11.5.2006

STRASSENKIND

Ein vor einer Woche auf dem Weg ins Krankenhaus geborenes Mädchen wird künftig in seinem Ausweis einen ungewöhnlichen Geburtsort stehen haben: auf der Fahrt zwischen Jena und Sulzbach-Rosenberg.

Laut Spiegel online haben die Eltern rechtlich schlechte Karten, wenn sie den Eintrag in die Geburtsurkunde gerichtlich verhindern wollen. Die Entscheidung des Standesbeamten ist jedenfalls nach Auskunft des Innenministeriums Thüringen auf der Basis des einfachen Rechts rechtlich korrekt. Ob sie auch mit der Menschenwürde vereinbar ist, hat man wohl eher nicht so intensiv geprüft.

Man stelle sich außerdem mal vor, das wäre dem Leimener passiert. Oder der Brühlerin.

28 Kommentare zu “STRASSENKIND”

  1. Spongebob meint: (11.5.2006 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    Oder auch: Im Taxi nach Paris

  2. Rowerle meint: (11.5.2006 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    hmmm, und dann wundern sich die Behördenmitarbeiter, wie sie an ihren Ruf kommen.
    Irre ich mich, oder gehört nicht jedes Stück öffentliche Straße zu einer Kommune? Damit wäre es doch ganz klar zu lösen.
    @U.V.: das mit der Leimener Besenkammer habe ich ja gerafft, aber was ist mit 'uns Steffi'? *auf dem Schlauch steh*

  3. Udo Vetter meint: (11.5.2006 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    Ich meinte die Angewohnheit von Sportmoderatoren, möglichst abwechslungsreich zu klingen. Anderes Beispiel: der Kerpener. Wird bei dem Kind wohl nicht ganz so einfach sein.

  4. Sascha meint: (11.5.2006 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @2: Naja, ich glaube Autobahnen gehören so direkt nicht der Kommune sondern wohl eher dem Staat bzw. Bundesland. Nichtsdestotrotz liegt der besagte Autobahnabschnitt sicher eindeutig auf dem Grund und Boden der einen oder anderen Gemeinde. Also spräche gegen einen festen Ort doch nichts. Es gibt doch sicher auch Kranken-/Geburtshäuser, die zwar landläufig zu einem Ort gehören, jedoch auf dem Boden eines Nachbarortes stehen (z.B. wenn außerhalb oder im Grünen gelegen).

  5. Ruad meint: (11.5.2006 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es eher bedenklich, wenn man damit mal ne Prüfung ablegen muss und vorher seine Daten angibt. Vermutlich wird man wegen Verarscherei sofort nach hause geschickt, wenn man "zwischen x und Y" als Geburtsort einträgt. Kürzt man es allerdings eigenmächtig ab, wie zum beispiel bei zweiten vornamen, die man nach 24 jähriger Gewöhnung weglässt, dann bekommt man auch Probleme, wenn im Pass plötzlich ja doch noch der zweite Vorname steht.

  6. Der andere Jan meint: (11.5.2006 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    @ 2+4
    Was ist denn der genaue Zeitpunkt der Geburt? Das vollständige Verlassen der Mutter, die durchschnittene Nabelschnur, der erste Schrei? Alles drei zusammen?
    Mit Blaulicht auf der Autobahn kann man dann durchaus mehrere Geburtsorte haben…
    Stelle mir gerade vor, wie im Krankenwagen rumgebrüllt wird (nicht nur von Mutter und Baby) sondern noch von den Assistenten, die den genauen Standort (GPS?) mit dem genauen Geburtstermin verknüpfen wollen.
    Noch interessanter wird´s dann bei Übertritt über Staatsgrenzen. Ist man dann Deutscher und z.B. Franzose???

    Hausgeburt ist doch was schönes. Da könnte dann stehen auf der Treppe zwischen 1. und 2. Stock.

  7. Sebastian meint: (11.5.2006 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    @6
    Wenn es dich tröstet (oder dich deiner Illusionen beraubt ;))…
    Ein "Krankenwagen" wird niemals nicht weiter durch die Gegend fahren, wenn die Geburt in Gange ist.
    Und von einem GPS-Gerät träume ich für den RTW auch.

  8. Streitberg meint: (11.5.2006 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Hmm, wenn ich den Spiegel-Bericht richtig lese, dann wurde die Frau durch ihren Mann entbunden und anschließend in das Krankenhaus gebracht. Insofern gehe ich davon aus, dass zum Zweck der Entbindung angehalten wurde. Rein logisch ist somit der Begriff "auf der Fahrt…" auch nicht korrekt.

  9. Steffen meint: (11.5.2006 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    @ 8:

    Das hast du lustig ausgedrückt: "Die Frau wurde durch ihren Mann entbunden". Ich schmeiß mich weg!

  10. Farlion meint: (11.5.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @6, anderer Jan:
    Da gibt es eine nette Regel der Amerikaner: wer in amerikanischem Hoheitsgebiet geboren wird, ist automatisch Amerikaner. Das umfasst auch den Luftraum, Botschaften im Ausland und Schiffe, die unter US-Amerikanischer Flagge laufen. Ein Bekannter von mir wurde in den Wolken über den USA geboren und besitzt sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsangehörigkeit.

  11. Jürgen R. Plasser meint: (11.5.2006 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @6: Noch schlimmer wäre ja "Geburtsort unbekannt, gefunden in der Toilette am Bahnsteig …"; laut Auskunft hier im Einwohneramt Linz (AT) gab es das in Österreich früher auch, wurde aber eingestellt weil es (lt. Auskunft) diskriminierend ist.

  12. Jürgen R. Plasser meint: (11.5.2006 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    @11 (mich selbst): zur Korrektur: Ich meinte natürlich nicht, dass es die Formulierung mit der Toilette früher in Österreich gab ;)

  13. Avantgarde meint: (11.5.2006 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Warum schlechte Karten? Es heißt Geburts-ORT. Eine Fahrt ist kein Ort.

    Ich hab als Zivi (Rettungssanitäter) mehrere Frauen im Auto entbunden (na sagen wir mal, die Frauen machten das meiste selber). Dabei wurde selbstverständlich angehalten (einmal in einem Schneesturm). Als Geburtort wurde aber immer das Krankenhaus des Orts eingetragen, wohin man Frau und Baby brachte.

  14. n.n. meint: (11.5.2006 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    ich gebe jetzt mal keinen kommentar zur qualität des personals in ostdeutschen behörden ab, sonst bin ich hier ja wieder der ar***!
    ;-)

  15. Mart meint: (11.5.2006 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @4: Wem die Autobahn gehört ist egal. Wo die Autobahn liegt: Das ist der Punkt!
    Anders herum formuliert: Jedes Grundstück, jedes Waldstück, selbst das kleinste Fitzelchen da draußen gehört rechtlich zum Gemarkungsgebiet einer konkreten Gemeinde. Es gibt (fast) keine Grundstücke, die keiner Gemarkung zugeordnet sind!
    In der Konsequenz bedeutet das, dass das stehende Auto in der Gemarkung einer konkreten Gemeinde stand – wem die Autobahn gehört ist egal (es ist ja auch egal, wem das Krankenhaus gehört …)

  16. Sonja meint: (11.5.2006 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Mir tut das arme Kind furchtbar leid — wenn ich nur dran denke, wo man überall seinen Geburtsort angeben muss… :(

  17. ingo meint: (11.5.2006 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    @14: gut dass du das tust, zumal ja die dichte an importierten west-beamten in ostdeutschen amtsstuben nicht gerade niedrig ist.

  18. ein wissender meint: (11.5.2006 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @14/17

    Um da mal einzuhaken:
    Die West-Beamten (die mit Buschzulagen) nach der Wende am Aufbau Ost beteiligt waren sind meistens nach 2 Jahren zurück, um dabei einen Karieresprung zu machen.
    Die West-Beamten, die jetzt noch im Osten sind, die wären zu etlichen Teilen hier im Westen nichts geworden und nutzten ihre Chance in Neu-Fünfland …

  19. Anonymous meint: (11.5.2006 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ich versteh das Problem nicht. Das Innenministerium hat doch klipp und klar mitgeteilt: "Wenn der Ort bekannt sei, in dem ein Kind in einem Fahrzeug zur Welt gebracht werde, sei er einzutragen.". Und der Ort ist ja bekannt, wie aus dem Artikel hervorgeht, nämlich eine Strasse auf der Gemarkung der Gemeinde Lemnitz. Also ist nach der klaren Ansage des IM eben diese Gemeinde als Geburtsort anzugeben. Wenn der Standesbeamte das verweigert, handelt er offensichtlich rechtswidrig.

  20. n.n. meint: (11.5.2006 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @17,18
    es ist mir herzlich egal wo die leute geboren/ausgebildet wurden, aber die creme de la creme der juristischen kompetenz hat der osten weder in justiz noch in verwaltung abgekriegt. und in den hochschulen sitzen z.t. menschlein, die mit 50 jahren, aber ohne habil, jede hoffnung auf einen lehrstuhl bereits aufgegeben hatten.

  21. Andre Heinrichs meint: (11.5.2006 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Ähm, wenn ich den Spiegel-Text richtig verstehe, ist die Formulierung des Standesbeamten doch falsch. Ich glaube nicht, dass der Vater das Kind *während der Fahrt* entbunden hat. Vielleicht noch mit einer Hand am Lenkrad, bei 120 Sachen auf der linken Spur? Sorry, aber ich verstehe das so, dass der Wagen gestanden hat, und damit auch die Entbindung eben gerade *nicht* 'Auf der Fahrt' passiert ist.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich solches Verhalten ziemlich kleinlich von dem Standesbeamten finde. Aber kleinlich kann ich eben auch ganz gut…

  22. 321 meint: (11.5.2006 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mal Sanitäter gelernt – wenn es auch etwas her ist. Und das wurde uns einbläut in so einem Fall auf keinen Fall die Nabelschnur zu durchtrenne, sondern das erst im Krankenhaus machen zu lassen. Dann könne man immer als Geburtsort das Krankenhaus angegeben – und man selber und der Betreiber der RTW hätten keinen Ärger mit den Formalitäten…. Wurde meines Wissens auch immer so gehandhabt – aber juristisch geprüft habe ich nie ob das echt abgesichert ist.

  23. ck meint: (11.5.2006 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Wird nicht sonnenklar, dass angesichts dieser Verwirrungen auf die Verzeichnung eines Geburtsorts verzichtet werden sollte? Wen geht das eigentlich etwas an? Warum wird er aufgezeichnet?

    Statt lang und breit ueber die Art der amtlichen Registrierung zu debattieren kann man auch darueber nachdenken, wieso so etwas ueberhaupt erfolgt.

  24. Sonnenklar meint: (11.5.2006 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    @23: Das ist schon seit 2000 Jahren so – falls mal wieder eine Volkszählung ansteht.

  25. Avantgarde meint: (11.5.2006 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @22

    Das stimmt, aber weniger des Geburtsortes wegen.
    Kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass der Ort je ein Problem gewesen wäre.

    Selbst bei Flügen einigt man sich in der Regel auf den Ort der Landung, alles andere ist auch albern.

  26. martin meint: (11.5.2006 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    vielleicht findet das kind das später aber auch cool… wer hat schon sowas im personalausweis stehen?

  27. pa meint: (12.5.2006 um 01:48) AntwortenReply to this comment

    das scheint mir aber sehr angreifbar, schließlich ist "auf der Fahrt von… nach…" keine Ortsangabe!

  28. Sigi meint: (13.5.2006 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Warum nimmt man eigentlich nicht Längen- und Breitengrad? Das wäre bei Angabe von Bogenminuten/-sekunden hinreichend genau, und die bisherigen Ortsangaben zu konvertieren, würde wieder Arbeitplätze schaffen. Die Astrologen hätten es dann auch gleich einfacher.

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