte.
Bis denn
cinspor
@u.v.
es ist zwar anerkannt, dass man während der verhandlung auch dann nicht filmen darf, wenn man den verzicht auf veröffentlichung versichert, andererseits ist aber – zumindest bei journalisten – ebenso anerkannt, dass das schlicht beisichführen von kameras während der verhandlung erlaubt ist.
ich würd mal sagen, so lang das gerät in der tasche bleibt, kann das gericht eigentlich nix dagegen haben.
(und diese praxis ist mir auch noch nirgendwo aufgefallen)
@15 (cinspor)
Auch wenn mich Mobiltelefone ebenfalls furchtbar nerven und ich selber weitestgehend darauf verzichte, kann man durchaus davon sprechen, daß viele darauf angewiesen sind, zumindest im nicht extrem strengen Sinne. Heute wird es halt von vielen als Unverschämtheit angesehen, wenn man mal nicht erreichbar ist. Das war vor 15 Jahren wohl noch nicht so arg.
Das gilt nicht nur für Handys. Versuchen sie mal eine Telefonzelle mit ins Gericht zu nehmen – oh man,… das war ein Theater sag ich ihnen.
@12 Eleonore: du mußt beim betreten des gerichts die taschen leeren und durch einen detektor gehen. da ist es nicht so leicht, ein handy reinzuschmuggeln.
@16: genialer beitrag! wenn das mal bei der eingangskontrolle von mir verlangt werden sollte, werde ich den herrn genau das fragen. die herren journalisten dürfen sogar RICHTIGE kameras mit reinnehmen! also so eine schwachsinnige gängelung.
@18: Und erst das Spiel, als wir letztens unseren Übertragungswagen mit reinnehmen wollten … angeblich war kein Platz dafür! ;)
@19: Journalisten MÜSSEN richtige Kameras mit reinnehmen dürfen … die sind nämlich teilweise schon angewachsen (jedenfalls bei einigen Kölner Exemplaren)! :)
@15: "Mobiltelefone im Krankenhaus"
Die sind heutzutage in aller Regel nur aus kaufmännischen Gründen verboten, soll heißen, der Patient soll nach Möglichkeit mit seinen Gesprächen die teure Telefonanlage finanzieren.
Einen technischen Grund gibt es dafür mittlerweile nicht mehr, heutige medizintechnische Geräte sind für Handyemissionen nicht mehr anfällig. (Deswegen sind DECT-Geräte nämlich auch im Krankenhaus im Einsatz.)
Das Handy, das ich benutze, ist ein älteres Modell von Nokia – ohne Kamera. Das Ding hat aber eine äusserst gute Eigenschaft: ein Knopf zum Ausschalten. Der wird z.B. benutzt, wenn ich abends mal ein Bier in der Kneipe trinken will.
Ich muss und will nicht jederzeit telefonisch erreichbar sein, die Entscheidung darf ich selbst treffen.
Glaubt es mir: Intensiv genutztes Handy und Internet-Chat machen einsam. Die persönlichen Kontakte gehen gegen Null.
Ich sehe kein Problem darin, ein Handy vor einer Verhandlung abzugeben, um so sicherzustellen, dass nichts aufgenommen wird. Bei S/M-Feten und in Swingerclubs ist das vollkommen normal… :-)
@Lars:
Schon mal ein Handy neben einem EKG bimmeln lassen? Gibt seltsame Muster…
Ganz im Ernst: fast überall im Krankenhaus ist es technisch völlig unproblematisch, ein Handy zu benutzen. Aber in einzelnen Fluren die Bereiche zu markieren, in denen ein Handy durchschnittlicher abstrahlleistung zu Fehlfunktionen führen könnte, wäre meiner Meinung nach viel zu kompliziert. und außerdem hat es auch einen Sinn, wenn auf dem Flur nicht ständig ein Handy bimmelt und jemand laut ruft: "Ja hallo Schatz, ich bin grad im Kranknenhaus hier…". Viele Patienten im Krnakenhaus befinden sich halt im Genesungsprozess, und da ist etwas Ruhe schon angebracht.
Viele Patienten befinden sich im Krankenhaus im Prozess der Langeweile, das ist Ablenkung schon angebracht! Z.B. UMTS Flat..
@25 max:
Langeweile? Was spricht dagegen, ein oder mehrere spannende Bücher zu lesen?
Ja klar, lesen sollte Mensch schon noch können … und nicht nur seinen Daumen bewegen, um SMS's zu schreiben.
Also ich bin vorwiegend an einem Bundesgericht tätig und da schert sich kein Schw…. um Mobiltelephone, ob mit oder ohne Kamera…