KATZEN FÜTTERN NICHT VERGESSEN
Ein inhaftierte Beschuldigte wollte ihren bisherigen Pflichtverteidiger loswerden. Unter anderem warf sie ihm vor, sich nicht um ihren Kater Chukey gekümmert zu haben. Dazu äußert das Oberlandesgericht Hamm einen klaren Standpunkt:
Zu den Aufgaben eines Verteidigers zählt … nicht die Versorgung der Haustiere seines Mandanten.
Ansonsten schildert der Beschluss sehr schön, mit welch windigen Methoden manche Anwälte immer wieder versuchen, bisherige Verteidiger aus dem Verfahren zu schießen und sich selbst beiordnen zu lassen. Gewisse Leute sind halt vor gar nichts fies.
(Link gefunden im Blawg mit dem langen Namen)
ein rheinländer wie er im buche steht:
"Gewisse Leute sind halt vor gar nichts fies."
;-)
Und in dem üblichen Schwulst findet sich doch mal wieder eine Perle:
> …, so dass ihm keineswegs Untätigkeit nicht vorgeworfen werden kann
Bei einem Kater, der nach einer Mörderpuppe benannt ist, wäre ich auch vorsichtig.
Tür geöffnet lassen, damit das hungernde Tier sich sein Futter selbst fängt.
Ist auch gut zur Trainierung des Bewegungsapparates und zur Aufrechterhaltung der Reflexe.
Ist doch ganz einfach :)
(Ist natürlich nicht ganz ernst gemeint!)
Es ist schon gespenstisch: Ihren kleinen Sohn hat sie verhungern lassen, der Kater muss aber unbedingt bestens versorgt werden …
Daß dafür nun das OLG bemüht werden mußte, weist denn wohl darauf hin, daß der neue Anwalt einer vom Kaliber "das fechten wir durch bis zum EuGH" ist :D
Das Mandat scheint ja sehr lukrativ zu sein. Warum ist das so? Aus finanziellen Motiven oder eher wegen der Reputation?
So furchtbar und unsympathisch ihre Tat auch ist, aber rein nach juridischen Gesichtspunkten und angenommen, das was die Dame dem Verteidiger vorwirft stimmt – ist nicht jeder Mensch eigentlich an seine Zusagen gebunden, da das ja so etwas wie einen mündlichen Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen darstellt? Und wenn ein Verteidiger einen solchen Vertrag verletzt, kann ich das mit dem Vertrauensverlust sehr wohl nachvollziehen.
Natürlich kann es sein, dass die Frau diesbezüglich gelogen hat. Aber das wäre für mich dann ein nachvollziehbares Argument – so wie es jetzt dasteht, finde ich die Argumentationsweise etwas seltsam. Ich wäre auch davon ausgegangen, dass ein Pflichtverteidiger (ein selbstgewählter natürlich genauso!) dem Mandanten gegenüber an die Einhaltung von Versprechungen gebunden ist. Er hätte ja ohne weiters die Möglichkeit gehabt, gleich nein zu sagen. Und falls so ein Tier dann verhungert, weil es niemand für nötig hält, irgendjemanden zu informieren, der Verteidiger aber davon gewusst hatte und gebeten wurde, sich um den Verbleib/die Versorgung des Tiers zu kümmern, würde er doch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen?