BARGELD IM KOFFER

Bargeld im Koffer. Eine einfache Sache. Wenn’s der Zoll nicht merkt. Wie gestern in London Stansted, wo ein Reisender mit 24.000 britischen Pfund das Flugzeug nach Deutschland besteigen wollte. Er durfte mit, das Geld blieb da. Gründe für die Beschlagnahme, die nach dem „Crime Act 2002“ möglich ist:

– unsubstantiated story;
– method of carriage;
– no documentary evidence.

Das Geld kann bis zu drei Monaten einbehalten werden, was den Reisenden natürlich unglaublich fuchsig macht.

Aber darum kümmert sich jetzt ein britischer Kollege.