FREIRAUM FÜR ARBEITNEHMER
Big Brother im Büro: Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer schreibt im Handelsblatt über die rechtlichen Grenzen der Arbeitnehmerkontrolle:
Angesichts dieser gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers bedarf es keiner Verschärfung der bestehenden Gesetze. Sie ist aus personalpolitischer Sicht auch nicht erforderlich. Ein vernünftiger Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmern schon allein deshalb den erforderlichen Freiraum zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit am Arbeitsplatz lassen, weil nur so optimale Arbeitsergebnisse zu Stande kommen. Deshalb wird er schon von sich aus nur bei Verdacht schwerwiegender Vertragspflichtverletzungen oder gar Straftaten des Arbeitnehmers zu einschneidenden Überwachungsmaßnahmen greifen wollen.
Weil die Trackback-Funktion scheinbar streikt, hier ein Auszug aus dem Beitrag
<a>"Pink Panther" als Handelsblatt-Autor</a>
Ein bloggender Strafverteidiger hat das Thema auch schon entdeckt und titelt “Freiraum für Arbeitnehmer”. Wenn es doch nur so wäre …
Doch immerhin wissen auch die Nur-Online-Leser der Wirtschaftszeitung, dass Jobst-Hubertus Bauer der “neue Mitarbeiter” des Handelsblatt ist.
Na dann wundert mich ja nichts mehr. Ist doch der Arbeitgeber-Funktionär hier schon des öfteren durch – nun nenne ich sie mal – “ganz besondere” Ideen aufgefallen.
http://37sechsblog.de/?p=655
Na, ein Glück, dass alles in Ordnung ist.
Na, da sind wir ja froh. Bekanntermaßen sind alle Unternehmer vernünftig und machen nur Dinge die sinnvoll sind. Also kein Grund zur Panik.
Das ist doch eine Regel: Nimmst Du, gibts Du.
Wenn mir mein Arbeitgeber keine Freiheiten einräumen würde, ich täte exakt dieses auch: ein Blick auf die Uhr zeigt 'Feierabend' an. Und tschüss. Das wäre aber kein gedeihliches Miteinander. Mensch muss die Möglichkeit haben, sich zu arrangieren, gerade am Arbeitsplatz ist das unverzichtbar. Wenn mein Boss mir quer käme: ich würde nix sagen – Mund halten und einfach Dienst nach Vorschrift und Uhr. Das weiß er. Hats schon mal ausprobiert. Er machts nicht nochmal, da bin ich mir seit einigen Jahren sicher.
Das nichts mit 'Macht' zu tun, sondern mit erfolgreicher und befriedigender Arbeit – für beide Seiten.
Korrektur:
Das _hat_ nichts mit ‘Macht’ zu tun, sondern mit erfolgreicher und befriedigender Arbeit – für beide Seiten.
Das Wörtchen 'hat' fehlte im letzten Satz.
Warum fällt mir das erst auf, wenn der Beitrag schon geschrieben ist?
wie niedlich, man benötigt keine rechtlichen regelungen, da ein vernünftiger arbeitgeber eh nicht ohne wichtigen grund schnüffelt.
mit der gleichen begründung könnte man auch gleich die strafbarkeit des mordes abschaffen, da ein vernünftiger mensch seinem mitmenschen nicht ohne zwingenden grund ans leder gehen wird.
aber das eigentliche problem liegt doch darin, dass man halt gern vor den weniger vernünftigen exemplaren der gattung mensch geschützt werden möchte.
dann lesen Sie bitte zu was ein Arbeitgeber eines angesehenen Vorzeigeunternehmen im Schwabenländle fähig ist.
Die können eben alles – außer mit Menschen umgehen.