16.5.2006

SYSTEMSEITIG

Der Fernsehsender PREMIERE hat es drauf:

Im Januar 2004 setzte sich Ihr Mandant telefonisch mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung und wünschte die Änderung seines Abonnements. Hierbei wurde der Vertrag … um weitere 24 Monate verlängert.

Der Mandant hat das anders in Erinnerung. Ein Mitarbeiter von PREMIERE habe ihn angerufen und ziemlich viel erzählt. Von den neuen tollen Programmen. Von einer Vertragsänderung sei keine Rede gewesen. Auch nicht von einer Verlängerung. Vielmehr habe der Mann gesagt, dass er einen Prospekt schickt.

Die Vertragsbestätigung haben wir – unter dem Hinweis der Widerrufsfrist von 4 Wochen – … zugeschickt. Der Brief wurde systemseitig erstellt und an Ihren Mandanten gesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass daher die Zusendung einer Kopie nicht möglich ist.

Nach Schilderung meines Mandanten gab es keine Vertragsänderung. Was gab es also zu bestätigen? Und wieso sollte etwas zu widerrufen sein, das gar nicht vereinbart worden ist? Außerdem, sagt der Mandant, hat er kein Schreiben bekommen. Na ja, PREMIERE hat ja nicht mal eine Kopie. Und belegen, dass das Schreiben angekommen ist, können sie offenbar schon gar nicht.

Die Antwort habe ich mit einer weiteren Kündigung aus wichtigem Grund garniert. Wie man hört, soll PREMERIE ja demnächst möglicherweise Probleme haben, die Bundesliga im bisherigen Umfang zu übertragen. Das würde meinen Mandanten natürlich sehr treffen. Er ist selbstredend eingefleischter Fußballfan.

0560508a.jpg

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

10 Kommentare zu “SYSTEMSEITIG”

  1. Chris meint: (16.5.2006 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Scheint auch die Praxis bei eigentlich "seriösen" Firmen geworden zu sein, aus irgendwelchen kostenlosen Prospekten oder Probeabos eine Vertragsverlängerung zu konstruieren. Wir erhielten z.B. nach einem Probeabo der "Welt" eine Rechnung über ein Jahr, natürlich ohne Vertrag, Wiederrufbelehrung und und und…
    Ob da ein System hinter steht oder unter Druck stehende Callcenter Mitarbeiter versuchen ihre Abschlußquote zu erhöhen kann ich nicht beurteilen, eine Sauerei ist es auf jeden Fall.

  2. marcel meint: (16.5.2006 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Gleiche Masche von PREMIERE bei einem Kollegen von mir. Der musste auch erst einen Anwalt einschalten, damit das "geklärt" wurde.

  3. Jan meint: (16.5.2006 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Man muss nur mal einen Blick in dieses Forum werfen:
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/forumdisplay.php?f=46

    Dann weiß man Bescheid über Premiere …

  4. Andreas meint: (16.5.2006 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Ähnliches bei mir: Ich habe zwei PREMIERE-Pakete in EINEM Brief gekündigt, die eine Kündigung des einen Pakets hat der Sender bestätigt, die Kündigung für das andere Paket sei angeblich nie angekommen. Außerdem Abbuchungen trotz offensichtlich angekommenen Widerrufs der Abbuchungsgenehmigung.

    Herr Vetter, übernehmen Sie…

  5. Sebastian meint: (16.5.2006 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    So etwas habe ich auch schon erlebt. Damals hatte ich mein Jahresabo fristgerecht gekündigt und schwupps – einen Monat vor Auslaufen des Abos hatte ich einen Premiere-Cerberus am Telefon, man wollte mir ein Geschenk in Form eines weiteren Gratis-Jahres Premiere Start machen! Ich lehne dankend (und vor allen Dingen deutlich) ab, trotzdem kommt kurz darauf ein Schreiben, in dem man sich herzlich für die Rücknahme meiner Kündigung bedankt.
    Zunächst habe ich mir noch die Mühe gemacht, das Ganze telefonisch zu bereinigen, war allerdings alles zwecklos.
    Was solls, ich hatte ja schließlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Im letzten Telefonat habe ich dann einfach nur darum gebeten, mich zu verklagen. Damit war die Sache zum Glück erledigt, bis jetzt jedenfalls…

    Ich kann mir jedenfalls jetzt vorstellen, wie PREMIERE es in die schwarzen Zahlen geschafft hat. Um so mehr freue ich mich über die Pleite mit den Bundesligarechten/Arena :-)

  6. schorsch_clowny meint: (16.5.2006 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    kenne das gleiche auch in magenta, oder wie heißt die Farbe dieses einen Teledienstanbieters nochmal schnipp?

    Ruft ein freundlicher Herr an und erklärt, dass der City Tarif jetzt City Call heisst, sonst wäre alles gleich.

    Scheissele Herr Eisele, die Rechnung ist nun 10 Euro teuerer, weil wir angeblich den mindestumsatz nicht erreichen. Reklamation zwecklos, Rechnung zurückrufen und auf Post aus Heidelberg einer hier nicht unbekannten Kanzlei warten

  7. Marco meint: (16.5.2006 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Kann man auch hier immer wieder nachlesen, da haben einige das gleiche Problem:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/forumdisplay.php?f=46

    Scheint also nicht mal ein Versehen, sondern zielgerichtetes Vorgehen zu sein, beim dem sicherlich ein guter Teil der Leute sogar drauf "reinfällt".

  8. handynutzer meint: (16.6.2006 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    mir ist ähnliches mit einem mitarbeiter der firma debitel passiert. mir wurde eine dreimonatige kostenlose weekend-option versprochen, wirklich gratis war sie aber nur für den ersten monat (dafür gab es ohne rücksprache eine verlängerung). auf nachfrage bekam ich nur zu hören, ich hätte da wohl etwas falsch verstanden…
    mich würde interessieren wie diesbezüglich die rechtliche lage allgemein aussieht. sind telefonisch gemachte zusagen rechtskräftig?

  9. Marcus meint: (17.6.2006 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    @ 8

    Verträge können auch telefonisch (im Jargon: fernmündlich)geschlossen werden. Allerdings muss auch am Telefon der Kaufgegenstand genaustens beschrieben sein. Man muss schließlich wissen worüber man einen Vertrag eigentlich abschließt. Bei sogenannten Fernabsatzverträgen nach den §§ 312b ff. BGB gelten noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen wirksam zustande gekommenen Vertrag zu begründen.

    Um die rechtliche Lage in ihrem Fall allgemein zu beurteilen sind allerdings weitere Informationen erforderlich. Deren Beurteilung sollte jedoch ein Anwalt überlassen werden, sofern sie ernsthaft in Erwägung ziehen rechtliche Schritte vorzunehmen.

  10. Sadiman meint: (25.4.2008 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    habe auch die Premiere Fuzzis inklusive deren juristischen Paladinen am Hals und auch schon eine Beschwerde auf http://www.reklabox.de veröffentlicht. Würde mich freuen, wenn Ihr Euch möglichst zahlreich meiner Sammelbeschwerde anschließt (das funktioniert auf diesem Portal ganz gut !). Wir können ja dann geschlossen Herrn Vetter beauftragen.

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