KEIN NPD-AUFMARSCH

Die für den 10. Juni in Gelsenkirchen geplante Demonstration der NPD bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) mit der Begründung entschieden, von der Versammlung gehe „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus“.

Der 5. Senat untermauert seinen Beschluss (AZ 5 B 839/06) mit Informationen des Bundesinnenministeriums: Vor einem Monat soll bei einem rechtsextremistischen Treffen in Österreich von der Möglichkeit gesprochen worden sein, während der Demonstration „Zusammenstöße und Unfälle zu planen“.

Die Fußball-Weltmeisterschaft aber ist, so urteilt das OVG, neben den Olympischen Spielen eines der herausragendsten Sportereignisse von globaler Bedeutung. Und für eine sichere WM Sorge zu tragen, sei eine der zentralen Garantien, die die Bundesregierung im Rahmen der Bewerbung um die WM 2006 abgegeben hat. Dabei sei gerade der Spielstandort Gelsenkirchen „in den Blick“ zu nehmen. (pbd)