30.5.2006

ZAHLUNGSVERKEHR

Ein Mandant, den ich sehr schätze, hatte wegen einer kleinen Sache ausdrücklich nach einer Rechnung gefragt. Die hat er jetzt auch bezahlt, aber erst nachdem ihm das Sekretariat eine Mahnung geschickt hat (die freundliche Variante, hoffe ich). Im Kontoauszug steht:

TSCHULDIGUNG.

Keine Ursache.

18 Kommentare zu “ZAHLUNGSVERKEHR”

  1. thomas meint: (30.5.2006 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    mich tät' ja mal die unfreundliche variante vom wortlaut interessieren (aber nur als unbeteiligter)

  2. VolkerK meint: (30.5.2006 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Ich war's ausnahmsweise mal nicht ;-)

  3. BMG meint: (30.5.2006 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Hehe, ich hatte mal nem Kollegen 20 EUR überwiesen, Verwendungszweck:

    WEGEN SEXUELLER GEFÄLLIGKEITEN

  4. Yves meint: (30.5.2006 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Wenn Kollegen manchmal jammernd nach ein wenig Spritgeld für die letzte Fahrt zum Baumarkt (hab ja selbst nur ein Motorrad…) bitten, dann überweise ich gerne mal 10,00 EUR mit dem Betreff "Anzahlung [Automarke des Kollegen einsetzen]".
    „Schönheitswettbewerb Trostpreis“ hat aber auch was ;)

  5. Dietrich meint: (30.5.2006 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Es kann ja mal eine Rechnung 'verschwinden' – unter einem Stapel von anderen Papierchen und aus dem Gedächtnis. Dafür ist ein Mahnwesen ja vorgesehen: erst mal eine Erinnerung, und dann wirds härter. Ich habe das irgendwann mal schulisch gelernt: 3 Mahnungen, dann ein Titel.

    Tja, und dann wird im Wirtschaftsteil der Heimatzeitung öfters erwähnt, dass die Zahlungsmoral gegen Null geht, vor allem von der 'Öffentlichen Hand'.
    Das hat wohl schon einige Kleinbetriebe, die im Auftrage von Städten oder Gemeinden Leistungen erbracht haben, in den Ruin getrieben. Die zahlen einfach sehr sehr spät, unter Angabe von fadenscheinigen Gründen: das Gewerk ist noch nicht abgenommen, das Gewerk hat Mängel (ja welche?) etc.

    Ein Blick auf mein Konto: von meinem Arbeitgeber ist noch nix überwiesen worden. Naja, noch ist nicht der 'Erste'. Vor einigen Jahren wäre die 'Kohle' schon längst da.

  6. BMG meint: (30.5.2006 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    "Tja, und dann wird im Wirtschaftsteil der Heimatzeitung öfters erwähnt, dass die Zahlungsmoral gegen Null geht, vor allem von der ‘Öffentlichen Hand’.
    Das hat wohl schon einige Kleinbetriebe, die im Auftrage von Städten oder Gemeinden Leistungen erbracht haben, in den Ruin getrieben. Die zahlen einfach sehr sehr spät, unter Angabe von fadenscheinigen Gründen: das Gewerk ist noch nicht abgenommen, das Gewerk hat Mängel (ja welche?) etc."

    naja, bei der öffentlichen hand können sie aber in der regel noch von ausgehen, dass sie irgendwann zahlen…

  7. Anonymous meint: (30.5.2006 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @5: "3 Mahnungen, dann ein Titel" – weitverbreiteter Irrtum. Grundsätzlich sind Mahnungen nicht einmal erforderlich, es könnte auch nach Ablauf der Zahlungsfrist sofort geklagt werden.

    De facto ist jedenfalls die dritte Mahnung Zeit- und Geldverschwendung. Wer nach der zweiten nicht zahlt, kann oder will nicht. Also, ab zum Anwalt – und nicht etwa zum Inkassobüro, dessen Kosten jedenfalls nach hiesiger Rspr. durchaus zu Recht nicht als erstattungsfähig angesehen werden, wenn die Sache nachher doch bei Gericht landet.

  8. Dietrich meint: (30.5.2006 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @7:
    Das habe ich vor knappen 40 Jahren eingetrichtert bekommen. Vielleicht gab es da noch ein 'Kodex', an dem sich Kaufleute bzw. Dienstleister und deren zahlenden Kunden gebunden fühlten. Das heute mit 'härteren Bandagen' gearbeitet wird, ist mir bekannt.

  9. till meint: (30.5.2006 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Das kaufmännische Mahnverfahren sieht vor:

    Erst eine freundliche Mahnung, dann folgen zwei sich, in der Wortwahl steigernde Schreiben und schließlich wird ein Mahnbescheid beantragt.

    Das ist kaufmnännisch und stammt noch aus der Zeit, in der Verträge noch mit Handschlag geschlossen wurden.

    Das BGB sieht im übrigen, bei nicht vereinbarung eines Zahlungsziel's 30 Tage ab dem Tag des Rechnungserhalts vor. Verzugszinsen können dann ab dem Folgetag des Tages ab dem der Zahklungsverzug eintritt berechnet werden.

  10. strausbergBLOG meint: (30.5.2006 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Ist doch ein netter Mensch, der entschuldigt sich wenigstens noch! Wo hat man das denn sonst heute noch? Und wir alle sind auch "nur" Menschen – jeder kann mal etwas vergessen, denn nicht jeder hat eine Sekretärin und/oder eine durch und durch strukturierte Ablage.

  11. Björn meint: (30.5.2006 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @9. till: Hats du mir zufälig den §? Das BGB ist mir zu lang, um ihn zu suchen. :-) Der Bereich reicht mir schon. :-)

  12. Thomas meint: (30.5.2006 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    BGB § 286 Verzug des Schuldners

  13. André meint: (30.5.2006 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @ 9: Warum geht "eines Zahlungsziel´s" nicht ohne ´. Ist doch ein ganz normaler Genitiv, oder? Herr Sick lässt grüßen.

  14. RA J. Melchior meint: (30.5.2006 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @13: Richtig, aber immerhin noch beim Genitiv und nicht das immer mehr um sich greifende Plural – 's, wie z.B. Auto's – schauderhaft!

  15. Till meint: (30.5.2006 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Ich meine BGB §282 aber sicher bin ich mir nicht!

  16. Der Rechnungszahler meint: (31.5.2006 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte mein Postfach zum Ende 2005 abgemeldet und die Post hat es mehrere Monate lang nicht auf die Reihe bekommen, alle Briefe (auch die richtig addressierten) mir auch wirklich zuzustellen. Chaos, sag ich Euch.
    Deshalb konnte ich die Rechnung auch nicht rechtzeitig zahlen, weil ich sie ja nicht hatte… Ick schwöa, ährlich.

    Aber ein oder zwei Tage bevor die Mahnung kam habe ich noch daran gedacht, wann denn wohl die Rechnung ankommt ("…müßte doch nun langsam mal da sein…"). Vielleicht sollte ich diese Gedankenübertragung auch mal in die andere Richtung probieren.

    P.S: Und es war die höfliche Variante (denk ich jedenfalls :-)

  17. Thomas meint: (31.5.2006 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @Till, ne §282 is "Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2"

  18. Abi meint: (26.4.2007 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mal sagen das dass Mahnverfahren schon in Manchen situation für manche schon gut ist der Vorteil man hat zeit umd den Fälligen Betrag zu zahlen als ich würde dierekt bezahlen ich hasssse briefe……..

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