26.5.2006

FÜR ALLE FÄLLE

Durchsuchung und Beschlagnahme in der Rechtsanwaltskanzlei

Toller Artikel von Detlef Burhoff. Man weiß ja nie.

(Link gefunden auf strafprozess)

5 Kommentare zu “FÜR ALLE FÄLLE”

  1. leo meint: (26.5.2006 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    steht was an=?

    war klar das die frage kommen musste, :D da hab ich mir gedacht wir erledigen das direkt am anfang.

  2. Christian meint: (26.5.2006 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Jetzt frage ich mich natürlich, wie sich das mit einer Durchsuchung beim Referendar verhält. Denn der hat ja regelmäßig auch Daten aus der Anwaltskanzlei auf seinem Schreibtisch und auf der Festplatte. ;-)

  3. Matthias meint: (26.5.2006 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @2

    Wie Du siehst, selbst ein Tagebuch darf nicht mitgenommen werden, also die Crypto-Container einfach als Tagebuch.doc verstecken und dann die Herren vor die Wahl stellen:
    Entweder hier lassen ODER Datei löschen :-)

    Matthias

  4. K. meint: (27.5.2006 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    "gut zu wissen" – auch für die Mitarbeiter, falls "die Katze mal aus dem Haus ist"
    In Rostock stürmte man 2005 just dann eine Kanzlei, als der Inhaber sich im Urlaub befand und die angestellten Anwälte bei auswärtigen Prozessen waren.
    Eine Angestellte (Jurastudentin) war dann wenigstens so clever, z.B. auf Aktenversiegelung zu bestehen

  5. n.n. meint: (27.5.2006 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    wieder ein argument, sich mit der elektronischen akte und kryptoprogrammen zu befassen. dann kann eigentlich nicht mehr allzuviel anbrennen …

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