18.6.2006

Geht dieser Anwalt über Leichen?

Wenn man einem Hamburger Richter glauben darf, hat ein Verteidiger aus Stralsund deutlich über die Stränge geschlagen. Er bezeichnete die Arbeit des Anwalts in einem Berufungsprozess als “Über-Leichen-Gehen”, berichtet die Hamburger Morgenpost.

(Danke an Ralph für den Link)

9 Kommentare zu “Geht dieser Anwalt über Leichen?”

  1. herr abundant meint: (18.6.2006 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    etwas *hüstel* seriöser über die verhandlung und die hintergründe berichtet übrigens die taz: <a href="http://www.taz.de/pt/2006/06/03/a0282.1/text&quot; rel="nofollow">http://www.taz.de/pt/2006/06/03/a0282.1/text</a&gt;

  2. strausbergBLOG meint: (18.6.2006 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    ja tut Ihr das denn nicht alle??? ^^
    Warum sonst nennt man Euch "Rechtsverdreher, Paragraphenreiter, Über-Leichen-Geher"???
    Solange Ihr nicht mordet, betrügt o.ä., kann ich mir als Mandant ein solcher RA doch nur recht sein. Zugegeben, moralisch in Frage gestellt, aber was geht und was nicht, legt im Prinzip immer noch das Gesetz fest, und in diesem Rahmen muss sich der RA auch bewegen dürfen.
    Mal davon abgesehen, dass beide Presseschriften irgendwie "leicht" contra angehaucht sind, waren die zuvor genannten Delikte nur Minderwertigkeiten und können daher nur den Zweck der Minderung des Ansehens haben. Pfui! Sowas macht man doch nicht!

  3. A. John meint: (18.6.2006 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    Der Richter wird es dem Anwalt wohl kaum ins Gesicht sagen, wenn er ihn für ein Tier hält.
    Er wird es ihm und seinem Mandanten eher durch das Strafmaß nahelegen.

    Gruß A. John

  4. Hartmut Nissen meint: (19.6.2006 um 00:26) AntwortenReply to this comment

    @2(strausbergBLOG): Frage (mal abgesehen von allen moral./eth. Bewertungen zum Angeklagten und seinem Strafverteidiger): Wäre dir dieser Anwalt wirklich recht ? Mir nicht. Immerhin hat seine "Verteidigung" dem Beschuldigten auch noch ein lebenslängliches Fahrverbot eingebracht.

  5. strausbergBLOD meint: (19.6.2006 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Meine Antwort war eigentlich nicht wirklich ernst gemeint, denn Straftat hin, Verteidiger her, irgendwie ist da alles irgendwie voll aus dem Ruder gelaufen.
    Wobei ich (jetzt wiederum ernsthaft) mal betonen möchte, dass manche übereifrige Staatsanwälte in diesem Lande sich über diesen Fall schön Ausschweigen sollten, denn die sind ja eigentlich dafür bekannt, über das Ziel mit Ihren Kommentaren und Vorwürfen hinaus zuschiessen. Habe selbst schon mal mit so einem "Exemplar" so richtig stramm gestanden, weil er mich für etwas zur Rechenschaft ziehen wollte (und auch leider durch mein großes Mundwerk geschafft hat), was ich nicht getan habe. Da sind Sachen behauptet worden, dass ich echt nicht mehr wußte, ob ich im Gerichtssaal zitze oder doch bei "Vorsicht Kamera".
    Die RA´s in diesem Lande (Hochachtung vor Strafverteidigern speziell) haben in diesem Lande sowieso keine schöne Stellung – entweder sie verhelfen einem Schuldigen zu einem Strafmaß weit unter dem was recht und billig gewesen wäre, oder aber sie verhelfen dem Mandaten zu verdammt viel Freizeit (Ironie) – das kommt immer auf den Standpunkt des Betrachters an.

  6. A. John meint: (19.6.2006 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    Nicht selten versuchen Anwälte, sich in publikumswirksamen Fällen (letztlich) auf Kosten ihrer Mandanten zu profilieren und Eigen-PR zu betreiben, indem sie nicht nur unter die Gürtellinie schlagen, sondern, wie hier, mit voller Wucht zwischen die Beine treten.
    Ich vermute, der Angeklagte hätte einige Pluspunkte gesammelt, wenn er noch im Gerichtssaal seinem RA das Mandat entzogen hätte.
    Dem ging es offensichtlich nur um eine Krawallshow für die Medien, das Schicksal seines Mandanten war dem IMO völlig egal.

    Gruß A. John

  7. usw. meint: (19.6.2006 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @2: "Solange Ihr nicht mordet, betrügt o.ä., kann ich mir als Mandant ein solcher RA doch nur recht sein."

    Ein RA, dessen Berufungsverhandlung den Gefängnisaufenthalt um 9 Monate verlängert? Der dem Gericht ungefragt auch noch das Argument für den lebenslangen Führerscheinverlust präsentiert? Na, ich weiß ja nicht.

  8. prozessanwalt.de meint: (1.7.2006 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    genauso wie katholische Priester

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