NACHLÄSSIG

Mit wenigen Dokumenten gehen Gerichte so nachlässig um wie mit Strafbefehlen. Das Formular enthält oben links im Briefkopf den eingedruckten Absender „Amtsgericht“. Aber der Ort wird schon mal häufig nicht ergänzt.

Rechts gibt es Platz für „Ort und Tag“. In einem mir vorliegenden Strafbefehl steht darunter „Lippstadt, den 27. April 2006“. Das Feld „Anschrift und Fernruf“ ist aber schon wieder nicht mehr ausgefüllt. Postleitzahl, Straße, Faxnummer – alles Fehlanzeige.

Aber dafür eine ellenlange Belehrung, was der Beschuldigte beachten muss, wenn er Einspruch einlegen will.