NACHLÄSSIG
Mit wenigen Dokumenten gehen Gerichte so nachlässig um wie mit Strafbefehlen. Das Formular enthält oben links im Briefkopf den eingedruckten Absender “Amtsgericht”. Aber der Ort wird schon mal häufig nicht ergänzt.
Rechts gibt es Platz für “Ort und Tag”. In einem mir vorliegenden Strafbefehl steht darunter “Lippstadt, den 27. April 2006″. Das Feld “Anschrift und Fernruf” ist aber schon wieder nicht mehr ausgefüllt. Postleitzahl, Straße, Faxnummer – alles Fehlanzeige.
Aber dafür eine ellenlange Belehrung, was der Beschuldigte beachten muss, wenn er Einspruch einlegen will.
… und besonders schön, wenn die Strafbefehle genauso sorgfältig zugestellt werden.
Ähnlich sieht es aus mit der Qualität der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen. Schlimmer sind nur noch die Beschlüsse, mit denen (in jüngerer Zeit vermehrt) Vermögen und Kontenguthaben von Anfangsverdächtigen arrestiert werden.
gibts da vielleicht auch ein pdf?
Watt, die können meine Penunsen arrestieren? Man, früher als die Russen kamen hat Opa Franz das Silberbesteck im Garten verbuddelt, soweit bin ich auch bald :o(
Mir wäre als Beschuldigter – ganz ehrlich – die Rechtsmittelbelehrung auch wichtiger als Anschrift und Telefon des Gerichts …
(Abhilfe läßt sich im übrigen am einfachsten schaffen, indem die Staatsanwaltschaft den Antrag bereits komplettiert – nicht nur mit dem Namen des Gerichts, sondern auch Anschrift, Telefon und Telefax (meinethalben jeweils der Zentrale) – vorlegt, so dass nur noch Aktenzeichen und Datum ergänzt werden müssen. Das ist bei EDV-gestützter Bearbeitung auch kein Hexenwerk und deutlich effizienter, als wenn es später dann von Hand nachgetragen werdne muß.)